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Die Studienfinanzierung der L-Bank

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 das Studiengebührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG) beschlossen. Damit werden die zum Sommersemester 2007 an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg eingeführten Studiengebühren von 500 Euro pro Semester abgeschafft. Es sind ab dem Sommersemester 2012 keine Studiengebühren mehr zu zahlen. 

Wir bieten deshalb unser Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren nicht mehr an.

Sofern Sie mit uns bereits einen Darlehensvertrag zur Finanzierung Ihrer Studiengebühren abgeschlossen haben, finden Sie hier Antworten zu den wichtigsten Fragen zu Ihrem bestehenden Darlehen.


Was bedeutet die Abschaffung der Studiengebührenpflicht für meinen Darlehensvertrag?

Sofern der uns eingereichte Feststellungsbescheid Ihrer Hochschule einen über das Wintersemester 2011/12 hinausgehenden Darlehensanspruch ausweist, erlischt dieser Auszahlungsanspruch mit Abschaffung der Studiengebührenpflicht. Wir werden daher ab dem Sommersemester 2012 keine weiteren Auszahlungen aus dem Darlehen vornehmen.

Alle bis dahin ausbezahlten Studiengebührenraten müssen vertragsgemäß zurückgezahlt werden.

Grundlage hierfür ist der privatrechtlich abgeschlossene Darlehensvertrag zwischen Ihnen und uns, der L-Bank. Darüber hinaus gelten als rechtliche Rahmenbedingungen nach Artikel 11 § 2 des Studiengebührenabschaffungsgesetzes (StuGebAbschG) vom 21.12.2012 das Landeshochschulgebührengesetz und die zugehörige Rechtsverordnung für die bestehenden Studiendarlehen fort.

Muss ich jetzt etwas veranlassen?

Da wir ab dem Sommersemester 2012 keine weiteren Auszahlungen aus dem Darlehen vornehmen, müssen Sie nichts veranlassen, um weitere Auszahlungen zu verhindern. Bitte beachten Sie jedoch unbedingt Ihre Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ihrem Darlehensvertrag stehen (insbesondere zur Exmatrikulation und Änderung der persönlichen Daten).


Wann und wie muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Nach Ablauf der Karenzzeit beginnen Sie mit der Rückzahlung Ihres Darlehens. Über den Beginn der Rückzahlung und die zurückzuzahlende Summe werden wir Sie ca. drei Monate vor Fälligkeit der ersten Rate informieren.

Mehr Informationen

Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten von 100 Euro zurück. Wenn Sie dies beantragen, können Sie das Darlehen auch mit höheren (150 Euro) oder niedrigeren Raten (50 Euro) zurückzahlen.

Um Ihnen die Rückzahlung Ihres Darlehens so einfach wie möglich zu machen, bitten wir Sie, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Eine Einzugsermächtigung übersenden wir Ihnen mit den Rückzahlungsunterlagen.

Was ist die Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist eine tilgungsfreie Periode, die nach dem Ende Ihres Studiums beginnt, spätestens 10 Jahre nach erstmaliger Aufnahme eines Studiums. Sie dauert in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie Ihr Darlehen und die aufgelaufenen Sollzinsen noch nicht zurückzahlen.

Damit wir die Karenzzeit und damit auch den Rückzahlungsbeginn des Darlehens korrekt ermitteln können, ist es wichtig, dass Sie uns über Änderungen in Ihrem Studienverlauf informieren. Besonders wichtig ist, dass Sie uns nach dem endgültigen Abschluss des Studiums Ihre Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihre Mitteilungs- und Vorlagepflichten, die in Ziffer 6 bzw. 7 Ihres Darlehensvertrages stehen.

Ich kann die monatlichen Raten nicht zahlen, weil ich ein zu geringes Einkommen habe. Was kann ich tun?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Stundung, durch die der Beginn der Rückzahlung weiter aufgeschoben wird. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr  Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze ergibt sich aus:

  • dem hierfür im Bundesausbildungsförderungsgesetz festgelegten Betrag (§ 18 a Abs. 1 Satz 1 bis 3 BAföG)
  • zuzüglich 100 Euro.

