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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Bauen und Wohnen | Kommune und Infrastruktur

Krankenhausbau

  • Sie möchten ein Krankenhaus neu bauen, erweitern oder umbauen.

  • Sie möchten Anlagegüter in Krankenhäusern wiederbeschaffen oder ergänzen.

  • Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 % zu den Projektkosten als Festbetrag.

  • Es gilt das Landeskrankenhausgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Wir wurden vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit der Abrechnung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für den Bau von Krankenhäusern an kommunale und freie Träger. Denn alle Bürger sollen in Krankenhäusern angemessen medizinisch versorgt werden. Die Federführung für die Förderung liegt beim Ministerium für Soziales und Integration.

Sprechen Sie uns an

Team Krankenhausförderung

Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Neubau, Erweiterung und Umbau von Krankenhäusern (einschließlich Erstausstattung mit Anlagegütern)

  • Wiederbeschaffung und Ergänzung von Anlagegütern

  • Welche Vorhaben und welche Kosten genau gefördert werden, können Sie im Landeskrankenhausgesetz nachlesen.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie beantragen die Förderung für ein Krankenhaus, das in den Beschreibt die derzeitige Situation der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg: Standorte, Gesamtplanbettenzahl, Fachabteilungen und Leistungsschwerpunkte. aufgenommen wurde.

  • Das Krankenhaus kann einer der folgenden Trägerkategorien zugeordnet werden: öffentliche Träger (Kommunen, Kreise, Zweckverbände, Wohlfahrtsverbände), freigemeinnützige Institutionen (Kirchen, Orden, Stiftungen), private Träger (Unternehmen in privater Rechtsform mit Gewinnerzielungsabsicht).

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie können Zuschüsse zu den Projektkosten als Festbetrag erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

    Weitere Details finden Sie im Landeskrankenhausgesetz.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Sie stellen einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium und beantragen die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm.
 

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

  1. Antragstellung:
    Sie stellen einen Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium und beantragen die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm.
    Antragsfrist: keine (möglichst früh).
  2. Bewilligung:
    Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg erstellt zusammen mit dem Landeskrankenhausausschuss das jeweilige Jahresprogramm. Es enthält die zu fördernden Investitionsprojekte mit den entsprechenden Kosten/Zuschussmitteln. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Jahresprogramms durch das zuständige Regierungspräsidium. Es erteilt die Bewilligungsbescheide.
  3. Auszahlung:
    Sie beantragen die Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei uns. Wir zahlen den Zuschuss nach Baufortschritt aus.
    Das Abrufformular finden Sie bei den Downloads.
  4. Verwendungsnachweis:
    Sie reichen nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis mit dem Formular Antrag auf Gewährung der Schlusszahlung bei uns zur Prüfung ein.

Downloads zum Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.

Zum Programm allgemein:

Zur Antragstellung und Bewilligung:

  • Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 23);
    Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Hier haben wir alle Dokumente für Sie zusammengestellt, die für die Antragstellung wichtig sind.

  • Krankenhausförderung-Antrag auf Gewährung einer Teilzahlung

    Für eine Abschlagszahlung im Förderprogramm Krankenhausförderung füllen Sie bitte dieses Formular aus.

    Gültig
    Eingestellt am 27.09.2024
    Gültig ab 27.09.2024
    Download starten DOCX, 249,9 KB
  • Krankenhausförderung-Antrag auf Gewährung einer Schlusszahlung

    Für die Schlusszahlung im Förderprogramm Krankenhausförderung füllen Sie bitte dieses Formular aus.

    Gültig
    Eingestellt am 27.09.2024
    Gültig ab 27.09.2024
    Download starten DOCX, 250,3 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds Änderungsanzeige

    Gültig
    Eingestellt am 16.01.2023
    Gültig ab 16.01.2023
    Download starten DOCX, 41,4 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds_Mittelabruf

    Für einen Mittelabruf im Förderprogramm Krankenhauszukunftsfonds füllen Sie bitte dieses Formular aus.

    Gültig
    Eingestellt am 27.05.2025
    Gültig ab 27.09.2024
    Download starten DOCX, 33,7 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds_Verwendungsnachweis

    Für einen Verwendungsnachweis im Förderprogramm Krankenhausförderung füllen Sie bitte dieses Formular aus.

    Gültig
    Eingestellt am 27.09.2024
    Gültig ab 27.09.2024
    Download starten DOCX, 36,8 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds_Sachbericht zum Verwendungsnachweis

    Gültig
    Eingestellt am 16.01.2023
    Gültig ab 16.01.2023
    Download starten DOCX, 40,1 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds_Belegliste

    In dieser Belegliste können Sie die Angaben zu Ihren Belegen für den Verwendungsnachweis in dem Förderprogramm Krankenhauszukunftsfonds im Einzelnen aufführen. Die Belegliste ist als Anlage mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

    Gültig
    Eingestellt am 28.04.2023
    Gültig ab 28.04.2023
    Download starten XLSX, 25,2 KB
  • Krankenhauszukunftsfonds_IT-Dienstleister-Bestätigung

    Gültig
    Eingestellt am 16.01.2023
    Gültig ab 16.01.2023
    Download starten PDF, 84,3 KB

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