Achtung:

Ab sofort sind Investitionen in Windkraftanlagen immer dann förderfähig, wenn diese auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum errichtet werden. Wir stellen keine besondere Anforderungen an den Gesellschafterhintergrund der Betreibergesellschaft.

Herz neben Windrädern

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur

Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

  • Sie gehören zu einem Energieunternehmen, das Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt.

  • Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme errichten.

  • Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für Agri-Photovoltaik-Anlagen

Kurz erklärt

Wenn Sie Ökostrom aus Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Photovoltaikanlagen (Aufdach, Freifläche, Floating) von Landwirten und anderen Agrarunternehmen

  • Photovoltaikanlagen auf (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder öffentlichen Gebäuden im ländlichen Raum

  • Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im ländlichen Raum, Bürgerwindparks

  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien von Landwirten, anderen Agrarunternehmen oder ländlichen Kommunen

  • Übernahme von oder tätige Beteiligung an Energieunternehmen

  • Agri-Photovoltaik-Anlagen

  • Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms

  • Kosten für Planung und Baumaßnahmen

  • Technische Anlagen

  • Notwendige Infrastruktur wie Zuwegung und Netzanschluss

  • Kaufpreis von Gesellschaftsanteilen

  • Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs

  • Anlagen zur reinen Eigenversorgung (Inselanlagen) werden im Programm Landwirtschaft-Nachhaltigkeit oder Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gefördert.

  • Biomasseanlagen. Sie werden zu besseren Konditionen in Energie vom Land - Bioenergie gefördert.

  • Anlagen zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie (außer bei Agri-PV-Anlagen). Sie werden zu besseren Konditionen in Energie vom Land - Bioenergie gefördert.

  • Anlagen, die eine Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz  2014 erhalten, werden nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert.

  • Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Energieunternehmen, das Ökostrom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist oder direkt vermarktet.

  • Weitere Bedingungen sind abhängig von der Art der geförderten Anlage (siehe Programmmerkblatt)

  • Das Energieunternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung im Zukunftsfeld Agri-Photovoltaik

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Basis-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfeld in  Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser ist:

  • Agri-Photovolatik-Anlagen zur Einspeisung

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.

Im Programm Energie vom Land kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.

Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen.

Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 603,7 KB
  • De-minimis-Infoblatt

    Vordruck 8599

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 544,2 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 27.10.2022
    Gültig ab 27.10.2022
    10/2022
    Download starten PDF, 308,2 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB
  • Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsförderung

    Übersicht über die Programm- und Konditionenvarianten in den Programmen Landwirtschaft, Agrar-und Ernährungswirtschaft, Energie vom Land, Leben auf dem Land

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Download starten PDF, 63,9 KB

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 912 KB
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Kumulierungserklärung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | für bankdurchgeleitete Darlehen der Landwirtschaftsförderung | Vordruck WF_1302

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 221,3 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung

    Änderung der Konditionen in der Landwirtschaftsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 31.07.2025
    Gültig ab 31.07.2025
    Download starten PDF, 47 KB

Weitere Förderprogramme

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