
Soforthilfe Corona
Rückmeldeverfahren
Haben Sie ein Erinnerungsschreiben zu Ihrer Soforthilfe Corona erhalten, weil Sie der Aufforderung zur Rückmeldung im Herbst 2021 bisher nicht nachgekommen sind? Weitere Informationen finden Sie hier.
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Sie haben Fragen zur Soforthilfe Corona? Hier finden Sie weitere Informationen zum derzeit laufenden Rückmeldeverfahren oder zum Thema Rückzahlung. In der Online-Anwendung können Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder beispielsweise Ihre Rückmeldung abgeben, falls Sie hierzu aufgefordert wurden.
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Haben Sie ein Erinnerungsschreiben zu Ihrer Soforthilfe Corona erhalten, weil Sie der Aufforderung zur Rückmeldung im Herbst 2021 bisher nicht nachgekommen sind? Weitere Informationen finden Sie hier.
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Sie haben in der Online-Anwendung einen Rückzahlungsbedarf angegeben oder bereits einen Rückforderungsbescheid erhalten und haben nun Fragen? Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Soforthilfe Corona.
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Sie haben einen Widerspruchsbescheid zu Ihrer Soforthilfe Corona erhalten und haben Fragen? Hier finden Sie weitere Informationen.
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Für technische Fragen zur Online-Anwendung können Sie sich telefonisch unter 0721 150-1770 an uns wenden. Sie können uns auch eine E-Mail an rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de schreiben.