
Kombi-Darlehen Wohnen
Sie bauen oder kaufen ein Haus für sich und Ihre Familie.
Oder: Sie bauen oder kaufen eine besonders energieeffiziente Immobilie oder sanieren Ihre alte Immobilie energetisch.
Sie erhalten bereits unsere Fördergelder oder die Fördergelder der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau, benötigen aber ein zusätzliches Förderdarlehen.

Das können Sie finanzieren:
Neubau eines Eigenheims
Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, auch anschließend mit Modernisierung, Sanierung oder Umbau
Energetische Sanierung von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
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Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Kombination mit ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss und KfW-Förderung.
Das Vorhaben erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen der eingesetzten Basisförderung (Wohnen mit Kind, Energieeffizienzfinanzierung Sanieren, Energieeffizient Bauen oder Sanieren). Dies gilt jedoch nicht für die oben genannten förderfähigen Kosten. Sie können mit dem Kombi-Darlehen Wohnen finanziert werden, unabhängig davon, ob sie in der Basisförderung anerkannt werden oder nicht.
Sie haben die Fördermöglichkeiten der Basisförderung noch nicht ausgeschöpft.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie wohnen in Baden-Württemberg.
Sie erhalten für das Vorhaben mindestens in einem der fünf Programme eine Förderung: Wohnen mit Kind (L‑Bank), Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L‑Bank), Energieeffizient Bauen (KfW), Energieeffizient Sanieren (KfW), Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen – Zuschussvariante (BAFABundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Sie nutzen mindestens 1 Wohneinheit in dem geförderten Gebäude selbst.
Beachten Sie weitere Fördervoraussetzungen in den Programmen Wohnen mit Kind, Energieeffizienzfinanzierung Sanieren, Energieeffizient Bauen oder Sanieren.
Wenn Sie das Kombi-Darlehen Wohnen mit einem ELR-Zuschuss und der KfW-Förderung kombinieren, fördern wir auch Vorhaben ohne eigengenutzte Wohneinheit und Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit
Kreditlaufzeit: 10, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 1–5
Sollzinsbindung: 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: nicht möglich. Ausgenommen sind die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche im Rahmen des außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 490 BGBBürgerliches Gesetzbuch.
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Häufige Fragen
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Leider nein, außer Sie hätten zusätzlich zu Wohnen mit Zukunft eines der Programme Wohnen mit Kind (L‑Bank), Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L‑Bank), Energieeffizient Bauen (KfW), Energieeffizient Sanieren (KfW) oder die Zuschussvariante der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BAFA) beantragt.
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Ja, sofern das Vorhaben in einem der genannten Programme gefördert wird. Ihren Antrag können Sie noch so lange stellen, wie das Vorhaben noch nicht fertiggestellt ist.
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Ja.
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Ja. Die Zuschussvariante der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen gilt auch als „Eintrittskarte“ für das Kombi-Darlehen Wohnen. Seit 01.01.2021 reicht das BAFA diese Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen aus. Sie ersetzt das entsprechende Angebot der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (KfW-Programm 430).