Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen längere Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.
Sie erhalten von uns Förderdarlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft – um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern, Tierhaltung zu verbessern, die Qualität in der Produktion zu steigern und ökologischen Landbau zu betreiben.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
Steigerung der Energieeffizienz
Emissionsminderung
Verbesserung der Nutztierhaltung
Ökologischer Landbau
Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Investitionskosten
Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
Erwerb von Flächen ist nur zu beihilfefreien Konditionen möglich.
Anlagen, die eine Förderung nach EEGErneuerbare-Energien-Gesetz 2014 oder jünger erhalten
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie haben ein Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau.
Ihr Betrieb gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €
Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss
Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.
Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.
Wie geht es weiter?
Gehen Sie informiert zur Hausbank.
Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.
Vereinfacht gesagt, enthält ein Förderdarlehen eine Beihilfe, wenn die Konditionen besser sind als marktüblich. Entscheidend ist vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens, aber auch zusätzliche Förderelemente wie z. B. ein Zuschuss. Gemessen wird die Beihilfe anhand des EU-Beihilfewerts. Bei beihilfefreien Konditionen ist der Beihilfewert eines Darlehens Null.
Im Programm Landwirtschaft kann eine Beihilfe aufgrund der niedrigen Sollzinsen und des Förderzuschusses (wenn er gewährt wird) entstehen.
Ob der aktuelle Sollzinssatz des Darlehens eine Beihilfe beinhaltet, hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab. Dies können Sie über den EU-Beihilfewertrechner unter www.l-bank.de/eu-beihilfewertrechner feststellen. Der Förderzuschuss stellt immer in voller Höhe eine Beihilfe dar.
Sollen die Konditionen des Darlehens beihilfefrei sein, ist ein Förderzuschuss nie möglich. Wenn auch der Zinssatz der gewünschten Laufzeitvariante zu niedrig ist, können Sie auf eine andere Laufzeitvariante ausweichen. Oder wir machen Ihnen ein individuelles Angebot zu einem beihilfefreien Zinssatz. Am besten nimmt Ihre Hausbank mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.
Nein. Sie müssen nichts unternehmen. Ist zum Zeitpunkt unserer Darlehenszusage ein Förderzuschuss vorgesehen (siehe Konditionenübersicht), überweisen wir der Hausbank automatisch den Förderzuschuss, wenn das Darlehen vollständig abgerufen ist. Die Hausbank leitet das Geld an Sie weiter.
Dann erhalten Sie von uns auch einen Förderbescheid mit der genauen Höhe des Förderzuschusses. Falls Sie das Darlehen nicht vollständig abrufen, wird der Förderzuschuss anteilig gekürzt.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 243 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.