Kurz erklärt
Als kleines oder mittleres Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie Förderdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen.
Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen längere Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.
Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen
Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.
Sie investieren in Betriebsgebäude, technische Anlagen, Grundstücke, Maschinen und Fahrzeuge.
Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Als kleines oder mittleres Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie Förderdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen.
Ihr Vorhaben
Bau oder Erwerb von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen
Kauf von Maschinen und Fahrzeuge
Grundstückserwerb
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Betriebsmittel
Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Ihre Voraussetzungen
Sie führen ein agrargewerbliches Handels- oder Dienstleistungsunternehmen.
Oder: Ihr Unternehmen ist aus dem Bereich Ernährungswirtschaft und Ernährungshandwerk.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahr
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Die L‑Bank informiert.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
Weitere Förderprogramme