Sie haben sich dankenswerter Weise am zum Jahreswechsel 2021/2022 durchgeführten Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona beteiligt. Hierbei haben Sie einen Rückzahlungsbedarf mitgeteilt. Auf dieser Grundlage haben Sie einen Widerrufs- und Erstattungsbescheid erhalten mit der Bitte, den darin ausgewiesenen Betrag bis zum 30. Juni 2023 zurückzuerstatten. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mitwirkung.
Nachfolgend finden Sie die FAQ zum Rückzahlungsverfahren Soforthilfe Corona sowie detaillierte Informationen zur Stundung.