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Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.
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Sie möchten den Betriebsmittelbedarf mit einem Förderdarlehen finanzieren.
Gründen und Investieren
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Kurz erklärt
Als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Darlehen Ihren Betriebsmittelbedarf finanzieren. Die Größe Ihres Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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BetriebsmittelDer Begriff Betriebsmittel umfasst alle laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes (z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht, Kfz-Kosten, Zinsen usw.). z. B. zum Erwerb von Düngemittel, Saatgut, Futter
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Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Sie führen ein agrargewerbliches Handelsunternehmen oder ein landwirtschaftliches Lohn- und Dienstleistungsunternehmen.
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Oder: Sie sind in der Ernährungswirtschaft (mit Ernährungshandwerk) tätig.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6, 8, 10 Jahre | tilgungsfrei 0–1
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
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Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
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Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.
Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:
- Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
- Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
- Neue Zusagetexte
- Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
- Überarbeitete Programmmerkblätter
Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.
Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.
Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 254 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.