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Moderne Wohnanlage

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Mietwohnungsfinanzierung L-Bank - Leben & Wohnen

  • Sie möchten neue Mietwohnungen erstellen.

  • Sie möchten eine Kindertagesstätte erstellen.

  • Dafür bieten wir Ihnen ein langfristiges Darlehen mit attraktiven Konditionen.

  • In diesem Programm gibt es keine Miet- oder Belegungsbindung.

Kurz erklärt

Mit der Mietwohnungsfinanzierung L‑Bank Leben & Wohnen können Sie den Neubau von energieeffizienten Mietwohnungen sowie Kindertagesstätten in Baden-Württemberg langfristig finanzieren.

Sprechen Sie uns an

Hotline Wohnungsunternehmen

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Die energetischen Anforderungen des GEG sind hierbei einzuhalten.

  • Alternativ kann ein besserer Energiestandard erreicht werden.

  • Zugang zum Gebäude oder den Wohnungen

  • Aufzug

  • Raumgeometrie der Wohnungen

  • Sanitärräume

  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation

  • Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen.

  • Hinsichtlich der Betreuung werden keine bestimmten Anforderungen gestellt.

  • Gefördert wird der Neubau von Kindertagesstätten.

  • Nicht gefördert werden einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften oder Einliegerwohnungen.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind als Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft, Gemeinde, Kreis oder Gemeindeverband oder sonstige Körperschaft  bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts tätig und möchten Mietwohnraum schaffen. 

  • Sie haben mit dem Bau noch nicht begonnen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Ein über uns ausgereichtes zinsverbilligte Darlehen.

  • Die Finanzierung beträgt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bzw. bis zu 25.000 € pro Kita-Platz.

  • Eine ergänzende Finanzierung, wenn zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht.

  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen.

  • Eine parallele Inanspruchnahme der einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben (Kumulierung) ist ausgeschlossen.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Füllen Sie Ihren Antrag aus und lassen Sie uns die gedruckte Version unterschrieben per Post zukommen. Alles was Sie dafür benötigen finden Sie hier auf einen Blick.

Weitere Förderprogramme

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