Kurz erklärt
Wir übernehmen Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an Sie als Unternehmen vergeben.
Das Bürgschaftsprogramm wird unter der Rückbürgschaft des Landes ab 01.07.2022 weitergeführt.
Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz
Sie investieren als mittelständisches Unternehmen über Ihre Hausbank in Investitionen für Wachstum oder Modernisierung Ihres Unternehmens, Existenzgründungen und Betriebsübernahmen.
Sie benötigen Betriebsmittel in Verbindung mit Investitionen.
Ihre Hausbank braucht dafür einen Risikopartner.
Wir übernehmen Bürgschaften von über 2,0 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR.
Kurz erklärt
Wir übernehmen Bürgschaften für Kredite, die Banken und Sparkassen an Sie als Unternehmen vergeben.
Ihr Vorhaben
Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen wir grundsätzlich nicht.
Ihre Voraussetzungen
Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf den Seiten zur Kombi-Bürgschaft 50 und zur Allgemeinen Bürgschaft.
Unsere Leistungen
Kombi-Bürgschaft 50: Verbürgung von L‑Bank-Förderdarlehen.
Allgemeine Bürgschaften: Verbürgung von allgemeinen Hausbankfinanzierungen.
Hier gelangen Sie direkt zu unseren derzeit gültigen Bürgschaftsprogrammen:
Weitere Förderprogramme