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Technische Information

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — privat-nicht gewerblich

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR genannt, Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Ziel des Programms ist, die Gemeinden als Standort zum Leben, Wohnen und Arbeiten attraktiver zu machen. Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept und koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie zum Beispiel auch privater Haus- und Grundbesitzer. Die Federführung des Programms liegt beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. 

Aktuelle Fristen

Informationen zum Antragsschluss für Projekte finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden private Haus- und Grundbesitzer in ländlichen Gegenden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.


Was wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt liegt auf Wohnungsbaumaßnahmen. Gefördert wird:

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.


Wie wird gefördert?

Die Projekte im ELR-Programm werden dezentral auf Gemeindeebene geplant und realisiert. Die Gemeinde erstellt ein Entwicklungskonzept, fasst die Anträge der einzelnen Investoren zusammen und reicht diesen Sammelantrag beim Landratsamt ein. Dieses stimmt zusammen mit einem Koordinierungsausschuss die Maßnahmen der Gemeinden aufeinander ab. Das Regierungspräsidium stuft die Vorhaben nach ihrer Dringlichkeit ein und erstellt einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entscheidet, welche Gemeinden in das Programm aufgenommen werden und wie viel Fördermittel für die einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Das Regierungspräsidium bewilligt die Zuwendungen für die Kommunen und Privatpersonen. Die L-Bank zahlt die Fördergelder für Privatpersonen als Zuschuss aus und prüft nach Abschluss der Vorhaben, ob die Gelder zweckentsprechend einsetzt wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Ausschreibung des ELR


Antragsformulare, Ausschreibung, Richtlinien

Die Ausschreibung, Antragsformulare, Richtlinien und weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum finden Sie auf der Website des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.


Ansprechpartner für Fragen zur Förderung allgemein, zur Antragstellung und Bewilligung

Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen (jeweils Referat 32)

Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien.


Ansprechpartner:

Georg Dury

Telefon: 0721 150-3855
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: georg.dury@l-bank.de

Bei Fragen zur Auszahlung und nachfolgenden Bearbeitung.

Kontakt

Telefon:
0721 150-3855

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