Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Die Fördersätze gelten für wohnwirtschaftliche Vorhaben, die dem EU-Beihilferecht unterliegen.
ELR-Programm für Unternehmen
Der ELR-Zuschuss wird als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben berechnet (so genannter Fördersatz). Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag pro Vorhaben.
Die Fördersätze gelten für wohnwirtschaftliche Vorhaben, die dem EU-Beihilferecht unterliegen.
| Art der Projektes | maximaler Fördersatz | Höchstbetrag in € | 
|---|---|---|
| Modernisierung von Mietwohnungen | 10 % | 200.000 | 
| Modernisierung von Mietwohnungen | 15 % | 200.000 | 
| Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen, Neuordnung mit Baureifmachung | 15 % | 200.000 | 
| Umnutzung Bestandsgebäude zu Mietwohnungen | 20 % | 200.000 |