Achtung:

Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen längere Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.

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Agrar- und Ernährungs­wirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.

  • Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz investieren.

  • Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihre Investitionen günstig finanzieren, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern oder Emissionen mindern. Auch wenn Sie den Verbraucherschutz verbessern möchten, fördern wir Sie.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Senkung des Energieverbrauchs

  • Minderung von Emissionen

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes

  • „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, Ernährungshandwerk  oder agrargewerblicher Handel/agrargewerbliche Dienstleistung.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0–2 tilgungsfrei

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss

Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.

Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz  (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 253 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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