Achtung:

  • Sie können ab sofort Anträge stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Bereich "Dokumente und Formulare".
  • Einen beispielhaften Vertrag sowie die aktuellen Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB) finden Sie hier ebenfalls.
Herz neben Reliefkarte von Baden-Württemberg

Gründen und Investieren | Umwelt- und Klimaschutz

InvestEU-Bürgschaften

  • Förderung von innovativen, digitalen und nachhaltigen Investitionsvorhaben.

  • Unterstützt durch den European Investment Fund

Kurz erklärt

Wir übernehmen mit der InvestEU-Bürgschaft zusammen mit dem EIF Ausfallbürgschaften in Höhe von 70 %.

Sprechen Sie uns an

Hotline Bürgschaften

Bürgschaften und Direktdarlehen

 

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Innovative Investitionsvorhaben und/oder Unternehmen

  • Digitale Investitionsvorhaben und/oder Unternehmen

  • Nachhaltige Investitionsvorhaben und/oder Unternehmen

  • Umschuldungen

  • Investitionsvorhaben zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung)

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen ( Kleine und mittlere Unternehmen ) im Sinne der Definition der Europäische Union -Kommission, d.h. Sie haben weniger als 250 Beschäftigte, Ihr Jahresumsatz liegt höchstens bei 50 Mio. € ODER Sie weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aus.

  • Sie sind ein Small Mid Cap (SMC) im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), d.h. Sie haben weniger als 500 Beschäftigte, Ihr Jahresumsatz liegt höchstens bei 100 Mio. € ODER Sie weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 86 Mio. € aus.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Wir entlasten das finanzierende Kreditinstitut in Form einer Ausfallbürgschaft.

  • Wir verbürgen 70 % der Finanzierung. Dabei wird unsere Bürgschaft durch eine Garantie im Rahmen des InvestEU-Fonds vom EIF gestützt.

  • Die Laufzeit unserer Bürgschaft beträgt maximal 12 Jahre.

  • Wir bieten Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. € bis 5,25 Mio. €.

Details zur Bürgschaftsprovision finden Sie im Merkblatt.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Zusätzliche Informationen

  • Infoblatt InvestEU-Bürgschaften

    Hier haben wir für Sie weitere wichtige Informationen in Kürze rund um unsere InvestEU-Bürgschaften zusammengestellt.

    Gültig
    Eingestellt am 13.03.2025
    Gültig ab 13.03.2025
    Download starten PDF, 1,5 MB

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Allgemeine Bestimmungen Bürgschaft I (ABB I)

    ABB I für das Rechtsverhältnis zwischen der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – und der Hausbank

    (Stand: 18.12.2024)

    Gültig
    Eingestellt am 17.02.2025
    Gültig ab 17.02.2025
    Download starten PDF, 92 KB
  • Allgemeine Bestimmungen Bürgschaft II (ABB II)

    ABB II für das Rechtsverhältnis zwischen der Hausbank und dem Endkreditnehmer.

    Stand 18.12.2024

    Gültig
    Eingestellt am 17.02.2025
    Gültig ab 17.02.2025
    Download starten PDF, 77,4 KB

  • Rundschreiben InvestEU-Bürgschaft

    Neues Förderangebot: Die L-Bank und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bündeln ihre Kräfte und starten ein gemeinsames Bürgschaftsprogramm für innovative, digitale und nachhaltige KMUs und Small Mid-Caps (SMCs).

    Gültig
    Eingestellt am 10.01.2025
    Gültig ab 10.01.2025
    Download starten PDF, 82,1 KB

  • Anlage 1 zum Merkblatt für InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 / InvestEU-Bürgschaft 70

    Anlage 1 zum Merkblatt für InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 / InvestEU-Bürgschaft 70:

    InvestEU-spezifische Fördervoraussetzungen

     

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Download starten PDF, 2,6 MB
  • Merkblatt InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70

    Im Merkblatt finden Sie Details zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen, den spezifischen InvestEU-Fördervoraussetzungen, der Antragstellung, den einschlägigen Beihilferegelungen sowie den Vertragsinhalten (Laufzeit, Betrag, Haftung, Konditionen) zur InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70.

    Gültig
    Eingestellt am 14.05.2025
    Gültig ab 29.09.2025
    Download starten
  • Anlage 2 zum Merkblatt für InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 / InvestEU-Bürgschaft 70: Kriterienkatalog (Use-Case-Dokument)

    Die Anlage 2 zu den jeweiligen Merkblättern enthält den Kriterienkatalog. Hier sind die Vorgaben für die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien bei der Inanspruchnahme der InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 oder der InvestEU-Bürgschaft 7 aufgeführt.

     

     

    Gültig
    Eingestellt am 16.12.2024
    Gültig ab 16.12.2024
    Download starten PDF, 2,5 MB
  • Merkblatt InvestEU-Bürgschaft 70

    Im Merkblatt finden Sie Details zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen, den spezifischen InvestEU-Fördervoraussetzungen, der Antragstellung, den einschlägigen Beihilferegelungen sowie den Vertragsinhalten (Laufzeit, Betrag, Haftung, Konditionen) zur InvestEU-Bürgschaft 70.

    Gültig
    Eingestellt am 18.12.2024
    Gültig ab 18.12.2024
    Download starten PDF, 2,7 MB

  • Antrag InvestEU-Bürgschaft

    Antrag auf Übernahme einer InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 / einer InvestEU-Bürgschaft 70 durch die L-Bank.

     

    Gültig
    Eingestellt am 16.09.2025
    Gültig ab 16.09.2025
    Download starten PDF, 3,2 MB

Weitere Förderprogramme

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