
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem hohen Tilgungszuschuss profitieren.
Falls Sie kein Fremdkapital zur Finanzierung benötigen, können Sie auch die reine Zuschussförderung wählen.
Die Digitalisierungsprämie pausiert bis Ende Januar 2021.

Das können Sie finanzieren:
Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit
Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
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Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 10.000 € und über 200.000 € (ab 02/2021: 120.000 €)
IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
Kredithöhe: 10.000–200.000 € (ab 02/2021: bis 120.000 €)
Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2 Jahre
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
Bereitstellungszinsen: keine
Sondertilgung: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung und mit Kürzung des Tilgungszuschusses
Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 15.10.2020):
- 53 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 20.000 €
- 10.000 € + 3 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen über 20.000 bis 50.000 €
- 23 % des Bruttodarlehensbetrag für Darlehen über 50.000 bis 100.000 €
- 20.000 € + 3 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen über 100.000 €
Nach Beendigung der Antragspause Ende Januar 2021 erfolgt eine Anpassung der Tilgungszuschüsse:
- 6.000 €, maximal 50 % des Bruttodarlehensbetrags für Darlehen ab 10.000 bis 50.000 €
- 12 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 12.000 € für Darlehen über 50.000 €
- zuzüglich 3% des Bruttodarlehensbetrags für alle Darlehen
Zuschussvariante als Alternative zur Darlehensförderung
Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen den Zuschuss direkt bei der L‑Bank, die den Zuschuss auch an die Unternehmen auszahlt.
Für die reine Zuschussvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpartner*innen.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Kreditsicherheiten: Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen.
Für die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 70 an und verbürgt dabei 70 % des Förderdarlehens.
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Die Kombination mit dem Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante oder mit anderen öffentlichen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
Für die geförderte Maßnahmen ist auch eine Kombination mit dem ERPEuropean Recovery Programme-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ausgeschlossen, insbesondere auch mit dem Förderzuschuss der KfW.
Häufige Fragen
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Es hat sich nicht nur der Programmname geändert. Das Plus steht für viele Verbesserungen:
- Es gibt nun zwei Programmvarianten: Die Unternehmen haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss und einem Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Digitalisierungsprämie 2018 und 2019 gab es nur als Darlehensvariante.
- Antragsberechtigt sind nun Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (bisher 100 Beschäftigte).
- Gefördert werden nun auch größere Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen bis 200.000 € (bisher bis 100.000 €).
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat die Zuschüsse insgesamt erhöht. Die Staffelung der Zuschüsse wurde zusätzlich so gewählt, das Unternehmen mit kleinem bis mittlerem Finanzierungsbedarf besonders von der Änderung profitieren. In der Darlehensvariante wird der Tilgungszuschuss des Ministeriums aus Mitteln der KfW aufgestockt.
- Die Wartefrist für eine erneute Antragstellung wurde auf ein Jahr verkürzt (bisher zwei Jahre).
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Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L‑Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses oder mit der Vollauszahlung des direkten Zuschusses.
Beispiel für erhaltene Darlehensförderung
Sie haben am 16.05.2019 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der Digitalisierungsprämie 2018/2019 erhalten. Nachdem Sie uns über Ihre Hausbank den Verwendungsnachweis eingereicht haben, haben wir am 21.10.2019 den Tilgungszuschuss festgesetzt und dies Ihnen und Ihrer Hausbank in einem Schreiben mitgeteilt. Der Tilgungszuschuss wurde am 31.03.2020 gutgeschrieben.
Relevant ist der 21.10.2019. Sie könnten also ab 21.10.2020 den Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
Beispiel für erhaltene Zuschussförderung
Sie erhalten am 15.11.2020 einen direkten Zuschuss aus der Digitalisierungsprämie Plus. Sie realisieren das Projekt sofort und reichen uns am 30.11.2020 den Verwendungsnachweis ein. Wir prüfen und zahlen Ihnen am 08.12.2020 den Zuschuss vollständig aus.
Relevant ist der 08.12.2020. Sie könnten also ab 08.12.2021 den nächsten Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.