Achtung:

Seit 01.12.2022 bieten wir für langfristige Finanzierungen längere Sollzinsbindungen an: 15 Jahre Kreditlaufzeit mit 15 Jahren Sollzinsbindung und 20 Jahre Kreditlaufzeit mit 20 Jahren Sollzinsbindung.

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Landwirtschaft – Nachhaltigkeit

  • Sie möchten Ihre Energieeffizienz verbessern, Emissionen mindern, ökologischen Landbau betreiben oder Ihre Nutztierhaltung verbessern.

  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

Kurz erklärt

Sie erhalten von uns Förderdarlehen für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft – um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu mindern, Tierhaltung zu verbessern, die Qualität in der Produktion zu steigern und ökologischen Landbau zu betreiben.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Steigerung der Energieeffizienz

  • Emissionsminderung

  • Verbesserung der Nutztierhaltung

  • Ökologischer Landbau

  • Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte

  • Investitionskosten

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben ein Unternehmen aus dem Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder  Weinbau.

  • Ihr Betrieb gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unter­nehmen nach EU‑Defini­tion hat weniger als 250 Be­schäf­tigte und einen Jahres­umsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanz­summe von maximal 43 Mio. €). (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren

  • Kredithöhe: 5.000 bis 10 Mio. €

  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | tilgungsfrei 0–2

  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 20 Jahre

  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge

  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung

  • Aktuelle Zinssätze und Förderzuschüsse: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads

Zusätzliche Leistung als Ergänzung zur Zinsverbilligung: Förderzuschuss

Ein Förderzuschuss ist immer dann vorgesehen, wenn die Kreditzinsen allgemein sehr niedrig sind. Dann können die Förderinstitute ihre Förderkredite nicht mehr unter Marktniveau verbilligen. Die eigentlich vorgesehene Zinsverbilligung wird daher als Förderzuschuss an die Unternehmen ausgezahlt.

Der Förderzuschuss kann auf einzelne Laufzeitvarianten beschränkt sein und in der Höhe variieren, abhängig von den aktuellen Marktzinsen. Informieren Sie sich in der aktuellen Konditionenübersicht bei den Downloads.

Wie geht es weiter?

Gehen Sie informiert zur Hausbank.

Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Die L‑Bank kooperiert.

Unsere Partner

Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Nachhaltigkeit in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem gleichnamigen Programm  Landwirtschaft – Nachhaltigkeit (LRLandwirtschaftliche Rentenbank-Programm Nr. 243 mit LR-Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Weitere Förderprogramme

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