Achtung:

Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen längere Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.

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Herz neben einem Traktor

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.

  • Sie investieren in Betriebsgebäude, technische Anlagen, Grundstücke, Maschinen und Fahrzeuge.

  • Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Als kleines oder mittleres Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten Sie Förderdarlehen zur Finanzierung Ihrer Investitionen.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Bau oder Erwerb von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen

  • Kauf von Maschinen und Fahrzeuge

  • Grundstückserwerb

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein agrargewerbliches Handels- oder Dienstleistungsunternehmen.

  • Oder: Ihr Unternehmen ist aus dem Bereich Ernährungswirtschaft und Ernährungshandwerk.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahr

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 251 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

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