
Startfinanzierung 80
Sie machen sich gerade selbstständig oder führen ein junges Unternehmen.
Sie arbeiten freiberuflich oder gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.
Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Für eine Kreditfinanzierung reichen Ihre Sicherheiten nicht aus.
Neu ab 01.12.2020: mit Meistergründungsprämie für Existenzgründungen im Handwerk

Das können Sie finanzieren:
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Gründung eines neuen Unternehmens oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen
Erweiterung oder Modernisierung nach der Gründungsphase (keine Förderung mit der Meistergründungsprämie)
Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel
Maximaler Kapitalbedarf 200.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 800.000 € je Unternehmen
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Größere Vorhaben über 200.000 € Kostenvolumen je Unternehmen
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Finanzierungen ohne Hausbank
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie machen sich selbstständig.
Oder Ihr junges Unternehmen ist seit maximal 5 Jahren am Markt tätig.
Sie arbeiten freiberuflich.
Oder Sie gründen/führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.
Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit 80‑prozentiger BürgschaftDurch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. durch die Bürgschaftsbank
Kredithöhe: maximal 125.000 € je Unternehmer, insgesamt maximal 500.000 € je Unternehmen
Kreditlaufzeit: 5, 8 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Bürgschaft: Es fallen einmalig Bearbeitungsgebühren und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung für Existenzgründungen im Handwerk: Meistergründungsprämie
Neu ab 01.12.2020: Als Jungmeister*in erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss für Ihr Förderdarlehen, die so genannte Meistergründungsprämie. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss beträgt zurzeit (01.12.2020) 10 % des Darlehensbetrags, maximal aber 10.000 €. Sie erhalten den Tilgungszuschuss nach Abschluss Ihrer Existenzgründung.
Wenn Sie mit anderen Jungmeister*innen ein Unternehmen gründen oder übernehmen, kann jede*r von Ihnen eine Meistergründungsprämie beantragen.
Häufige Fragen
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Antragstellung
Für den Antrag benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung Ihrer Handwerkskammer, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Ihre Meisterprüfung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich absolviert.
- Sie haben die Meisterprüfung innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt. Der Zeitraum bezieht sich auf den Antragseingang bei der L‑Bank.
- Sie planen eine Existenzgründung (Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung) in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung in Baden-Württemberg
Füllen Sie bitte das Formular Anlage zum Antrag: Bestätigung der Handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie aus und lassen die Angaben von der Handwerkskammer bestätigen. Das Formular finden Sie bei den Downloads.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrer Hausbank vor, wenn Sie die Gründungsfinanzierung beantragen wollen. Geben Sie bitte in der Vorhabensbeschreibung auf dem Antragsformular an, dass Sie eine Meistergründungsprämie beantragen.
Förderzusage
Die Hausbank leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Nachdem die Bürgschaftsbank und wir eine Förderzusage erteilt haben, schließt die Hausbank den Kreditvertrag mit Ihnen. In diesem Vertrag sind auch die Details zur Meistergründungsprämie geregelt.
Gutschrift des Tilgungszuschusses
Sie setzen Ihre Gründung um und rufen die Fördermittel ab. Sie weisen dann Ihrer Hausbank nach, dass Sie die Fördergelder wie geplant verwendet haben. Die Hausbank bestätigt das uns gegenüber. Danach können wir den Tilgungszuschuss festsetzen. Zum übernächsten Quartalsende schreiben wir automatisch den Tilgungszuschuss gut. Das Restkapital Ihres Darlehens reduziert sich um diesen Betrag. Die Restlaufzeit des Darlehens ist dann entsprechend kürzer.