Achtung:

Das Förderprogramm „Leben und Wohnen“, mit dem Mietwohnungen und Kindertagesstätten durch die L-Bank gefördert werden, stößt erfreulicherweise auf ein hohes Interesse. Aufgrund der starken Nachfrage und der zur Verfügung stehenden begrenzten Subventionsmittel werden die bereits eingegangenen Anträge in diesem Jahr nicht vollständig bewilligt werden können. Für das kommende Jahr (2026) wird die L-Bank bankeigene Mittel in erweitertem Umfang zur Verfügung stellen, um die bereits vorliegenden, offenen Anträge zu bewilligen.

Die L-Bank wird das bankeigene Produkt Leben und Wohnen in der bestehenden Attraktivität und Ausgestaltung jedoch mit Blick auf die insgesamt stark beanspruchten Subventionsmittel dauerhaft nicht aufrecht erhalten können. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Anträge die nach dem 10.08.2025 bei der L-Bank eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten Sie von weiteren Anfragen abzusehen. 

Moderne Wohnanlage

Bauen und Wohnen

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank - Leben & Wohnen

  • Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.

  • Sie möchten eine Kindertagesstätte erstellen.

  • Dafür bieten wir Ihnen ein langfristiges Darlehen mit attraktiven Konditionen.

  • In diesem Programm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.

Kurz erklärt

Mit der Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank Leben & Wohnen können Sie den Neubau von energieeffizienten Mietwohnungen sowie Kindertagesstätten in Baden-Württemberg langfristig finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Bereich Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Die energetischen Anforderungen des GEG sind hierbei einzuhalten.

  • Alternativ kann ein besserer Energiestandard erreicht werden.

  • Zugang zum Gebäude oder den Wohnungen

  • Aufzug

  • Raumgeometrie der Wohnungen

  • Sanitärräume

  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation

  • Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen.

  • Hinsichtlich der Betreuung werden keine bestimmten Anforderungen gestellt.

  • Gefördert wird der Neubau von Kindertagesstätten.

  • Nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen.

Ihre Voraussetzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind als Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft, Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder sonstige Körperschaft  bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts tätig und möchten Mietwohnraum schaffen. 

  • Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Ein über uns ausgereichtes zinsverbilligte Darlehen.

  • Die Finanzierung beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bzw. bis zu 25.000 € pro Kita-Platz.

  • Eine ergänzende Finanzierung, wenn zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht.

  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.

  • Eine parallele Inanspruchnahme der einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben (Kumulierung) ist ausgeschlossen.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Das Förderprogramm „Leben und Wohnen“, mit dem Mietwohnungen und Kindertagesstätten durch die L-Bank gefördert werden, stößt erfreulicherweise auf ein hohes Interesse. Aufgrund der starken Nachfrage und der zur Verfügung stehenden begrenzten Subventionsmittel werden die bereits eingegangenen Anträge in diesem Jahr nicht vollständig bewilligt werden können. Für das kommende Jahr (2026) wird die L-Bank bankeigene Mittel in erweitertem Umfang zur Verfügung stellen, um die bereits vorliegenden, offenen Anträge zu bewilligen.

Die L-Bank wird das bankeigene Produkt Leben und Wohnen in der bestehenden Attraktivität und Ausgestaltung jedoch mit Blick auf die insgesamt stark beanspruchten Subventionsmittel dauerhaft nicht aufrecht erhalten können. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Anträge die nach dem 10.08.2025 bei der L-Bank eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten Sie von weiteren Anfragen abzusehen. 

Dokumente und Formulare

Wichtige Unterlagen auf einen Blick

Füllen Sie die Antragsunterlagen aus und reichen Sie sie bei uns ein, wie auf der Seite beschrieben.

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