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Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Herz neben Windrädern

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur

Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser

  • Sie gehören zu einem Energieunternehmen, das Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt.

  • Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme errichten.

  • Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Neu ab 18.09.2023: Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für Agri-Photovoltaik-Anlagen

Kurz erklärt

Wenn Sie Ökostrom aus Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Wirtschaftsförderung

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Photovoltaikanlagen (Aufdach, Freifläche, Floating) von Landwirten und anderen Agrarunternehmen

  • Photovoltaikanlagen auf (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder öffentlichen Gebäuden im ländlichen Raum

  • Windkraftanlagen von Landwirten und anderen Agrarunternehmen oder von ländlichen Kommunen, Bürgerwindparks

  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus anderen erneuerbaren Energien von Landwirten, anderen Agrarunternehmen oder ländlichen Kommunen

  • Übernahme von oder tätige Beteiligung an Energieunternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Energieunternehmen, das Ökostrom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist oder direkt vermarktet.

  • Weitere Bedingungen sind abhängig von der Art der geförderten Anlage (siehe Programmmerkblatt)

  • Das Energieunternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung im Zukunftsfeld Agri-Photovoltaik ab 18.09.2023

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Basis-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfeld in  Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser ist:

  • Agri-Photovolatik-Anlagen zur Einspeisung

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus den Programmen Energie vom Land (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 256 mit LR-Basis-Konditionen) sowie Zukunftsfelder im Fokus (LR-Programm Nr. 328 mit LR-Premium-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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