Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 01.03.2023):
- 5 % des Bruttodarlehensbetrags
Entscheidend ist der Antragseingang bei der L-Bank.
Wie hoch der Tilgungszuschuss vor dem 01.03.2023 war, können Sie unten bei den häufigen Fragen nachsehen.
Zuschussvariante als Alternative zur Darlehensförderung
Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen den Zuschuss direkt bei der L‑Bank, die den Zuschuss auch an die Unternehmen auszahlt.
Für die reine Zuschussvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpersonen.
Ab 01.04.2023 teilen wir die Förderung auf die Zuschuss - und Darlehensvariante auf. In der Zuschussvariante fördern wir nur noch kleinere Vorhaben bis 25.000 €. In der Darlehensvariante fördern wir die größeren Vorhaben. Auch die Förderintensität ist unterschiedlich. Der Fördersatz ist mit 35 % bei den Zuschüssen deutlich höher als bei den Darlehen.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Kreditsicherheiten: Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen.
Für die Darlehen der Digitalisierungsprämie Plus bietet die Bürgschaftsbank die Kombi-Bürgschaft 70 an und verbürgt dabei 70 % des Förderdarlehens.