Kurz erklärt
Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau, deren Existenz aufgrund von Extremwetterlagen, Tierseuchen oder Preisschwankungen bedroht ist, können diese Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Zeitlich befristet sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die aufgrund der Corona‑Pandemie oder des Ukraine‑Krieges und ihrer wirtschaftlichen Folgen Liquiditätsbedarf haben.