Beispiel:

Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.170 Euro netto.

Sie erhöht sich gegebenenfalls um 535 Euro für einen Ehegatten oder Lebenspartner sowie um 485 Euro für jedes zum Haushalt gehörende Kind, wenn sich diese nicht in einer Ausbildung befinden, die nach BAföG oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.

Die Stundung müssen Sie bei uns, der L-Bank beantragen. Ihren Antrag auf Stundung leiten wir an das Sondervermögen Studienfonds weiter. Dieses ist für die Berechnung Ihres Einkommens und Ihrer Einkommensgrenze zuständig. Wenn Sie die Stundungsvoraussetzungen erfüllen, stunden wir die Rückzahlung des Darlehens für 12 Monate. Den Stundungsantrag können Sie zu jedem Zeitpunkt in der Rückzahlungsphase stellen.

Bitte beachten Sie:

Eine Stundung wirkt sich nicht auf eventuell bereits fällig gestellte Raten aus. Diese sind weiterhin zu begleichen. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn Sie den Stundungsantrag nicht rechzeitig bei uns einreichen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Hinweisblatt. Auf offene und nicht bezahlte Raten berechnen wir Verzugszinsen.

Das Antragsformular mit Hinweisblatt finden Sie in der Rubrik Downloads auf dieser Webseite als PDF-Datei.

Ich habe zusätzlich zu dem Darlehen auch Zahlungen aus einem BAföG-Darlehen erhalten. Wie wirkt sich das auf meine Rückzahlung des Darlehens bei der L-Bank aus?

Sie haben die Möglichkeit, eine Kappung Ihres Darlehens zu beantragen. Ihr BAföG-Darlehen und Ihr Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren (auch anderer Bundesländer) werden zusammengerechnet. Das BAföG-Darlehen wird jedoch nur bis zum maximalen Rückzahlungsbetrag von 10.000 Euro angerechnet. Überschreitet dieser Betrag die Grenze von 15.000 Euro, wird Ihnen die Summe erlassen, die über dieser Grenze liegt.

Weitere Darlehen zur Finanzierung eines Studiums, vor allem Studienkredite privater Anbieter sowie der KfW, können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Ihren Antrag auf Kappung leiten wir an den das Sondervermögen Studienfonds weiter. Dieses ist für die Berechnung der Kappungsgrenze zuständig.

In der Rubrik Downloads auf dieser Webseite finden Sie das Antragsformular mit Hinweisblatt als PDF-Datei.

Beispiel:   

BAföG-Darlehen: 9.000 Euro.

Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren (inkl. Zinsen): 7.000 Euro.

Summe Ihrer Schulden: 16.000 Euro.

Hiervon müssen Sie nur 15.000 Euro zurückzahlen. Die übrigen 1.000 Euro werden Ihnen erlassen.

Informationen zum Sondervermögen Studienfonds:   

Nähere Informationen zum Sondervermögen Studienfonds und seinen Aufgaben erhalten Sie auf der Internetseite des Studienfonds.

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Ich möchte eine Sondertilgung leisten? Was muss ich tun?

Mit Sondertilgungen können Sie Ihr Darlehen schneller an uns zurückzahlen. Sie können mit diesen Zahlungen jederzeit beginnen.

Bitte beachten Sie:
Sie können durch Ihre Sondertilgungen immer nur den offenen Saldo zurückführen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Sondertilgung bei uns über die aktuelle Höhe Ihrer Darlehensschuld zu informieren.

Es ist nicht möglich, Guthaben auf dem Darlehenskonto aufzubauen. Aus diesem Grund kann die Einrichtung eines Dauerauftrags mit einem festen monatlichen Sondertilgungsbetrag unter Umständen nicht ratsam sein, da dies zu einer Überzahlung führen könnte.  

