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Agrar- und Ernährungs­wirtschaft – Betriebsmittel

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.

  • Sie möchten den Betriebsmittelbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Darlehen Ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

BetriebsmittelDer Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.). z. B. zum Erwerb von Düngemittel, Saatgut, Futter

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein agrargewerbliches Handelsunternehmen oder ein landwirtschaftliches Lohn- und Dienstleistungsunternehmen.

  • Oder: Sie sind in der Ernährungswirtschaft (mit Ernährungshandwerk) tätig.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10 Jahre | tilgungsfrei 0–1

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss

Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.

Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 254 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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