Achtung
Zum 01.07.2026 stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderangebot neu auf. Wir übernehmen diese förderrechtlichen Änderungen, passen jedoch unsere Programmstruktur und Merkblätter erst zu einem späteren Zeitpunkt an.
Achtung
Zum 01.10.2025 haben wir zusammen mit der Rentenbank den "Zinsbonus Klimabilanz" eingeführt. Landwirtschaftliche Betriebe mit Klimabilanz erhalten für ihre Förderdarlehen eine zusätzliche Zinsverbilligung. In einer Klimabilanz werden die Treibhausgasemissionen (THG) des landwirtschaftlichen Betriebs systematisch erfasst. Sie bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Emissionsminderung. Mit der Förderung wollen wir gemeinsam mit der Rentenbank einen Impuls zur Erstellung von Klimabilanzen setzen.
Sie beantragen den Zinsbonus zusammen mit dem Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank.
Sie reichen die Klimabilanz bei der Hausbank ein, wenn Sie den Förderantrag stellen. Die Hausbank prüft die Unterlagen und bestätigt gegenüber der L-Bank, dass die Klimabilanz die Anforderungen erfüllt. Die Klimabilanz bleibt bei der Hausbank. Sie muss nicht an die L-Bank weitergeleitet werden.
Im Antragsformular gibt die Hausbank im Feld „Vorhabenbeschreibung“ an, dass das Unternehmen den Klimabonus beantragen möchte. Verwenden Sie das Formular "Antrag für die Darlehen der gewerblichen und landwirtschaftlichen Förderung" oder die in den Kreditbearbeitungssystemen der Hausbanken hinterlegten elektronischen Varianten.
Die jeweils aktuelle Höhe des Zinsbonus Klimabilanz ist in der Konditionenübersicht „Landwirtschaftsförderung“ in den Fußnoten ausgewiesen. Die Zinskonditionen mit Klimabonus sind nicht separat für alle Programmvarianten, Laufzeitvarianten und RGZS-Preisklassen aufgeführt.
Falls Sie den EU-Beihilfewert eines Darlehens mit Klimabonus berechnen möchten, verwenden Sie bitte den Darlehensrechner der Rentenbank
Unsere Programmmerkblätter werden wir zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.