Mehr Informationen

Die Höhe der Sondertilgung muss mindestens 50 Euro betragen. Den Betrag Ihrer Sondertilgung können Sie direkt auf Ihr Darlehenskonto bei uns überweisen. Ihre Darlehenskontonummer finden Sie rechts oben auf Ihrem Darlehensvertrag. Sie beginnt mit den Ziffern „610“. Unsere Bankleitzahl lautet: 660 107 00. Da Sie der Inhaber des Darlehenskontos sind, geben Sie sich bitte selbst als Empfänger an. Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Sondertilgung“ und Ihre Vorgangsnummer an.

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Ich möchte mein Darlehen vollständig ablösen. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Darlehen unter Einhaltung einer Frist zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir senden Ihnen dann die Darlehensabrechnung zu, aus der der ausbezahlte Darlehensbetrag und die darauf angefallenen Sollzinsen hervorgehen. Bitte überweisen Sie die darin genannte Gesamtforderung innerhalb von 14 Tagen auf die angegebene Bankverbindung.


Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Damit wir Ihnen alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Darlehen zukommen lassen können, benötigen wir Ihre korrekten persönlichen Daten. Insbesondere Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit  (Adresse, Email-Adresse,Telefonnummer) sind für das Darlehensverhältnis wichtig.

Mehr Informationen

Bitte teilen Sie uns jegliche Änderungen auf dem „Änderungsformular“ mit. Dieses finden Sie in der Rubrik Downloads auf dieser Webseite als PDF-Datei.

Sie können uns dieses Formular gerne per E-Mail (studienfinanzierung@l-bank.de) übermitteln oder per Post (L-Bank, Studienfinanzierung, 76113 Karlsruhe). Bitte denken Sie daran, Ihre Vorgangsnummer anzugeben.

Im Falle einer Namensänderung benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über den Grund der Änderung, zum Beispiel eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.

Bitte beachten Sie:
Nach den Ziffern 6 bzw. 7 Ihres Darlehensvertrages sind Sie zur Mitteilung solcher Änderungen verpflichtet.

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Wo kann ich weitere Informationen zu meinem Darlehen erhalten?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studiendarlehen haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter im Team Studienfinanzierung wenden:

E-Mail: studienfinanzierung@l-bank.de

Unsere Postanschrift lautet:
L-Bank
Studienfinanzierung
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645 866
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr
Fax: 0721 150-3071


Ich möchte mehr über die Entwicklung des Sollzinssatzes wissen? Wo kann ich mich informieren?

Den jeweils aktuellen Sollzinssatz für die laufende Sollzinsbindungsperiode und die Sollzinssätze der vorherigen Sollzinsbindungsperioden finden Sie in der folgenden Übersicht. Diese Übersicht wird von uns regelmäßig aktualisiert.

Mehr Informationen

Konditionenübersicht 

Sollzinsbindungsperiode Sollzins p.a.
01.11.2006 – 30.04.2007 7,204 %
01.05.2007 – 31.10.2007 7,635 %
01.11.2007 - 30.04.2008 7,635 %
01.05.2008 - 30.04.2009
5,500 % 
01.05.2009 - 31.10.2009 4,462 %
01.11.2009 - 30.04.2010 3,904 %
01.05.2010 - 31.10.2010
3,868 %
01.11.2010 - 30.04.2011 4,169 %
01.05.2011 - 31.10.2011
4,575 %
01.11.2011 - 30.04.2012
4,688 %
01.05.2012 - 31.10.2012
3,898 %
01.11.2012 - 30.04.2013
3,289 %
01.05.2013 - 31.10.2013
3,215 %

 Stand: 01.05.2013

Grundlage ist jeweils der 6-Monats-Euribor vom 31.10. bzw. 30.04. (Festsetzungstermin) zuzüglich des Verwaltungskostenaufschlags von 2,9 % p. a. Es gilt eine Zinsobergrenze von 5,50 % p. a.

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Ansprechpartner:

Hotline Studienfinanzierung

Telefon: 0800 66 45 866*
Fax: 0721 150-3071
E-Mail: studienfinanzierung@l-bank.de

*Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 15.00 Uhr

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