Zwei Personen überprüfen gemeinsam etwas in einer Werkstatt

Gründen und Investieren

Bürgschaften: Allgemeine Bürgschaften

  • Sie haben ein mittelständisches Unternehmen oder sind freiberuflich tätig.

  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

  • Sie suchen zur Absicherung der Finanzierung eine zusätzliche Sicherheit bis maximal 15 Mio. €.

  • Die Bürgschaften sind CRR-konform (CRR-Gutachten), siehe Download-Center "Merkblätter/Richtlinien".

Kurz erklärt

Wir übernehmen einen Teil des Risikos Ihrer Hausbankfinanzierung – mit allgemeinen Bürgschaften bis 15 Mio. €. Damit können Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen oder Betriebsmitteln verbürgt werden. Wir verbürgen dabei bis zu 50 % des vorgesehenen Kredits.

Sprechen Sie uns an

Hotline Bürgschaften

Bürgschaften und Direktdarlehen

 

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Gründung

  • Erweiterung

  • Modernisierung

  • Wachstum

  • Standortverlagerung

  • Digitalisierung

  • Transformation

  • Kredite für Nachfolgeregelungen

  • Gesellschafterwechsel

  • Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management / Übernahme eines Unternehmens durch das vorhandene Management

  • Unternehmenskauf

  • Übernahmepreis für Vermögensgegenstände (Assets) oder Gesellschaftsanteile (Shares)

  • Betriebsmittelkredite in Verbindung mit Investitionen

  • Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben

  • Wir verbürgen keine Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung).

  • Wir verbürgen grundsätzlich keine Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden.

  • Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.

  • Ihr Unternehmen darf sich nicht in Ein Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. Schwierigkeiten im Sinne der Europäische Union -Definition befinden.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Wir entlasten finanzierende Kreditinstitute in Form einer Ausfallbürgschaft

  • Wir verbürgen 50 % der Finanzierung.

  • Die Laufzeit unserer Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre bei Investitionen und maximal 6 Jahre bei Betriebsmittelkrediten.

  • Wir bieten Bürgschaftsvolumina von über 2 Mio. € bis 15 Mio. €.

  • Es fallen ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag und eine laufende Bürgschaftsprovision an.

  • Die Bürgschaftsprovision richtet sich nach der Höhe der übernommenen Haftung, der Bonität des Unternehmens und der von ihm bereitgestellten Sicherheiten (Anlehnung an die Preisermittlung nach Risikogerechtes Zinssystem ).
  • Zur Ermittlung der Provisionssätze, die beihilfebelastet oder beihilfefrei sein können, wird die von der Hausbank ermittelte pd (Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit) maßgeblich berücksichtigt werden.
  • Siehe auch im Expertenportal unseren Bürgschaftsprovisionsrechner.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unserem Bürgschaftsprogramm beraten. Sie stellen dort den Bürgschaftsantrag.

 

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung an Ihre Hausbank. Diese wird sich mit uns in Verbindung setzen, sodass wir einen gemeinsamen Termin vereinbaren können.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Checkliste Unterlagen für Bürgschaften der L‑Bank

    Checkliste: welche Unterlagen werden für Finanzierungsvorhaben mit Bürgschaftsübernahme der L‑Bank benötigt?|Version: 07/2022 |Gültig für die Bürgschaftsprogramme Allgemeine Bürgschaft, Kombi-Bürgschaft 50 und EGF 70

    Gültig
    Eingestellt am 14.07.2022
    Gültig ab 14.06.2019
    Download starten PDF, 250 KB

  • Merkblatt Allgemeine Bürgschaft

    Version 01-2024 Merkblatt "Bürgschaftsprogramm –  Allgemeine Bürgschaft" unter Anwendung sowohl der neuen AGVO als auch der neuen Allgemeinen De-minimis-Verordnung.

    Gültig
    Eingestellt am 08.02.2024
    Gültig ab 08.02.2024
    Download starten PDF, 369,3 KB

  • Datenschutzerklärung für Bürgschaften der L-Bank

    Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Diese Datenschutzerklärung gilt für das Bürgschaftsprogramm im Hausbankenverfahren für den Mittelstand und die freien Berufe.

    Gültig
    Eingestellt am 27.03.2024
    Gültig ab 27.03.2024
    Version 1426 | Stand 05/20
    Download starten PDF, 250,2 KB
  • Antrag Allgemeine Bürgschaften

    Version 10-2025

    Gültig
    Eingestellt am 24.09.2025
    Gültig ab 24.09.2025
    Download starten
  • De-minimis-Erklärung

    Formular als PDF ausfüllen | Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | Vordruck 1332

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 301,3 KB

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