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Sie sind von einer aktuellen, branchenweiten Krise unmittelbar betroffen.
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Sie brauchen Liquidität, um diese außergewöhnlichen Belastungen zu überbrücken.
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Sie suchen ein Förderdarlehen mit längerer Laufzeit, um die finanziellen Belastungen auf mehrere Jahre zu verteilen.
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Kurz erklärt
Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, deren Existenz aufgrund von Extremwetterlagen, Kriegen, Tierseuchen oder Preisschwankungen bedroht ist, können diese Förderdarlehen in Anspruch nehmen.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
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Externe Faktoren wie zum Beispiel Extremwetterlagen, Folgen von Pandemien oder Kriegen, haben zu existenzbedrohenden Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen geführt.
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Und sowohl Rentenbank als auch L-Bank sehen eine Förderung speziell für diese Krisensituation vor.
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Sie benötigen Liquidität, um die Ertragseinbußen oder Kostensteigerungen aufzufangen.
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Oder Sie haben andere notwendige betriebliche Ausgaben, um sich an die veränderte Situation anzupassen.
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Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
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Ihr Unternehmen ist in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig (Landwirtschaft, Gartenbau, Obstbau, Weinbau).
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Sie können (absehbare) Umsatz- oder Ergebnisrückgänge von mindestens 30 % im betroffenen Betriebszweig nachweisen, ausgelöst durch die aktuelle Krise.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
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Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
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Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €
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Kreditlaufzeit: 6 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0 oder 1
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Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit
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Bereitstellungszinsen: 6 Wochen frei, danach 0,15 % pro Monat auf die noch nicht ausgezahlten Darlehensbeträge
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Sondertilgungen: in der Regel ausgeschlossen
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Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Die L‑Bank informiert.
Häufige Fragen
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt. Die aktuell für die Antragstellung geöffneten Situationen finden Sie auf www.rentenbank.de
Darlehen aus dem Förderprogramm beinhalten aktuell Agrar-De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.
Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren 50.000 Euro nicht übersteigen.
Bitte fügen Sie die Beihilfeerklärung (De-minimis-Erklärung, Formular 1332) dem Antrag bei. Diese Erklärung gilt auch für die Agrar-De-minimis-Beihilfen.
Ab dem 01.01.2025 dürfen Fördermittel nicht mehr für die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel vergeben werden (Artikel 17 Absatz 15 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)).
Ein „eigenständiger Heizkessel“ ist ein Heizkessel, der nicht mit einem anderen Wärmeerzeuger kombiniert ist, der erneuerbare Energien nutzt und einen erheblichen Teil der Energie liefert.
„Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang den Kauf, die Montage und die Inbetriebnahme eines eigenständigen Heizkessels.
„Fossile Brennstoffe“ sind nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen, wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
Der Erwerb von sich bereits in Betrieb befindlichen Heizkesseln fällt nicht unter dieses Verbot. Beispielsweise beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung der EU-Kommission C/2024/7161
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet ihr Programm Landwirtschaft – Liquiditätssicherung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an.
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Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft ( Landwirtschaftliche Rentenbank -Produktnummer Kredit 246 mit LR-Basis-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Dokumente und Formulare
Wichtige Unterlagen auf einen Blick
In der Konditionenübersicht finden Sie die aktuellen Zinssätze, in den Merkblättern alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum weiteren Verfahren.
Konditionenübersichten für alle unsere Förderdarlehen finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Anhand der Antragsformulare können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche Angaben Sie bei Ihrer Hausbank machen müssen. Die Formulare füllen Sie dann gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Hausbank aus.
Weitere Förderprogramme