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Technische Information

Förderprogramm Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007 - 2013)

Bunte im Halbkreis angeordnete Kreise, Beschriftung: ESF - Chancen frdern - Europischer Sozialfonds in Baden-Wrttemberg

Coaching zur Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung wird seit dem 01.08.2009 vom Land gefördert.

Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg. Diese sollen durch gezielte Maßnahmen und mit Hilfe von externen Experten (Coach) für die Umsetzung der Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung gestärkt werden.


12 Sterne kreisfrmig angeordnet auf blauem Grund

Mit dem Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken, wird dieses Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg gefördert.


Was wird gefördert?

A) Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung
Hier kann die Belegschaft insgesamt oder in einzelnen Beschäftigtengruppen einbezogen werden.

Ziel des Coachings ist insbesondere:

B) Systematische Personalentwicklung
Hier wird eine zielgruppenspezifische Personalentwicklung gefördert, wenn folgende Beschäftigungsgruppen einbezogen werden:

Weiterhin wird auch eine allgemeine Personalentwicklung unterstützt. Dabei können alle im Unternehmen Beschäftigten und einzelne Beschäftigungsgruppen einbezogen werden.

Der Coach hat die Aufgabe, mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Unternehmens Konzepte zu erarbeiten und Anregungen für die Umsetzung in die Praxis zu leisten.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Standort in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Beschäftigten haben. Wenn ein Unternehmen mehrere Standorte in Baden-Württemberg hat, kann für jeden Standort und jeden Förderschwerpunkt einmal ein Antrag gestellt werden.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Wie wird gefördert?

Die Förderung pro Unternehmen bemisst sich auf einen oder beide  Förderschwerpunkte. Das heißt, ein Unternehmen kann sowohl einen Antrag auf Qualifizierung- und Weiterbildungsberatung stellen als auch einen auf systematische Personalentwicklung.

Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der Coachingausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 400 EUR pro Tagewerk.

Im Förderschwerpunkt A werden höchstens 10 Tagewerke bezuschusst.
Der maximale Zuschuss liegt bei 4.000 EUR.

Im Förderschwerpunkt B werden höchstens 20 Tagewerke bezuschusst.
Der maximale Zuschuss liegt bei 8.000 EUR.

Das Coaching ist von einem Beratungsunternehmen durchzuführen, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist.

(Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der Seite des Europäischen Sozialfonds.)


Antragstellung

Die Anträge sind mit dem dazu vorgesehenen Antragsformular rechtzeitig vor Beginn der Fördermaßnahme bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen.

Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung sowie das Personalentwicklungscoaching dürfen erst nach schriftlicher Förderzusage durch die L-Bank beginnen.


Nähere Informationen und Antragsformular

Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm, die Antragsformulare und das Formular Schlussverwendungsnachweis finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds:

Förderprogramm Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung (ESF 2007 - 2013)


Ansprechpartner:

Hotline Coaching

Telefon: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592
E-Mail: info.coaching@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0721 150-1314

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