
Leben auf dem Land
Sie investieren als Unternehmen oder als andere Organisation wie z. B. als Verein oder als gemeinnützige Organisation.
Sie investieren in Infrastruktur, Tourismusangebote oder andere Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen RaumGemeinden, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören.
Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Das können Sie finanzieren:
Investitionen in die ländliche Infrastruktur
Investitionen in den ländlichen Tourismus
Maßnahmen zur Dorferneuerung
Maßnahmen zur Umnutzung von früher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Investitionen von Landwirt*innen in einen eigenem Gewerbebetrieb, um sich eine weitere Einkommensquelle zu erschließen
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Wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung
Tätigkeiten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Investitionen in die ärztliche Nahversorgung
Investitionen von kommunalen Gebietskörperschaften
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein Unternehmen.
Oder: Sie vertreten einen Verein, eine gemeinnützige Organisation, einen Boden- oder Wasserverband, einen Zusammenschluss verschiedener Akteure unter Beteiligung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, eine Bürgerinitiative oder Ähnliches.
Oder: Sie sind Landwirt*in.
Falls das Unternehmen oder die Organisation nicht als kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der EUEuropäische Union-Definition gilt, erfolgt die Förderung nur zu beihilfefreien Konditionen.
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: bis zu 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20, 30 Jahre | tilgungsfrei 0 oder 1
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Häufige Fragen
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Alle Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohner*innen in Baden-Württemberg, die außerhalb von Ballungsräumen liegen. Sie können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Internet über eine Suchabfrage prüfen, ob Ihr Ort dazugehört oder nicht.
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Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Leben auf dem Land kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
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Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.