Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab und wird daher immer wieder angepasst. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.
Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2021):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- 1,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
- 2,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle
- 0,0 % im Schwerpunkt innovative Unternehmen
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU)
- 0,0 % des Kreditbetrags in allen vier Schwerpunkten
Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen ab 18.09.2023
Ab 18.09.2023 bieten wir zwei spezielle Konditionenvarianten mit beihilfefreien Konditionen:
- Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle
- Innovative Unternehmen
Für KMUKleine und mittlere Unternehmen und größere Unternehmen (GU) gelten jeweils die gleichen Zinssätze.
Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.