Achtung:

Zum 18.09.2023 führen wir für alle Unternehmen und Vorhaben eine beihilfefreie Konditionenvariante ein. Ein Tilgungszuschuss ist in dieser Variante nicht möglich.

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Innovations­finanzierung 4.0

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.

  • Sie planen eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt.

  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung.

Kurz erklärt

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.

  • Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.

  • Sie benötigen Kapital für die Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.

  • Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.

  • Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt.

  • Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen (Details siehe Merkblatt)

  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EU-Definition.

  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss

  • Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: keine

  • Zusagen ab 01.07.2021:  Sondertilgung jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Sondertilgung bei Zusagen bis 30.06.2021: in den ersten 5 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab und wird daher immer wieder angepasst. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.

Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2021):

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • 1,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
  • 2,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle
  • 0,0 % im Schwerpunkt innovative Unternehmen

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU)

  • 0,0 % des Kreditbetrags in allen vier Schwerpunkten

Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen ab 18.09.2023

Ab 18.09.2023 bieten wir zwei spezielle Konditionenvarianten mit beihilfefreien Konditionen:

  • Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle
  • Innovative Unternehmen

Für KMUKleine und mittlere Unternehmen und größere Unternehmen (GU) gelten jeweils die gleichen Zinssätze.

Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.

Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet die Innovationsfinanzierung 4.0 in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die L‑Bank refinanziert die Darlehen der Innovationsfinanzierung 4.0 aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW (KfW-Pr.Nr. 380). Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg verbessert die L‑Bank die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss (abhängig vom allgemeinen Zinsniveau).

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die Innovationsfinanzierung die Kombi-Bürgschaft 50  an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen.

Weitere Förderprogramme

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