Achtung:

Ab dem 01.01.2025 sind fossile Heizkessel nicht mehr förderfähig.

Herz neben einem Traktor

Gründen und Investieren | Bauen und Wohnen | Umwelt- und Klimaschutz

Agrar- und Ernährungs­wirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

  • Ihr Unternehmen ist in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig.

  • Sie möchten in den Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz investieren.

  • Sie möchten Ihre Investitionen mit einem Förderdarlehen finanzieren.

  • Konditionenvariante „Premium-Konditionen Zukunftsfelder“ für Investitionen in die regionale Lebensmittelproduktion und in die autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung

Kurz erklärt

Als Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie mit diesem Förderdarlehen Ihre Investitionen günstig finanzieren, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern oder Emissionen mindern. Auch wenn Sie den Verbraucherschutz verbessern möchten, fördern wir Sie.

Sprechen Sie uns an

Bankenhotline Landwirtschaftsförderung

Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns zu unseren Servicezeiten, von Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags sind wir von 8.30 bis 16.00 Uhr für Sie da.

Falls Sie uns per E-Mail kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt Ihre Postleitzahl und Ihren Stadt- oder Landkreis an. Dann können wir Ihre E-Mail besser zuordnen und schneller bearbeiten.

 

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Senkung des Energieverbrauchs

  • Minderung von Emissionen

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes

  • „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote

  • Regionale Lebensmittelproduktion: Verarbeitung und Direktvermarktung durch landwirtschaftliche Betriebe

  • Regionale Lebensmittelproduktion: Verarbeitung und Vermarktung durch Unternehmen der Ernährungswirtschaft von regional erzeugten Lebensmitteln

  • Paludikultur: Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikultur

  • Torfersatzprodukte: Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten

  • Autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung: Investitionen von Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen in Maschinen gemäß Maschinenliste (neu ab 16.09.2024)

  • Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse

  • Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz  2014 und jünger oder nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gefördert werden

  • Betriebsmittelbedarf

  • Ab 01.01.2025: Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie führen ein Unternehmen aus den Bereichen Ernährungswirtschaft, Ernährungshandwerk oder agrargewerblicher Handel/agrargewerbliche Dienstleistung.

  • Oder Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb und verwenden die geförderte Investition für eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit.

  • Ihr Unternehmen gilt als Ein kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der Europäische Union -Definition. Falls nicht, ist eine Förderung zu beihilfefreien Konditionen möglich.

  • Sie investieren in Baden-Württemberg.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | 0–2 tilgungsfrei

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Zinsverbilligung in verschiedenen Zukunftsfeldern

Wir fördern Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern mit einem hohen Potential für nachhaltiges und klimafreundlicheres Wirtschaften oder mit neuen Technologien mit einem Zinsbonus (Premium-Konditionen).

In Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz gibt es zwei Konditionenvarianten:

  • Top-Konditionen
  • Premium-Konditionen Zukunftsfelder

Zukunftsfelder in Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz sind:

  • Regionale Lebensmittelproduktion
  • Paludikultur und Torfersatzprodukte
  • Autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung (neuer Name ab 16.09.2024)

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Ab dem 20.11.2023 stellen wir unser elektronisches Antrags- und Zusageverfahren stufenweise auf eine neue Technologie um: die Web-Service Anbindung „LFI-Schnittstelle“. Am 20.11.2023 haben wir zusammen mit der DZ-Bank die LFI-Schnittstelle für die Volks- und Raiffeisenbanken produktiv geschaltet. Am 11.12.2023 folgte dann die LFI-Schnittstelle zur LBBW für den Sparkassensektor. Weitere Institute werden in 2024 folgen.

Zeitgleich führen wir neue, grundlegend überarbeitete Dokumente für Antragstellung und Zusage für die Darlehensprogramme der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung ein:

  • Neues einheitliches Antragsformular Förderantrag
  • Neues Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
  • Überarbeitete beihilferechtliche und förderrechtliche Anlagen zum Förderantrag
  • Neue Zusagetexte
  • Neue einheitliche AGB I und AGB II für Förderdarlehen
  • Überarbeitete Programmmerkblätter

Die Finanzierungsinstitute, die über die LFI-Schnittstelle angebunden sind, nutzen automatisch das neue Antragsformular, das Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen, die neuen Zusagetexte und die neuen Allgemeinen Bestimmungen. Zum 14.12.2023 gelten diese Dokumente dann auch für Hausbanken ohne Anbindung an die LFI-Schnittstelle. Ebenfalls zum 14.12.2023 führen wir neue Programmmerkblätter sowie die redaktionell überarbeiteten Anlagen zum Förderantrag für alle Finanzierungsinstitute ein.

Die Antragsunterlagen und Programmmerkblätter sind ab 14.12.2023 bei den Downloads online abrufbar.

