Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab und wird daher immer wieder angepasst. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte. Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand: 01.07.2021):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- 1,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
- 2,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle
- 0,0 % im Schwerpunkt innovative Unternehmen
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU)
- 0,0 % des Kreditbetrags in allen vier Schwerpunkten
Die KfW hat zum 01.07.2021 die Konditionengestaltung in ihrem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit geändert. Sie gewährt keinen Förderzuschuss mehr. Wir haben diesen Förderzuschuss in einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 3 % für die Innovationsfinanzierung 4.0 umgewandelt. Dies entfällt ab 01.07.2021.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank bietet mit InnovFin 50 auch eine Expressvariante an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Mit InnovFin 70 stellen beide Förderinstitute auch eine höhere Bürgschaft zur Verfügung.