Achtung
Zum 01.07.2026 stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderangebot neu auf. Wir übernehmen diese förderrechtlichen Änderungen, passen jedoch unsere Programmstruktur und Merkblätter erst zum 01.11.2026 an.
Achtung
Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen).
Sie investieren in Betriebsgebäude, technische Anlagen, Grundstücke, Maschinen und Fahrzeuge.
Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie Förderdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen.
Ihr Vorhaben
Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen
Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
Kauf von Maschinen und Fahrzeuge
Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung oder –erweiterung (keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung)
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Betriebsmittel
Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gewerbliche Tätigkeiten von Primärproduzenten sind dagegen förderfähig.
Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist (agrarnahes Unternehmen – siehe Häufige Fragen unten)
Oder: Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und verwenden die geförderte Investition für eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit. Diese Tätigkeit haben Sie in einen separaten gewerblichen Betrieb ausgegliedert. Sie stellen den Förderantrag für diesen Betrieb.
Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahr
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L-Bank bietet dieses Förderprogramm im Rahmen ihres öffentlichen gesetzlichen Förderauftrags auf Grundlage des L-Bank-Gesetzes
Die L‑Bank informiert.
Seit 01.07.2026 verwendet die Rentenbank den Begriff „agrarnahe Unternehmen“ anstatt „Agrar- und Ernährungswirtschaft“. Wir übernehmen den Begriff. Gemeint sind die gleichen Branchen wie vorher. Das sind zum Beispiel:
Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Rechtsform oder steuerliche Einkunftsart spielen keine Rolle.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen ( Landwirtschaftliche Rentenbank -Produktnunmer Kredit 251 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.