Achtung:

Aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 ausgeschöpft. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen vorliegende Anträge weiterhin und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.

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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bauen und Wohnen

Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen

  • Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand unter gleichzeitiger Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen in Form eines Zuschusses

Kurz erklärt

Mit der Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung unter Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW sowohl die energetische Sanierung als auch den barrierereduzierenden Umbau von Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

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Hotline Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. Denkmal oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben mit den Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen.

  • Die Wohnungsgröße ist im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie unter Downloads.

  • Sie müssen die Miet- und Belegungsbindung für die gewählte Bindungsdauer von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren einhalten.

  • Die geförderten Mietwohnungen dürfen ausschließlich wohnberechtigten Haushalten, die diese Berechtigung durch einen Wohnberechtigungsschein nachzuweisen haben, überlassen werden.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von mindestens 410 € je m². Die Förderbeträge können Sie dem Merkblatt entnehmen.

  • Zusatzförderungen sind möglich

Wie geht es weiter?

Hier finden Sie die Antrags­unterlagen.

Die Wohnraumförderungsstellen nehmen Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für die Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, leiten sie den Antrag an uns weiter.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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