Sie möchten ein Krankenhaus neu bauen, erweitern oder umbauen.
Sie möchten Anlagegüter in Krankenhäusern wiederbeschaffen oder ergänzen.
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 % zu den Projektkosten als Festbetrag.
Es gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung.
Wir wurden vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit der Abrechnung der Förderung beauftragt.
Kurz erklärt
Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für den Bau von Krankenhäusern an kommunale und freie Träger. Denn alle Bürger sollen in Krankenhäusern angemessen medizinisch versorgt werden. Die Federführung für die Förderung liegt beim Ministerium für Soziales und Integration.