Kosten für die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung gemäß der Auflistung im Merkblatt (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Die Positionen aus dem Merkblatt können jedoch in folgenden Fällen als förderfähig anerkannt werden, sofern ihre besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bei Antragstellung gut begründet wird.
Sie sind Teil eines an sich förderfähigen Vorhabens, z. B.
- Mobilgeräte zur Produktionssteuerung
- hochauflösende Bildschirme oder leistungsfähige Scanner für papierloses Büro
- übergroße Monitore für Besprechungsräume für Videokonferenzen
- Betriebssysteme für innerbetrieblichen Vernetzung oder für Cloud-Anwendungen
Sie sind als Hardware notwendig für den Betrieb der neu angeschafften Software oder die Nutzung spezieller Apps (inklusive Verschlüsselungstechnologien).
Sie sind notwendig für die Arbeit im Homeoffice.
Sie dienen der innerbetrieblichen Vernetzung, z. B.
- Tablets zum Aufmaß auf der Baustelle zur digitalen Weiterverarbeitung der Daten in CADComputer-Aided Design oder BIMBuilding Information Modeling
- Telefonanlagen mit Anbindung an die Kundendatenbank, Telefonmarketinginstrumente, Videokonferenz, Callcenter mit Qualitätskontrollen (Aufzeichnung Gespräche mit Qualitätsmanagementsystemen)
- Digitale Preisauszeichnung mit Anschluss an das Warenwirtschaftssystem)
Sie verfügen über Zusatzfunktionen, die über eine Grundausstattung hinausgehen, z. B.
- baustellentaugliche Tablets und Smartphones mit speziellem Spritzwasser- und Staubschutz
- Drucker für den Ausdruck von großformatigen technischen Plänen für die Baustelle
- hochauflösende Bildschirme
PCs, die als Server dienen, gehören grundsätzlich nicht zur Grundausstattung.