Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit Vermieter, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen.
Aktuell gibt es im Landeswohnraumförderungsprogramm eine sehr hohe Nachfrage. Beachten Sie dazu bitte unsere zusätzlichen Informationen am Ende dieser Seite.
Bauen und Wohnen
Zuschuss für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bezugsfertigem freiem Mietwohnraum
Zuschuss für die Fortführung von Belegungsrechten
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit Vermieter, die Belegungsrechte für ihren Mietwohnraum einräumen.
Ihr Vorhaben
Einräumung von Belegungsrechten
Fortführung von Belegungsrechten
Sanierungsbedürftige Wohnungen
Ihre Voraussetzungen
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Sie verfügen über (freien) Mietwohnraum, für den Sie Belegungsrechte einräumen oder eingeräumt haben.
Die Wohnung ist in einem guten Gesamtzustand.
Neuer bezugsfertiger Mietwohnraum erfüllt die Anforderungen des Neubaustandards Plus. Bei Neubauvorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung zu erbringen.
Die Wohnungsgröße ist im Verhältnis zur Anzahl der Räume angemessen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt bei den Downloads.
Unsere Leistungen
350,00 € je m² Wohnfläche für eine 10-jährige Miet- und Belegungsbindung
475,00 € je m² Wohnfläche für eine 15-jährige Miet- und Belegungsbindung
870,00 € je m² Wohnfläche für eine 25-jährige Miet- und Belegungsbindung
1.045,00 € je m² Wohnfläche für eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung
1.390,00 € je m² Wohnfläche für eine 40-jährige Miet- und Belegungsbindung
Die Zuschussbeträge weiterer Förderlinien können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Wert des 10-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.91% (30.01.2023, 17:40 Uhr)
Wert des 15-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.89% (30.01.2023, 17:40 Uhr)
Wert des 25-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.53% (30.01.2023, 17:40 Uhr)
Wert des 30-jährigen Vergleichzinssatzes: 2.37% (30.01.2023, 17:40 Uhr)
Zusatzförderung: Falls der Mietwohnraum besonders energieeffizient ist (Neubaustandard Plus oder besser), erhöhen wir die Förderung um
Falls der Mietwohnraum nach DINDeutsches Institut für Normung 18040-2 barrierefrei ist, erhöhen wir die Förderung um
Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen
Andere Förderungen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Die L‑Bank informiert.
Die L‑Bank informiert.
Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung.
Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens bitten wir von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Weitere Förderprogramme