Unsere Finanzierungspartner finden die Allgemeinen Bestimmungen, den neuen Förderantrag sowie programmspezifische Musterzusagen schon jetzt in unserem Expertenportal. Dort haben wir auch weitere Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zusammengestellt.

Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.

Im Programm Agrar-und Ernährungswirtschaft kann eine Beihilfe derzeit nur aufgrund der niedrigen Sollzinsen entstehen.

Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen.

Ist der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

Der während der Niedrigzinsphase gewährte Förderzuschuss ist immer in voller Höhe eine Beihilfe.

Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).

Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.

„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.

„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.

Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161 entnehmen.

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.

Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen. Auf diese Seite können Sie sich bei Bedarf ein Lesezeichen im Browser setzen.

Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.

  • Merkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

    Programmmerkblatt

    Gültig
    Eingestellt am 26.03.2025
    Gültig ab 27.03.2025
    Version 03/2025
    Download starten PDF, 563,5 KB
  • Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank | Diese Liste ist auch bei L-Bank-Programmen zu beachten, die aus den Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Dies sind: "Investitionsfinanzierung", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Betriebsmittel", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz", "Agrar- und Ernährungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb", "Landwirtschaft - Nachhaltigkeit", "Landwirtschaft - Wachstum", "Landwirtschaft - Liquiditätssicherung", "Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser", "Energie vom Land – Bioenergie" und "Leben auf dem Land".

    Gültig
    Eingestellt am 18.11.2022
    Gültig ab 01.12.2022
    11/2022
    Download starten PDF, 62,4 KB
  • Anlage Regionale Siegel und Initiativen

    Anlage zum Programmmerkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz | Förderfähige Regionale Siegel und Initiativen für das Zukunftsfeld Regionale Lebensmittelproduktion, sofern ein Bezug zu Baden-Württemberg besteht | analog zum LR-Programm Zukunftsfelder im Fokus

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2024
    Gültig ab 27.06.2024
    Download starten
  • Programm- und Konditionenstruktur Landwirtschaftsförderung

    Übersicht über die Programm- und Konditionenvarianten in den Programmen Landwirtschaft, Agrar-und Ernährungswirtschaft, Energie vom Land, Leben auf dem Land

    Gültig
    Eingestellt am 01.07.2024
    Gültig ab 01.07.2024
    Download starten PDF, 63,9 KB
  • KMU-Infoblatt

    Informationsblatt: Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | Berechnungsbogen zur Ermittlung der Schwellenwerte bei Unternehmen mit relevanten Beteiligungen | Das Formular ist derzeit nicht ausfüllbar.

     

    Gültig
    Eingestellt am 22.01.2020
    Gültig ab 22.01.2020
    01/2020
    Download starten PDF, 175,7 KB
  • Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)

    Vordruck 8611

    Gültig
    Eingestellt am 23.10.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    07/2025
    Download starten PDF, 419,4 KB
  • Maschinenliste autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung

    Anlage zum Programmmerkblatt Landwirtschaft-Nachhaltigkeit | Förderfähige Maschinen für das Zukunftsfeld autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung | analog zum LR-Programm Zukunftsfelder im Fokus

    Gültig
    Eingestellt am 13.09.2024
    Gültig ab 16.09.2024
    Download starten

  • Förderantrag für Darlehen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung

    Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung | Darlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1001

    Gültig
    Eingestellt am 27.06.2025
    Gültig ab 01.07.2025
    Version 07/2025
    Download starten PDF, 912 KB
  • Beihilfeantrag

    Verkürztes Formular für die fristgerechte Antragstellung bei der Hausbank | für Förderdarlehen im Hausbankenverfahren | Vordruck WF_1301

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 273 KB
  • Kumulierungserklärung

    Beihilferechtliche Anlage zum Antrag | für bankdurchgeleitete Darlehen der Landwirtschaftsförderung | Vordruck WF_1302

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 12/2023
    Download starten PDF, 221,3 KB
  • Produktspezifische Datenschutzhinweise des Bereichs Wirtschaftsförderung

    Informationsblatt Datenschutz

    Gültig
    Eingestellt am 12.03.2019
    Gültig ab 25.05.2018
    05/2018
    Download starten PDF, 256,2 KB
  • Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen

    Merkblatt zum Antrag für Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung („Förderantrag“) | Vordruck WF_2201

    Gültig
    Eingestellt am 13.12.2023
    Gültig ab 14.12.2023
    Version 11/2023
    Download starten PDF, 346,7 KB

  • Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung

    Änderung der Konditionen in der Landwirtschaftsförderung

    Gültig
    Eingestellt am 15.10.2025
    Gültig ab 15.10.2025
    Download starten PDF, 48,1 KB

Weitere Förderprogramme

Das könnte Sie auch interessieren: