Klimaschutz-plus Förderprogramm Kommunen
Kommunales CO2-Minderungsprogramm, Modellprojekte Klimaschutz und Beratungsprogramm für Kommunen
Mit dem Förderprogramm des Landes werden bauliche und technische Maßnahmen sowie besonders innovative Projekte gefördert, die der Einsparung von CO2-Emmissionen dienen.
Das Programm besteht aus den drei Säulen
- Kommunales CO2-Minderungsprogramm für Nichtwohngebäude,
- Kommunales Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm sowie
- Kommunale Modellprojekte.
Das Klimaschutz-Plus Programm fördert neben Kommunen auch Unternehmen. Informationen für Unternehmen finden Sie auf eigenen Internetseiten.
- Klimaschutz-Plus für Unternehmen
- Website des Klimaschutz-Plus-Programms
Aktuelle Fristen
Seit dem 5. Juli 2011 stehen wieder alle Teile des Kommunalen Programms zur Verfügung.
Neben dem Kommunalen CO2-Minderungsprogramm und den kommunalen Modellprojekten sind nun im Rahmen des Kommunalen Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramms wieder Förderungen für die Teilnahme von Kommunen am European Energy Award (eea), für die Neugründung regionaler Energieagenturen, für Projekte in Schulen und Kindergärten (Fifty-fifty und Stand-by) sowie für Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude möglich.
Die Antragsfrist im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm wurde bis 31.10.2011 verlängert.
Anträge für das kommunale Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm können bis zum 30.11.2011 gestellt werden.
Wichtig
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides oder ohne ausdrückliche Zustimmung der L-Bank (Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe) mit der Maßnahme begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Die Ausschreibung der Maßnahme ist unschädlich.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Landkreise des Landes Baden-Württemberg, deren Mehrheitsgesellschaften, Gemeindeverbände sowie selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 Gemeindeordnung als Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer (Mieter oder Pächter mit Zustimmung des Eigentümers) in Baden-Württemberg gelegener Nichtwohngebäude.
Werden Maßnahmen im Rahmen von Contracting-Verhältnissen durchgeführt, ist der Partner antragsberechtigt, der die zuwendungsfähigen Investitionen überwiegend trägt, sofern er eine in Satz 1 genannte juristische Person ist. Er muss nicht Eigentümer des Gebäudes ein.
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Was wird gefördert?
- die energetische Sanierung von Gebäuden mit hohem Energiebedarf (zum Beispiel Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme, baulicher Wärmeschutz, Beleuchtung, Lüftung und so weiter)
- der Einsatz regenerativer Energien (Elektro-Wärmepumpen-Anlagen, Holzpelletsheizungen, solarthermische Anlagen, gegebenenfalls inkl. Nahwärmenetz)
- die rationelle Energieanwendung (Blockheizkraftwerke zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung, gegebenenfalls inkl. Nahwärmenetz)
- bei den Modellprojekten unter anderem Projekte im Passivhausstandard, Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (auf der Basis von Brennstoffzellen und Stirlingmotoren), energetische Sanierung von Altbauten auf Ultra-Niedrigenergiehausstandard und so weiter
- die Energieberatungen in Form von Energiediagnosen
- die Sanierung von Straßenbeleuchtung und LED-Einsatz in bestehenden Lichtzeichenanlagen
- die Teilnahme von Kommunen am European Energy Award®
- die Gründung von neuen, kreisweit tätigen regionalen Energieagenturen
- die Verwaltungsinterne Refinanzierung von Energiesparinvestitionen (ViRE)
- Projekte in Schulen und Kindergärten (Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Thema „Standby-Verbrauch von Elektrogeräten“ und sogenannte Fifty-fifty-Projekte in Schulen und Kindergärten)
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Wie wird gefördert?
- Beim CO2-Minderungsprogramm Zuschuss in Höhe von 50 Euro/t eingesparter CO2-Ausstoß bezogen auf die technische Lebensdauer des geförderten Objektes. Der Fördersatz beträgt maximal 20 Prozent der gesamten förderfähigen Investitionskosten bzw. 200.000 Euro (100.000 Euro bei Freizeiteinrichtungen).
- Bei den Modellprojekten: individueller Zuschuss, der sich an der Bedeutung des Projekts und der CO2-Einsparung orientiert.
- Die Höhe der Förderung für Maßnahmen für die Teilnahme am European-Energy-Award beträgt 8.000 € (als Anschubfinanzierung).
- Zur Gründung einer Energieagentur beträgt die Höhe der Förderung 100.000 € (als Anschubfinanzierung für Personal- und Sachkosten), gleichmäßig verteilt auf drei Jahre.
- Die Höhe der Förderung für Projekte an Schulen und Kindergärten (Stand-by) beträgt 100 Prozent der Kosten, maximal 1.400 € für die jeweils erste Klasse bzw. Gruppe einer Schule, maximal 700 € für jede weitere Klasse/Gruppe.
- Die Höhe der Förderung für Einsparbeteiligungs- und Anreiz-Projekte (Fifty-fifty an Schulen) beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 1.400 € pro teilnehmender Schule über die gesamte Projektlaufzeit.
- Die Höhe der Förderung für Einsparbeteiligungs- und Anreiz-Projekte (Fifty-fifty in Kindergärten) beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal 3.800 € pro teilnehmendem Kindergarten über die gesamte Projektlaufzeit.
- Die Höhe der Förderung für Energieberatung beträgt 50 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 € pro Arbeitstag, für bis zu zehn Arbeitstage. Der Tagessatz ist im Angebot auszuweisen.
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Weitere Informationen
Die Einzelheiten des Förderprogrammes und der Antragstellung, die über die Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) Baden-Württemberg erfolgt, entnehmen Sie bitte der Klimaschutz-Plus-Internetseite.
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Fragen
zur Technik und zur Antragstellung beantwortet Ihnen
Dipl.-Ing. Martin Sawillion von der KEA
Telefon: 0721 984 71-18 oder
E-Mail: martin.sawillion@kea-bw.de
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Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Ergänzend zum Word- und PDF-Format stehen die Antragsformulare für die einzelnen Maßnahmen auch wieder als Excel-Dateien zur Verfügung. Die notwendigen Berechnungen werden darin weitgehend automatisch durchgeführt. Bitte reichen Sie alle Formulare aber weiterhin ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg (und lediglich in einfacher Ausfertigung) ein!
Downloads
InformationAnsprechpartner:
Simone Hansmann
Telefon:
0721 150-3868
Fax:
0721 150-3896
E-Mail:
simone.hansmann@l-bank.de

