
ELR-Kombi-Darlehen
Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
Sie investieren im ländlichen Raum.
Sie erhalten einen ELREntwicklungsprogramm Ländlicher Raum-Zuschuss für Ihre Investition.
Sie möchten Ihren zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Das können Sie finanzieren:
InvestitionsvorhabenAnschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens mit dem Ziel hieraus zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder Sicherung der Grundversorgung
Vorhaben, die auch im ELR-Programm gefördert werden
Investitionskosten (auch Investitionskosten, die nicht mit dem ELR-Zuschuss gefördert werden)
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Warenlager und Betriebsmittelbedarf
Vorhaben, die nicht im ELR-Programm gefördert werden
Wohnwirtschaftliche Vorhaben, auch wenn sie im ELR-Programm gefördert werden
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie führen ein gewerbliches Unternehmen oder sind Freiberufler.
Ihr Unternehmen gilt als kleines oder mittleres UnternehmenEin kleines und mittleres Unternehmen nach EU‑Definition hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. €). (KMU) im Sinne der EUEuropäische Union-Definition, allerdings mit weniger als 100 Mitarbeiter*innen.
Sie investieren in Baden-Württemberg und erhalten dafür eine Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Das bieten wir Ihnen an:
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren
Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €
Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre
Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit, maximal 10 Jahre
Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M.pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Kooperation mit der KfWKreditanstalt für Wiederaufbau: Günstige Konditionen des KfW-Unternehmerkredits
Aktuelle Zinssätze: siehe Konditionenübersicht bei den Downloads
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für Förderdarlehen der L‑Bank. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die ELR-Kombi-Darlehen bietet die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Kombi-Bürgschaften 50 an.