Achtung:

Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen neue Laufzeitvarianten mit längeren Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung, 18 Jahre Kreditlaufzeit mit 18 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.

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Energie vom Land – Bioenergie

  • Sie führen ein Unternehmen, das Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt.

  • Sie möchten eine Erneuerbare-Energien-Anlage errichten.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Wenn Sie in Baden-Württemberg Bioenergie produzieren möchte, können Sie Ihre Investitionen mit diesem Förderdarlehen finanzieren.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage

  • Errichtung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung der erzeugten Energie

  • Tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Unternehmen, das Energie erzeugt.

  • Sie möchten Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

  • Ihr Bioenergie-Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMUEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €).) im Sinne der EUEuropäische Union. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre | 0 bis 2 tilgungsfrei

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss

Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.

Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Energie vom Land – Bioenergie in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm Energie vom Land (Programm Nr. 255 mit LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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