Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen kommen. Für das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden für das aktuelle Haushaltsjahr begrenzte Subventionsmittel zur Verfügung gestellt. Wir prüfen vorliegende Anträge und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage vor. Eine Zusage erfolgt nach Zuweisung der notwendigen Subventionsmittel.

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Herz neben einem Stromzähler

Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW

  • Sie möchten ein älteres Gebäude energieeffizient sanieren.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch. Die Zusage Ihrer Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.

  • Sie binden eine Energieberatung in Ihr Vorhaben mit ein.

Kurz erklärt

Zusätzlich zur Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Basisförderung steht Ihnen die Zusatzförderung für die energetische Sanierung von älteren Gebäuden zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an

Hotline Eigentumsförderung

Wohnungsbaudarlehen, Förderprogramm Wohnungsbau BW

 * Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern entsprechend den Vorgaben zum Sanieren PlusFür die Förderung Sanieren Plus ist der Primärenergiebedarf nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 30 % und der Transmissionswärmeverlust um 15 % gegenüber dem Referenzgebäude zu senken. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau 70 nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird. oder DenkmalDie Förderung Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz setzt eine maximale Überschreitung des Primärenergiebedarfs von 60 % gegenüber dem Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraus. Die Anforderung gilt unter anderem als erfüllt, wenn ein Effizienzhaus-Niveau Denkmal nach Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht wird.

  • Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)

  • Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten älteren Wohngebäuden (Ersterwerb)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Den Kauf der Immobilie finanzieren Sie mit der Basisförderung Eigentumsfinanzierung BW.

  • Das Zusagedatum Ihrer Basisförderung zum Erwerb Ihrer Immobilie liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.

  • Sie binden einen Energieeffizienzexperten in Ihr Vorhaben mit ein.

  • Ihre Sanierung erzielt eine ener­getische Verbesserung des bestehenden Gebäude­bestands und wird nach den Vorgaben des BEGBundesförderung für effiziente Gebäude (z. B. Richtlinien zum U-Wert) ausgeführt oder es werden die energetischen Anforderungen der Sanierung Plus oder Denkmal erreicht. 

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 €

  • Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 €

  • Sollzinssatz: 1,00 %

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre

  • Tilgung: 3 % p.a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

  • Ergänzender Zuschuss oder Darlehen durch die BEG der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbank der Bundesrepublik Deutschland/ BaFaBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich

Der ergänzende Tilgungszuschuss beträgt bei:

  • Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan:
    • Tilgungszuschuss 3 % von maximal 50.000 € Kreditbetrag
    • bis zu 1.500 €
  • Sanierung Plus und Denkmal:
    • Tilgungszuschuss von 3 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag
    • bis zu 3.600 €

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Suchen Sie sich eine Energieeffizienz-Fachperson z. B. aus der Expertenliste auf www.energie-effizienz-experten.de für eine Beratung zum Energiesparpotenzial aus. Den Antrag stellen Sie dann zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderstelle. Wenn Sie die Zusatzförderung später beantragen, wenden Sie sich direkt an uns.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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