Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Kommunen
Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen. Die Gemeinden sollen als Standort zum Wohnen, Arbeiten und Leben attraktiver werden. Die Federführung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR-Programm) liegt beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.
Das ELR-Programm fördert neben Kommunen auch Unternehmen und Privatpersonen. Informationen für Unternehmen und Privatpersonen finden Sie auf eigenen Internetseiten.
Aktuelle Fristen
Informationen zum Antragsschluss der Projekte finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Gemeinden in strukturschwachen Gebieten
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Erschließung von Gewerbegebieten und Baumaßnahmen an kommunalen Gebäuden. Die Gebäude können als Gewerbeflächen, als Gemeinschaftseinrichtungen oder als Wohnraum genutzt werden.
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Gefördert werden kommunale Investitionen zur Sanierung oder Entwicklung bestimmter Ortsteile.
Gesamtkonzept der Gemeinde
Die einzelnen Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept der Gemeinde eingebunden sein, das die Struktur des Ortes verbessern soll.
Förderfähige Projekte
Gefördert werden kommunale Maßnahmen in den vier Förderschwerpunkten des Programms.
Geförderte Vorhaben
Wohnen
- Umbau und Modernisierung von Wohnungen
- Wohnumfeldmaßnahmen
- Schließung von Baulücken in Wohnbebauung
Arbeiten
- Erschließung von Gewerbegebieten
- Reaktivierung von Gewerbebrachen
- Errichtung von Gewerbehöfen
Gemeinschaftseinrichtungen
- Umbau und Neubau von Gebäuden
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
- Umbau und Neubau von Gebäuden (zum Beispiel Läden, Büros)
Förderfähige Kosten
Finanziert werden ausschließlich Investitionskosten.
Welche Vorhaben und Kosten genau gefördert werden können, ist detailliert in der Richtlinie aufgeführt, die Sie am Ende der Seite herunterladen.
Modellprojekte
Auf der Website der Regierungspräsidien finden Sie auch Beispiele und Modellprojekte für das ELR-Programm.
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Wie wird gefördert?
Die Kommunen erhalten anteilige Zuschüsse zu den förderfähigen Projektkosten.
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Finanzierungsanteil
Die hoch der Finanzierungsanteil des Zuschusses ist, entscheidet für jeden Fall einzeln das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.
In der Regel liegt der Fördersatz bei 33 Prozent. Maximal möglich sind 50 Prozent der Investitionssumme.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum kann nur eingeschränkt mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Weitere Details siehe Programmrichtlinie, welche Sie am Ende der Seite herunterladen können.
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Verfahren
Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren.
Die L-Bank übernimmt die Auszahlung der Gelder sowie die anschließende Weiterbearbeitung der Fälle.
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Die vier Stufen des Verfahrens
1. Antragstellung
Die Gemeinde reicht den Förderantrag beim Landratsamt ein, das den Antrag mit einer Stellungnahme an das zuständige Regierungspräsidium weiterleitet.
- Antragsfrist für Projekte 2009: 31.10.2008
2. Bewilligung
Das Regierungspräsidium erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Das Ministerium entscheidet und plant das Vorhaben in das jeweilige Jahresprogramm ein. Auf Basis dieses Programms erteilt das Regierungspräsidium den Zuwendungsbescheid.
3. Auszahlung
Die Kommunen beantragen die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse bei der L-Bank. Die L-Bank zahlt die Zuschüsse nach Baufortschritt aus.
4. Verwendungsnachweis
Die Kommunen reichen den Verwendungsnachweis bei der L-Bank zur Prüfung ein.
Formulare
Die Regierungspräsidien haben im Internet alle Formulare für die Antragstellung zum Herunterladen zusammengestellt.
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Richtlinien
Die aktuelle Fassung der Richtlinien des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (gültig ab 01.01.2008) können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Ansprechpartner für Fragen zur Förderung allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung
Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 32)
Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.
Downloads
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), PDF
(164 kB)
Richtlinie
Kommune und Infrastruktur, PDF
(259 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Georg Dury
Telefon:
0721 150-3855
Fax:
0721 150-1592
E-Mail:
georg.dury@l-bank.de
Bei Fragen zur Auszahlung und nachfolgenden Bearbeitung.

