Achtung:

Wir führen das Bürgschaftsprogramm unter der Rückbürgschaft des Landes ab 01.07.2022 fort. Individuelle Bürgschaft heißt nun Allgemeine Bürgschaft.

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Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt

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Bürgschaften: Allgemeine Bürgschaften

  • Sie haben ein mittelständisches Unternehmen oder sind freiberuflich tätig.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie suchen zur Absicherung der Finanzierung eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 15 Mio. €.

  • Die Bürgschaften sind CRR-konform (CRR-Gutachten), siehe Download-Center "Merkblätter/Richtlinien".

Kurz erklärt

Wir übernehmen einen Teil des Risikos Ihrer Hausbankfinanzierung – mit allgemeinen Bürgschaften bis 15 Mio. €. Damit können Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln verbürgt werden. Wir verbürgen dabei bis zu 50 % des vorgesehenen Kredits.

Sprechen Sie uns an

Hotline Unternehmensfinanzierung

Bürgschaften und Direktdarlehen

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Gründung

  • Erweiterung

  • Modernisierung

  • Wachstum

  • Standortverlagerung

  • Digitalisierung

  • Transformation

  • Kredite für Nachfolgeregelungen

  • Gesellschafterwechsel

  • Management-Buy-outsÜbernahme eines Unternehmens durch ein externes Management/Management-Buy-insÜbernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management

  • Unternehmenskauf

  • Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)

  • Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen

  • Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben

  • Wir verbürgen keine Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung).

  • Wir verbürgen grundsätzlich keine Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.

  • Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.

  • Ihr Unternehmen darf sich nicht in finanziellen und wirtschaftlichenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift.Schwierigkeiten im Sinne der EUEuropäische Union-Definition befinden.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Wir entlasten finanzierende Kreditinstitute in Form einer Ausfallbürgschaft

  • Wir verbürgen 50 % der Finanzierung.

  • Die Laufzeit unserer Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre bei Investitionen und maximal 6 Jahre bei Betriebsmittelkrediten.

  • Wir bieten Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. € bis 15 Mio. €.

  • Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.

  • Die Bürgschaftsprovision richtet sich nach der Höhe der übernommenen Haftung, der Bonität des Unternehmens und der von ihm bereitgestellten Sicherheiten (Anlehnung an die Preisermittlung nach RGZSRisikogerechtes Zinssystem).
  • Zur Ermittlung der Provisionssätze, die beihilfebelastet oder beihilfefrei sein können, wird die von der Hausbank ermittelte pd (Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit) maßgeblich berücksichtigt werden.
  • Siehe auch im Expertenportal unseren Bürgschaftsprovisionsrechner.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unserem Bürgschaftsprogramm beraten. Sie stellen dort den Bürgschaftsantrag.

 

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung an Ihre Hausbank. Diese wird sich mit uns in Verbindung setzen, sodass wir einen gemeinsamen Termin vereinbaren können.

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