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Agrar- und Ernährungs­wirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig (agrarnahes Unternehmen).

  • Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz investieren.

  • Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für Investitionen in die regionale Lebensmittelproduktion und in die autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung

Kurz erklärt

Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihre Investitionen günstig finanzieren, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern oder Emissionen mindern. Auch wenn Sie den Verbraucherschutz verbessern möchten, fördern wir Sie.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr. Freitags sind wir von 8:30 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

0711 122-0 landwirtschaft@l-bank.de

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Senkung des Energieverbrauchs (Gebäude, Anlagen, Maschinen)

  • Minderung von Emissionen (Gebäude, Anlagen, Maschinen)

  • Neu ab 01.07.2026: Digitalisierung von technischen Anlagen und Maschinen

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes

  • „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote

  • Regionale Lebensmittelproduktion: Verarbeitung und Direktvermarktung durch landwirtschaftliche Betriebe, wenn sie zu diesem Zweck ein gewerbliches Unternehmen gegründet haben

  • Regionale Lebensmittelproduktion: Verarbeitung und Vermarktung durch Unternehmen der Ernährungswirtschaft (agrarnahe Unternehmen) von regional erzeugten Lebensmitteln

  • Paludikultur: Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikultur

  • Torfersatzprodukte: Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten (entfällt ab 01.07.2026)

  • Autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung: Investitionen von Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen in Maschinen gemäß Maschinenliste

    Ab 01.07.2026 wird die Maschinenliste durch die neue Aufzählung ersetzt – siehe Häufige Fragen unten

  • Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gewerbliche Tätigkeiten von Primärproduzenten sind dagegen förderfähig.

  • Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz  2014 und jünger oder nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gefördert werden. 

    Neu ab 01.07.2026: Dies gilt für alle Fassungen des EEG. 

  • Betriebsmittelbedarf

  • Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein gewerbliches Unternehmen, das auf einer der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor- oder nachgelagerten Stufe tätig ist (agrarnahes Unternehmen – siehe Häufige Fragen unten)

  • Oder Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und verwenden die geförderte Investition für eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit. Diese Tätigkeit haben Sie in einen separaten gewerblichen Betrieb ausgegliedert. Sie stellen den Förderantrag für diesen Betrieb.

  • Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0–2 tilgungsfrei

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung für Betriebe mit Klimabilanz: „Zinsbonus Klimabilanz“

Für Betriebe, die ihre direkten Treibhausgas-Emissionen in einer Klimabilanz erfasst haben, verbilligen wir für bestimmte Fördertatbestände die Zinsen der Förderdarlehen noch stärker. Wir gewähren den Zinsbonus Klimabilanz auf die  Premium-Konditionen für:

  • Verarbeitung und Direktvermarktung regional erzeugter Lebensmittel
  • Agroforst und Paludikultur

Zusätzliche Zinsverbilligung in verschiedenen Zukunftsfeldern

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Top-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfelder in Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz sind:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Paludikultur und Torfersatzprodukte (Neu ab 01.07.2026: die Förderung von Torfersatzprodukten wird eingestellt)
  • Autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung 

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L-Bank informiert.

Zinsbonus Klimabilanz

Zum 01.10.2025 haben wir zusammen mit der Rentenbank den „Zinsbonus Klimabilanz“ eingeführt. Landwirtschaftsbetriebe, die eine Klimabilanz erstellt haben, bekommen eine zusätzliche Zinsverbilligung  für ihre Förderdarlehen.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Seit 01.07.2026 verwendet die Rentenbank den Begriff „agrarnahe Unternehmen“ anstatt „Agrar- und Ernährungswirtschaft“. Wir übernehmen den Begriff. Gemeint sind die gleichen Branchen wie vorher. Das sind zum Beispiel:

Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette

  • Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau und für die Tierhaltung (z. B. Lohnunternehmer)
  • Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Vermietung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
  • Saatgutaufbereitung
  • Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere und für sonstige Tiere
  • Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel
  • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (z. B. Landmaschinen oder Landtechnikherstellung)
  • Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren (z. B. Landhandel)
  • Veterinärwesen für landwirtschaftliche Nutztiere
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Großhandel mit sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör

Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette

  • Schlacht- und Fleischverarbeitung
  • Fischverarbeitung
  • Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Milchverarbeitung
  • Mahl- und Schälmühlen
  • Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • Herstellung von Back- und Teigwaren
  • Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
  • Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
  • Getränkeherstellung
  • Sägewerke
  • Dienstleistungen zur Verarbeitung von Erzeugnissen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Lager- und Speditionsunternehmen für die Erzeugnisse der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken
  • Facheinzelhandel (z. B. Metzgerei oder Bäckerei)

Rechtsform oder steuerliche Einkunftsart spielen keine Rolle.

  • Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
  • Mechanische Beikrautregulierung mit Striegel, Hacken, Messerwalzen oder Unkrautbürsten
  • Teilflächenspezifische Säh-, Pflanzenschutz- und Düngetechnik nach Applikationskarten oder kameragestützt
  • Direktsaatmaschinen
  • Injektions-/Strip-Till- und Verschlauchungstechnik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Feldroboter und Drohnen

Geben Sie bitte bei Antragstellung als Vorhabensart „umweltschonende Landbewirtschaftung“ an.

Zu Top-Konditionen werden Investitionen zum Umwelt- und Ressourcenschutz gefördert:

  • Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
  • Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung bestehender Wirtschaftsgebäude sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
  • Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
  • Wärme- und Kälterückgewinnung sowie Abwärmenutzung einschließlich Nahwärmenetze (z.B. Wärmerückgewinnung bei der Kühlung eines Lagers und Beheizung angrenzender Büroräume)
  • Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Energetische Modernisierung bestehender Produktionsanlagen der Lebensmittelverarbeitung
  • Anlagen zur Wassereinsparung und -aufbereitung
  • Investitionen in die Luftreinhaltung bei bestehenden Anlagen
  • Anlagen für die Entwicklung kunststofffreier Lebensmittelverpackungen (z. B. faserbasierte Verpackungen, Verpackungen aus Algen, Pilzmyzel oder anderen biologisch abbaubaren Rohstoffen, kompostierbare und biobasierte Folien)
  • Einsatz von Anlagen zur kunststofffreien Lebensmittelverpackung (z. B. Mehrweg-Glasverpackungen mit automatisiertem Spül- und Rücknahmesystem)
  • Anlagen zur Weiterverarbeitung von Nebenströmen (z. B. mechanische Aufbereitung, Trennung und Trocknung der Nebenprodukte, Fermentations- und Biokonversionsanlagen, Protein- und Inhaltsstoffgewinnung)
  • Investitionen zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten (z. B. intelligente Lager- und Kühlsysteme, Automatisierung zur Chargensteuerung, Bestands- und Haltbarkeitsoptimierung)
  • Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.

Zu Top-Konditionen werden Maschinen gefördert zu

  • Umwelt- und Ressourcenschutz
  • Digitalisierung

Digitalisierung von technischen Anlagen und Maschinen

  • Digitalisierung von neuen und bestehenden Anlagen und Maschinen
  • Digitale Vernetzung von Maschinen und Prozessen (z. B. Einrichtung digitaler Schnittstellen)
  • Einsatz von innovativen Technologien wie Big-Data-Anwendungen
  • Integration von künstlicher Intelligenz in die betriebliche Wertschöpfungskette

Maschinen zum Umwelt- und Ressourcenschutz

Investitionen von landwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerblichen Maschinenringen in

  • Arbeitsmaschinen mit „Real-Time Kinematic Positioning (RTK)“-Ausstattung, Raupenfahrwerk oder Reifendruckregelanlage
  • Mähdrescher mit Schneidwerken mit flexibler Bodenkontur-Anpassung
  • Technik mit Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Nährstoffmessung in Echtzeit

Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.

Im Programm Agrar-und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.

Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen.

Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 563,5 KB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB
  • Anlage Regionale Siegel und Initiativen

    Anlage zum Programmmerkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz | Förderfähige Regionale Siegel und Initiativen für das Zukunftsfeld Regionale Lebensmittelproduktion, sofern ein Bezug zu Baden-Württemberg besteht | analog zum LR-Programm Zukunftsfelder im Fokus

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2024
    Gültig ab 27.06.2024
    Download starten
  • Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsförderung

    Übersicht über die Programm- und Konditionenvarianten in den Programmen Landwirtschaft, Agrar-und Ernährungswirtschaft, Energie vom Land, Leben auf dem Land

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Download starten PDF, 63,9 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 27.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    12/2025
    Download starten PDF, 419,4 KB

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 31.12.2025
    Gültig ab 01.01.2026
    Version 01/2026
    Download starten PDF, 940,6 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Kumulierungserklärung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | für bankdurchgeleitete Darlehen der Landwirtschaftsförderung | Vordruck WF_1302

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 221,3 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 27.11.2025
    Gültig ab 01.12.2025
    Version 12/2025
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung

    Änderung der Konditionen in der Landwirtschaftsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 15.07.2026
    Gültig ab 15.07.2026
    Download starten PDF, 92,5 KB

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