Zum 01.10.2025 führen wir zusammen mit der Rentenbank den "Zinsbonus Klimabilanz" ein. Landwirtschaftliche Betriebe mit Klimabilanz erhalten für ihre Förderdarlehen eine zusätzliche Zinsverbilligung. In einer Klimabilanz werden die Treibhausgasemissionen (THG) des landwirtschaftlichen Betriebs systematisch erfasst. Sie bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Emissionsminderung. Mit der Förderung wollen wir gemeinsam mit der Rentenbank einen Impuls zur Erstellung von Klimabilanzen setzen.
Details zum Zinsbonus Klimabilanz
Die Eckpunkte zum Zinsbonus Klimabilanz
- Für landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduzenten), die eine Klimabilanz erstellt haben
- Zinsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für Förderdarlehen
- Zur Finanzierung investiver Maßnahmen
- Für die Programme
- Landwirtschaft-Wachstum (Basis-Konditionen)
- Landwirtschaft-Wachstum Junglandwirte (Top-Konditionen)
- Landwirtschaft-Nachhaltigkeit(Top-Konditionen)
- Landwirtschaft-Nachhaltigkeit - Zukunftsfelder Landwirtschaft (Premium-Konditionen)
- Klimabonus von 0,25 % p.a. zusätzlich auf die jeweiligen Basis-, Top- und Premium-Konditionen
- Gilt für alle förderfähigen Vorhaben in diesen Programmen
Anforderungen an die Klimabilanz
- Sie haben einen Berater beauftragt, die Klimabilanz zu erstellen.
- Oder: Sie haben die Klimabilanz gemeinsam mit einem Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette (z.B. Molkerei, Schlachtunternehmen) erstellt.
- Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorgaben des „Greenhouse Gas Protocols/Agriculture Guidance“ oder auf Grundlage des Berechnungsstandards für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK) in der Landwirtschaft.
- Die Klimabilanz umfasst möglichst die Unternehmensebene, mindestens aber die Produktionszweigebene.
- Sie umfasst mindestens die Scope 1-Emissionen. Das sind die direkten Treibhausgas (THG)-Emissionen aus dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Methan aus der Tierhaltung, Lachgas durch den Einsatz mineralischer oder organischer Düngemittel, CO2 von Landmaschinen oder fossil beheizter Gewächshäuser).
- Der Treibhausgase -Fußabdruck ist in Kohlenstoffdioxid -Äquivalente je Einheit (z.B. ha, kg Milch) ausgewiesen.
- Sie ist nicht älter als drei Jahre.
- Die ermittelten Emissionen werden mit den Werten ähnlicher landwirtschaftlicher Betriebe verglichen.
Wichtiges zur Antragstellung
Sie können den Klimabonus ab 01.10.2025 beantragen.
Sie beantragen den Zinsbonus zusammen mit dem Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank.
Sie reichen die Klimabilanz bei der Hausbank ein, wenn Sie den Förderantrag stellen. Die Hausbank prüft die Unterlagen und bestätigt gegenüber der L-Bank, dass die Klimabilanz die Anforderungen erfüllt. Die Klimabilanz bleibt bei der Hausbank. Sie muss nicht an die L-Bank weitergeleitet werden.
Im Antragsformular gibt die Hausbank im Feld „Vorhabenbeschreibung“ an, dass das Unternehmen den Klimabonus beantragen möchte. Verwenden Sie das Formular "Antrag für die Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung" oder die in den Kreditbearbeitungssystemen der Hausbanken hinterlegten elektronischen Varianten.
Die jeweils aktuelle Höhe des Zinsbonus Klimabilanz ist in der Konditionenübersicht „Landwirtschaftsförderung“ in den Fußnoten ausgewiesen. Die Zinskonditionen mit Klimabonus sind nicht separat für alle Programmvarianten, Laufzeitvarianten und RGZS-Preisklassen aufgeführt.
Falls Sie den EU-Beihilfewert eines Darlehens mit Klimabonus berechnen möchten, verwenden Sie bitte den Darlehensrechner der Rentenbank.
Unsere Programmmerkblätter werden wir zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.