Achtung:

Ab 02.01.2024 fördern wir Maschinen für die autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung zu Premium-Konditionen. Bitte nutzen Sie auch die neuen Formulare für die Antragstellung.

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Herz neben einem Traktor

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Agrar- und Ernährungs­wirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.

  • Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz investieren.

  • Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Neu ab 18.09.2023: Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für Investitionen in die regionale Lebensmittelproduktion.

Kurz erklärt

Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihre Investitionen günstig finanzieren, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern oder Emissionen mindern. Auch wenn Sie den Verbraucherschutz verbessern möchten, fördern wir Sie.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre PLZ und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Senkung des Energieverbrauchs

  • Minderung von Emissionen

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes

  • „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, Ernährungshandwerk  oder agrargewerblicher Handel/agrargewerbliche Dienstleistung.

  • Oder Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und verwenden die geförderte Investition für eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0–2 tilgungsfrei

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung in zwei Zukunftsfeldern ab 18.09.2023

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Top-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfelder in Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz sind:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Paludikultur und Torfersatzprodukte
  • Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung (neu ab 02.01.2024)

Im Programmmerkblatt (Stand 14.12.2023) ist das dritte Zukunftsfeld noch nicht enthalten. Wir passen das Merkblatt später an.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz  (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 253 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank sowie aus dem Programm Zukunftsfelder im Fokus (LR-Programm Nr. 326 mit Premium-Konditionen). Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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