Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung
Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 ist am 02.01.2013 in Kraft getreten. Der vollständige Wortlaut der Verwaltungsvorschrift hierzu kann im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl 2012, Seite 922 ff.) nachgelesen werden.
Im Programmteil Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung fördern wir den Neubau (auch Ersatzneubau) und den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie das Einräumen von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindungen) an freiem bestehendem Mietwohnraum in Baden-Württemberg.
Merkblatt und Antragsvordruck für diesen Programmteil können Sie hier herunterladen.
Downloads
06.05.2013
Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung, PDF (383 kB)
Merkblatt
06.02.2013
Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung (Belegungsrechte), PDF (323 kB)
Merkblatt
06.02.2013
Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung, PDF (1556 kB)
Antrag (online ausfüllbar)
Ansprechpartner:
Bereich Wohnungsunternehmen
Telefon:
0721 150-3875
Fax:
0721 150-3829
E-Mail:
mietwohnungsbau@l-bank.de

