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Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2013 ist am 02.01.2013 in Kraft getreten. Der vollständige Wortlaut der Verwaltungsvorschrift hierzu kann im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden-Württemberg (GABl 2012, Seite 922 ff.) nachgelesen werden.

Im Programmteil Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung fördern wir den Neubau (auch Ersatzneubau) und den Erwerb neuen Mietwohnraums sowie das Einräumen von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindungen) an freiem bestehendem Mietwohnraum in Baden-Württemberg.

Merkblatt und Antragsvordruck für diesen Programmteil können Sie hier herunterladen.

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Telefon: 0721 150-3875
Fax: 0721 150-3829
E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de

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