Das ELR-Kombi-Darlehen ergänzt den ELR-Zuschuss. So lassen sich bis zu 100 % der Investitionssumme finanzieren. Voraussetzung für ein ELR-Kombi-Darlehen ist, dass das Vorhaben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert wird.
Ihr Vorhaben
Das können Sie finanzieren:
InvestitionsvorhabenAnschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens mit dem Ziel hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung
Vorhaben, die auch im ELR-Programm gefördert werden
Investitionskosten (auch Investitionskosten, die nicht mit dem ELR-Zuschuss gefördert werden)
Vorhaben, die nicht im ELR-Programm gefördert werden
Wohnwirtschaftliche Vorhaben, auch wenn sie im ELR-Programm gefördert werden
Ab 01.03.2022: Immobilien oder andere Wirtschaftsgüter zur Vermietung an eine Betriebsgesellschaft, wenn die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden. Prüfen Sie in diesem Fall, ob eine Förderung mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX möglich ist.
Ihre Voraussetzungen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder sind Freiberufler.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition, allerdings mit weniger als 100 Beschäftigten.
Sie investieren in Baden-Württemberg und erhalten dafür eine Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Zusätzlich für den Zinsbonus für junge Unternehmen: Sie haben sich vor weniger als 5 Jahren selbstständig gemacht oder Ihr Unternehmen ist seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv.
Unsere Leistungen
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung für junge, kleine und mittlere Unternehmen: Zinsbonus
Wir verbilligen die Zinssätze für junge Unternehmen stärker als für etablierte Unternehmen. Ihr Unternehmen gilt als jung, wenn es weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist und Umsätze erzielt hat.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für Förderdarlehen der L‑Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Wir arbeiten eng mit den Banken und Sparkassen vor Ort zusammen, die Sie zu unseren Förderprogrammen beraten. Sie stellen dort den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus. Am besten nehmen Sie gleich unser Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt mit zu Ihrem Beratungstermin bei Ihrer Hausbank.
Wir stellen zum 01.03.2022 unsere Refinanzierung um. Wir nutzen dann das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Daher müssen wir auch die Förderbedingungen dieses Programms übernehmen.
Seither waren auch Investoren antragsberechtigt, die die geförderte Immobilie an eine Betriebsgesellschaft vermietet haben (meist innerhalb der Familie). Die Mieteinnahmen haben sie häufig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Hier gilt ab 01.03.2022: Die Vermietung muss eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und die Mieteinnahmen müssen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Dies gilt analog auch für andere Wirtschaftsgüter wie Maschinen und Anlagen.
Im Kombi-Darlehen Mittelstand FLEX fördern wir weiterhin Vorhaben in der ursprünglichen Form (also Vermietung der geförderten Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Wenn Sie einen ELR-Zuschuss erhalten, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für diese Programmvariante, unabhängig vom energetischen Standard des Gebäudes.
Die L‑Bank kooperiert.
Unsere Partner
Die L‑Bank bietet die ELR-Kombi-Darlehen in Zusammenarbeit mit dem Bundesförderinstitut KfW und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg an.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Wir refinanzieren ab 01.03.2022 die ELR-Kombi-Darlehen aus dem KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (KfW-Pr.Nr. 365). Für Unternehmen in Baden-Württemberg verbessern wir die günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Sie erhalten eine höhere Zinsverbilligung und profitieren von einer längeren Zeit ohne Bereitstellungszinsen.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank bietet speziell für die ELR-Kombi-Darlehen die Kombi-Bürgschaft 50 an. Die Konditionen für die Bürgschaft sind besonders günstig und auf die Preisklasse des Förderdarlehens abgestimmt. Sie können die Bürgschaft zusammen mit dem Förderdarlehen in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Ihre Hausbank erhält die Entscheidung der beiden Förderinstitute gleichzeitig. Dies beschleunigt die interne Kreditentscheidung bei der Hausbank.