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Bitte nutzen Sie ab 14.12.2023 die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Herz neben einem Traktor

Gründen und Investieren | Kommune und Infrastruktur

Leben auf dem Land

  • Sie investieren als Unternehmen oder als andere Organisation wie z. B. als Verein oder als gemeinnützige Organisation.

  • Sie investieren in Infrastruktur, Tourismusangebote oder andere Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen RaumGemeinden, die zum (Verdichtungs­bereich im) ländlichen Raum gemäß Landes­entwicklungs­plan 2002 Baden-Württemberg gehören.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Wenn Sie mit Ihren Investitionen, die Bedingungen für Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern und z. B. in die Infrastruktur investieren, können Sie dieses Förderdarlehen nutzen.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionen in die ländliche Infrastruktur (technische und soziale Infrastruktur)

  • Investitionen in die Nahversorgung

  • Investitionen in Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit

  • Investitionen in den ländlichen Tourismus

  • Maßnahmen zur Dorferneuerung

  • Maßnahmen zur Umnutzung von früher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden

  • Investitionen von Landwirtinnen und Landwirten in einen eigenem Gewerbebetrieb, um sich eine weitere Einkommensquelle zu erschließen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Unternehmen.

  • Oder: Sie vertreten einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband, einen Zusammenschluss verschiedener Akteure unter Beteiligung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, eine Bürgerinitiative oder Ähnliches.

  • Oder: Sie sind Landwirtin oder Landwirt.

  • Falls das Unternehmen oder die Organisation nicht als kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der EUEuropäische Union-Definition gilt, erfolgt die Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: bis zu 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20, 30 Jahre | tilgungsfrei 0-2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Leben auf dem Land in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Leben auf dem Land (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 249 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Die Rentenbank fördert in ihrem Programm auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel den Bau von Wohnungen zur Eigennutzung.

Weitere Förderprogramme

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