0
Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz | Kommune und Infrastruktur

Schienenfahrzeugförderung

  • Sie sind ein Eisenbahnverkehrsunternehmen oder ein Stadt- und Straßenbahnverkehrsunternehmen oder eine Fahrzeugbeschaffungs- beziehungsweise Fahrzeugbereitstellungsgesellschaft.

  • Oder Sie sind Aufgabenträger (Stadt- oder Landkreis, Gemeinde, Verband Region Stuttgart und deren Zusammenschlüsse).

  • Sie möchten neue Schienenfahrzeuge erwerben.

  • Sie möchten einen Zuschuss erhalten.

Kurz erklärt

Als kommunales oder privates Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie umweltfreundliche und barrierefreie Schienenfahrzeuge anschaffen. Wir fördern auch Stadt- und Landkreise sowie Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugbeschaffungsgesellschaften.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Neufahrzeuge als Erst- oder Ersatzbeschaffung

  • Verlängerung von Fahrzeugen

  • Einsatz im ÖPVNÖffentlicher Personennahverkehr/SPNVSchienenpersonennahverkehr

  • Modernisierung der Flotte

  • Kapazitätssteigerung im Schienengebundenen ÖPNV und SPNV zur Steigerung dieser Anteile: neue Linien, Linien erweitern, Fahrplan verdichten, zusätzliche Fahrzeuge

  • Qualitätssteigerung: Verbesserung der Betriebsqualität und des Betriebsablaufs

  • Umstieg auf alternative Antriebsformen: CO2‑Einsparung beim Fahrzeug

  • Weitere (technische) Anforderungen siehe Richtlinie

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind ein öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiertes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder des Landeseisenbahngesetzes (LEisenbG)  oder ein Unternehmen des Stadt- und Straßenbahnverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

  • Oder Sie sind das Auftragsunternehmen eines solchen Verkehrsunternehmens.

  • Oder Sie sind eine Fahrzeugbereitstellungs- und Fahrzeugbeschaffungsgesellschaft und überlassen das geförderte Fahrzeug an die oben genannte Unternehmen.

  • Oder Sie sind ein Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des ÖPNVG (Stadt- und Landkreise, Gemeinden, Verband Region Stuttgart).

  • Je nach Förderzweck müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Details dazu finden Sie in der Richtlinie zur Schienenfahrzeugförderung bei den Downloads.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Zuschuss, bewilligt und ausbezahlt von der L‑Bank

  • Zuschusshöhe: anteilige Finanzierung der Beschaffungskosten abhängig vom Förderzweck

  • Die weiteren Details zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in der Richtlinie Schienenfahrzeugförderung. Die Datei können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Bitte reichen Sie die Unterlagen per E-Mail an Schienen-FZ.WF@l-bank.de bei uns ein. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Das Verfahren für die Schienenförderung umfasst mehrere Stufen:

  • Programmveröffentlichung
    Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg legt die Förderkriterien fest und veröffentlicht das Programm. Veröffentlichung Richtlinie Schienenfahrzeugförderung: 07.11.2023
  • Antragstellung (mit Anmeldung)
    Indem Sie den Antrag bei der L-Bank stellen, beantragen Sie die Aufnahme in das Förderprogramm (= Anmeldung).
  • Aufnahme in das Landesprogramm
    Das Ministerium für Verkehr entscheidet über die Aufnahme des (Gesamt-)Vorhabens in das Landesprogramm.
  • Vorläufige Bewilligung
    Nachdem das (Gesamt-) Vorhaben erfolgreich ins Programm aufgenommen wurde, verschickt die L-Bank den vorläufigen Bewilligungsbescheid an die Unternehmen. Der Bescheid bestätigt, dass das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und setzt den vorläufigen Betrag für die Förderung fest. Sobald der vorläufige Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
    • Hinweis: Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist auf Dauer von zwei Jahren begrenzt.
  • Endgültige Bewilligung
    Nachdem die Unternehmen die Ergebnisse ihrer Angebote eingereicht haben, schickt die L-Bank ihnen den endgültigen Bewilligungsbescheid. Im Bescheid wird der genaue Betrag der Förderung festgelegt. Es ist danach nicht möglich, zusätzliche Fördermittel zu erhalten.
  • Auszahlung
    Nachdem die Unternehmen die Rechnungen für die Schienenfahrzeuge vorgelegt haben, können sie den Zuschuss abrufen. Die Unternehmen beantragen die Auszahlung des Zuschusses direkt bei der L-Bank. Das Formular dafür erhalten die Unternehmen zusammen mit dem endgültigen Bewilligungsbescheid.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Die Fördermittel für die Schienenfahrzeugförderung stammen aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Mittel werden vom Ministerium für Verkehr verwaltet.

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Zusatzfinanzierung: Energieeffizientes Sanieren

    Energieeffizient sanieren

  • Landwirtschaft – Nachhaltigkeit

    Umweltfreund­licher bewirtschaften

  • Klimaschutz-Plus – nachhaltige energieeffiziente Sanierung

    Schulgebäude energetisch sanieren