
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 12.000 € profitieren.
Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen, können Sie auch die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus wählen.
Die Digitalisierungsprämie pausiert derzeit.

Das können Sie finanzieren:
Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
Erhöhung der IKTInformations- und Kommunikationstechnik-Sicherheit
Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
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Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 10.000 € oder mehr als 120.000 €
IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.
Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. im Sinne des EUEuropäische Union-Beihilferechts.
Sie investieren in Baden-Württemberg.
Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.
Das bieten wir Ihnen an:
Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet.
Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € beträgt die Förderung 50 %, maximal 6.000 €.
Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 €.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Darlehensförderung als Alternative zur Zuschussvariante
Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, kommt die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Für die Darlehensvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpartner*innen.
Informationen zu der Darlehensvariante finden Sie unter www.l-bank.de/digiplus-darlehen.
Häufige Fragen
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Es hat sich nicht nur der Programmname geändert. Das Plus steht für viele Verbesserungen:
- Es gibt nun zwei Programmvarianten: Die Unternehmen haben die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss und einem Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Digitalisierungsprämie 2018 und 2019 gab es nur als Darlehensvariante.
- Antragsberechtigt sind nun Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (bisher 100 Beschäftigte).
- Gefördert werden nun auch größere Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen bis 120.000 € (bisher bis 100.000 €).
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat die Zuschüsse insgesamt erhöht. Die Staffelung der Zuschüsse wurde zusätzlich so gewählt, das Unternehmen mit kleinem bis mittlerem Finanzierungsbedarf besonders von der Änderung profitieren. In der Darlehensvariante wird der Tilgungszuschuss des Ministeriums aus Mitteln der KfW aufgestockt.
- Die Wartefrist für eine erneute Antragstellung wurde auf ein Jahr verkürzt (bisher zwei Jahre).
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Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L‑Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses oder mit der Vollauszahlung des direkten Zuschusses.
Beispiel für erhaltene Darlehensförderung
Sie haben am 16.05.2019 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der Digitalisierungsprämie 2018/2019 erhalten. Nachdem Sie uns über Ihre Hausbank den Verwendungsnachweis eingereicht haben, haben wir am 21.10.2019 den Tilgungszuschuss festgesetzt und dies Ihnen und Ihrer Hausbank in einem Schreiben mitgeteilt. Der Tilgungszuschuss wurde am 31.03.2020 gutgeschrieben.
Relevant ist der 21.10.2019. Sie könnten also ab 21.10.2020 den Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
Beispiel für erhaltene Zuschussförderung
Sie erhalten am 15.11.2020 einen direkten Zuschuss aus der Digitalisierungsprämie Plus. Sie realisieren das Projekt sofort und reichen uns am 30.11.2020 den Verwendungsnachweis ein. Wir prüfen und zahlen Ihnen am 08.12.2020 den Zuschuss vollständig aus.
Relevant ist der 08.12.2020. Sie könnten also ab 08.12.2021 den nächsten Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.
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Sie müssen das Digitalisierungsvorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids durchführen. Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums reichen Sie postalisch einen Verwendungsnachweis bei der L‑Bank ein. Das Verwendungsnachweisformular wird hier in Kürze zur Verfügung gestellt.
Nach Vorliegen und Prüfung des Verwendungsnachweises zahlen wir die Zuwendung in einer Summe aus.