Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 bereits mit Anträgen belegt. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen vorliegende Anträge weiterhin und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.

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Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW

  • Sie erwerben als Familie eine gebrauchte Immobilie und bauen sie um, um Barrieren zu reduzieren.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Zzinsverbilligt15-Darlehen) in Anspruch und die Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie haben durch eine Schwerbehinderung spezielle Wohnbedürfnisse und möchten bestehenden, selbst genutzten Wohnraum unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Förderung altersgerecht umbauen (Anpassungsförderung).

Kurz erklärt

Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten uvm.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Umbau Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Überwindung von Treppen und Stufen

  • Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau

  • Maßnahmen an Sanitär­räumen

  • und vieles mehr (siehe hierzu den Maßnahmen- und Anforderungskatalog)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie erwerben oder besitzen eine gebrauchte Immobilie, die Sie zum Abbau von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts umbauen möchten.

  • Sie nehmen für den Erwerb Ihres Eigenheims die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) in Anspruch und die  Zusage der Basisförderung liegt nicht länger als 10 Jahren zurück oder

  • Sie bauen Ihre bestehende Immobilie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung barrierefrei um, unabhängig von einer vorherigen oder gleichzeitigen Basisförderung (Anpassungsförderung).

  • Sie halten die Bedingungen der DIN 18040-2 ein.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 €

  • Sollzinssatz: 0,00 %

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre

  • Tilgung: 3,00 % p.a.per annum mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

Ergänzender Tilgungszuschuss bei Herstellung von Barrierefreiheit eines altersgerechten Hauses durch die vollständige Umsetzung der DIN 18040-2: 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €.

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Den Antrag stellen Sie zusammen mit der Basisförderung bei Ihrer Wohnraumförderungsstelle. Wenn Sie die Zusatzförderung später beantragen, wenden Sie sich direkt an uns.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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