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Sie möchten ein kommunales Gebäude, z.B. Verwaltungsgebäude oder Schulgebäude, sanieren, und damit die Energieeffizienz steigern und CO2-Emissionen reduzieren.
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Sie sanieren die Gebäudehülle eines bestehenden kommunalen Verwaltungsgebäudes und haben für die Sanierung eine Zuwendung auf der Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
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Sie sanieren ein Schulgebäude, möchten den Energieeffizienzstandard KfW-Effizienzgebäude 70 oder 55 erreichen und haben für die Sanierung eine Zuwendung nach Abschnitt 5 der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) erhalten.
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Dann können Sie einen zusätzlichen Zuschuss erhalten!

Klimaschutz-Plus 2025
Kurz erklärt
Zur Errreichung der Klimaziele ist die Sanierung von kommunalen Gebäuden von zentraler Bedeutung, um damit die Energieeffizienz zu erhöhen, den Energieverbrauch zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu senken. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände bei diesem Ziel und bietet dazu einen Bonus als ergänzende Förderung an.
Gefördert werden zum einen die effiziente und energetische Sanierungen an der Gebäudehülle von kommunalen Verwaltungsgebäuden ergänzend zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), zum anderen die Sanierungen von Schulgebäuden ergänzend zur Schulbauförderung, wenn dabei besondere Effizienzstandards erreicht werden.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Sie sanieren ein eigenes, bestehendes kommunales Verwaltungsgebäude an der Gebäudehülle gemäß Nummer 5.1 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
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Sie sanieren ein bestehendes Schulgebäude auf den Standard KfW-Effizienzgebäude 70 oder 55 gemäß der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
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Antragssteller, die keine Kommunen sind, sind nicht antragsberechtigt
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Die Förderung ist nicht geeignet für Neubauten sowie für die Sanierung kommunaler Gebäude für Aufgaben wirtschaftlicher Art
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Der BW-Bonus zur Bundesförderung BEG EM ist nicht für die Anlagentechnik geeignet
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sie sind eine Kommune (Stadt, Gemeinde, Stadt- oder Landkreis) des Landes Baden-Württemberg und werden nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.
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Gewährt werden Förderungen ab 5.000 Euro (Bagatellgrenze).
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Der Beginn des Vorhabens ist in den nächsten zwölf Monaten geplant. Sie beginnen mit der Sanierung an der Gebäudehülle Ihres kommunalen Verwaltungsgebäudes nicht vor Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach den Regelungen des BEG EM.
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Sie schließen die geförderte Sanierungsmaßnahme spätestens innerhalb von 36 Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids der Bundesförderung ab und rechnen vollständig ab.
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Bonus für energieeffiziente Schulsanierung
Sie sind ein Schulträger und werden nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau gefördert.
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Das Schulgebäude erreicht nach der Sanierung den Standard KfW-Effizienzgebäude 70 oder 55.
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Der Beginn des Vorhabens ist in den nächsten zwölf Monaten geplant. Sie beginnen mit der Sanierung des Schulgebäudes nicht vor Bestandskraft dieses Zuwendungsbescheides bzw. Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau.
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Sie schließen die geförderte Sanierungsmaßnahme spätestens innerhalb von vier Kalenderjahren nach Erteilung des Bewilligungsbescheides gem. VwV SchulBau ab und rechnen vollständig ab.
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Sie sind bereit an Evaluierungen des Programms mitzuwirken und den Beauftragten des Umweltministeriums die dokumentieren Ergebnisse auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Die Projektförderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung.
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BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sie erhalten für die Sanierung kommunaler Gebäude einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der laut BEG-EM Zuwendungsbescheid ausgewiesenen förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme an der Gebäudehülle.
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Bonus für energieeffiziente Schulsanierung
Für die Sanierung von Schulgebäuden beträgt bei Erreichen des Standards KfW-Effizienzgebäude 70 die ergänzende Förderung 5% zu dem im Bewilligungsbescheid nach der VwV SchulBau festgelegten zuwendungsfähigen Bauaufwand für Sanierungen, höchstens 500.000,00 EUR
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Bei Erreichen des Standards KfW-Effizienzgebäude 55 beträgt die ergänzende Förderung 15% zu dem im Bewilligungsbescheid nach der VwV SchulBau festgelegten zuwendungsfähigen Bauaufwand für Sanierungen, höchstens 1.500.000,00 EUR
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Für die Förderung „BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gelten die Kumulierungsvorgaben des BEG EM. Die nach BEG EM für kommunale Fördernehmer definierte maximale Förderquote von insgesamt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten darf nicht überschritten werden.
Für die Förderung „Bonus für energieeffiziente Schulsanierung“ dürfen die Zuwendungen nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau und die ergänzende Förderung 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Kommunen können gleichzeitig Mittel aus dem Ausgleichsstock gemäß §13 des Finanzausgleichsgesetzes in Anspruch nehmen.
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Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für denselben Verwendungszweck dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides soll die Auszahlung wie folgt abgerufen werden:
BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bei Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro
25 Prozent der Fördersumme nach Abschluss des Sanierungsauftrages,
50 Prozent nach weiteren zwölf Monaten und
25 Prozent als Schlusszahlung nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises
Bonus für energieeffiziente Schulsanierung
Bei Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro
30 Prozent der Fördersumme nach Abschluss des Sanierungsauftrages,
60 Prozent nach weiteren zwölf Monaten und
10 Prozent als Schlusszahlung nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises.
Zuwendungen von nicht mehr als 25.000 Euro werden in beiden Fällen nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Die Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid. Für eine Mittelanforderung reichen Sie bitte das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular sowie ggf. den entsprechenden Vertrag elektronisch ein.
Die Schlusszahlung erfolgt erst, wenn wir Ihren Verwendungsnachweis geprüft haben.
Bitte verwenden Sie hierfür das Verwendungsnachweisformular und reichen es elektronisch bei uns ein.
Beträgt Ihre Förderung weniger als 25.000 Euro, können wir das Geld erst nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises auszahlen.
Festsetzungsbescheid des BAFA und der Bestätigung, dass die Landesmittel entsprechend eingesetzt wurden, sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei uns einzureichen. Der technische Projektnachweis ist auf Anforderung vorzulegen.
Für die Förderung „Bonus für energieeffiziente Schulsanierung“ ist als Verwendungsnachweis der von der oberen Schulbehörde geprüfte Verwendungsnachweis heranzuziehen und unverzüglich vorzulegen. Anstelle des zahlenmäßigen Nachweises reicht eine Verwendungsbestätigung mit einer Darstellung der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben. Bitte fügen Sie die Bestätigung eines Sachverständigen zum erzielten Energieeffizienzstandard bei.
Bitte beachten Sie, dass der Zuwendungsbescheid unwirksam wird, wenn der Zuwendungsbescheid des BAFA beziehungsweise der Bewilligungsbescheid der örtlich zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde rechtskräftig zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirksam wurde. Bereits gewährte Zuwendungen sind in diesem Fall zu erstatten.