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Sie führen ein Unternehmen, das Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt.
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Sie möchten eine Erneuerbare-Energien-Anlage errichten.
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Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Energie vom Land – Bioenergie
Kurz erklärt
Wenn Sie in Baden-Württemberg Bioenergie produzieren möchte, können Sie Ihre Investitionen mit diesem Förderdarlehen finanzieren.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Bau und Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage
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Bau und Modernisierung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energie
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Tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen (entfällt ab 01.07.2026)
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Neu ab 01.07.2026: Bau und Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, sofern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen von Land- und Forstwirten gehalten werden
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Investitionskosten für die Anlagen und die Infrastruktur
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Kaufpreis für Gesellschaftsanteile (entfällt ab 01.07.2026)
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Anlagen, die eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (ab 2014) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erhalten, werden nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert. Ab 01.07.2026 gilt dies für alle Fassungen des EEG.
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie führen ein Unternehmen, das Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt.
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Oder: Sie führen ein Unternehmen, das erneuerbare Energien verteilt oder speichert.
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Sie investieren in Baden-Württemberg.
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Ihr Energieunternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen ( Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). ) im Sinne der Europäische Union . Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre | 0 bis 2 tilgungsfrei
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, max. 20 Jahre
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente, wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens null.
Im Programm Energie vom Land kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner
Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Energie vom Land – Bioenergie in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Produktnummer Kredit 255 mit Landwirtschaftliche Rentenbank -Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.