Kurz erklärt
Wenn Sie Ökostrom aus Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.
Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen neue Laufzeitvarianten mit längeren Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung, 18 Jahre Kreditlaufzeit mit 18 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.
Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur
Sie gehören zu einem Energieunternehmen, das Strom aus Sonnen- oder Windenergie oder Wasserkraft erzeugt.
Sie wollen eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom errichten.
Sie wollen dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Kurz erklärt
Wenn Sie Ökostrom aus Sonnenenergie, Wind- oder Wasserkraft erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.
Ihr Vorhaben
Errichtung einer Windkraftanlage sowie der Infrastruktur zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz
Photovoltaikanlagen und Wasserkraftanlagen von Landwirten
Photovoltaikanlagen auf (ehemals) landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Errichtung von Anlagen zur Speicherung und Verteilung des erzeugten Stroms
Übernahme von oder tätige Beteiligung an Energieunternehmen
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Vorhaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Anlagen, die eine Förderung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz 2014 erhalten, werden nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert.
Windparks mit kommunaler Beteiligung über 25 % werden nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert.
Ihre Voraussetzungen
Sie führen ein Unternehmen, das Ökostrom erzeugt, speichert oder verteilt.
Bei Windenergieunternehmen kommen die Gesellschafter aus dem Ort oder aus der Region.
Die kommunalen Gesellschafter (Kommunen, kommunale Eigenbetriebe oder Unternehmen) sind in der Region ansässig.
Das Energieunternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Unsere Leistungen
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 18, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahr
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Die L‑Bank informiert.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Energie vom Land kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.
Die L‑Bank kooperiert.
Die L‑Bank bietet ihr Programm Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
Weitere Förderprogramme