UNTERNEHMEN
PRIVATPERSONEN
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
L-Bank Wirtschaftsfrderung

Darstellung



Technische Information

Technologiefinanzierung

Für Investitionen in innovative Technologien erhalten Unternehmen besonders günstige Förderdarlehen. Sie können damit zum Beispiel neue Produktionsanlagen und Maschinen finanzieren. Die Technologie-Kredite sind darüber hinaus auch für Kosten der Anpassungs-Entwicklung oder der Markterschließung einsetzbar. 

Die L-Bank bietet ihre Technologie-Kredite in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.


Neu ab 01.04.2011:


12 Sterne kreisfrmig angeordnet auf blauem Grund

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für ihre Technologie-Vorhaben eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln. Die Gelder stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dienen dem Ziel Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)

Hintergrundinformationen zur EU-Strukturförderung finden Sie auf einer speziellen Internetseite des Landes oder im Internetangebot der EU-Kommission.


Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen mit bis zu 300 Beschäftigten (im Regelfall)


Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

Gefördert werden Investitionen zur  

Das Produkt bzw. Produktionsverfahren muss für das Unternehmen neu sein. Es muss aber nicht im Unternehmen selbst entwickelt werden. Die Einführung der Technologie sollte noch mit technischen Risiken verbunden sein.

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Förderfähige Kosten

Grundsätzlich zielt das Technologiefinanzierung nicht auf die Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen ab. Daher greift die Förderung erst, wenn das neue Verfahren oder das neue Produkt weitgehend entwickelt ist. Der Schwerpunkt liegt auf der Anschaffung von Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten.


Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über die Hausbank ein langfristiges Darlehen mit verbilligten Sollzinsen.

Mehr Informationen

Finanzierungsanteil

  • bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten 

Laufzeitvarianten 

Laufzeit (in Jahren)
 tilgungsfreie Jahre
 Sollzinsbindung (in Jahren)
  5  1   5
  8  1 oder 2   8
 10  1 oder 2
 10

Auszahlung

  • 96 % (ab 01.04.2011: 100 %)

Bruttodarlehensbetrag

  • ab 10.000 Euro

Zinsverbilligung

Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln.

Sollzinsbindung

Der Sollzinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest.

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % pro Monat
  • Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen wird.

Zinszahlung

  • vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
  • Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 

Tilgung

  • vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre 
  • Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Sicherheiten

Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Denn in der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.

Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaften ab 1 Mio. Euro zuständig.

Speziell für die Technologie-Kredite bietet die Bürgschaftsbank die 50-prozentige Bürgschaft Technologiefinanzierung 50 an. Die Vorteile von Technologiefinanzierung 50 sind die günstige, risikoabhängige Bürgschaftsprovision und eine vereinfachte Antragstellung. Im Rahmen des Kombi-Programms von Bürgschaftsbank und Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft (MBG) können Unternehmen zusätzlich eine stille Beteiligung der MBG erhalten.

Kombinationsmöglichkeiten 

Für die gleichen förderfähigen Kosten sind folgende Kombinationen möglich:

  • L-Bank-Invest  der L-Bank (Neuer Programmname ab 01.04.2011: Investitionsfinanzierung)
    Unternehmen, die in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern (im Großraum Stuttgart 30.000 Einwohnern) investieren, können diese Förderdarlehen beantragen. Diese Darlehen enthalten keine Zinsverbilligung des Landes.
  • MezzaFin der L-Bank
    Mit den Nachrang-Darlehen der L-Bank können Unternehmen ihre Vorhaben mittel- bis langfristig finanzieren. Gefördert werden vor allem Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1 und 50 Mio. EUR.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit Zuschüssen und anderen zinsverbilligten Darlehen, wenn die Mittel zur Zinsverbilligung aus öffentlichen Haushalten (Land oder Bund) stammen und wenn die gleichen förderfähigen Kosten damit finanziert werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kombination mit Fördermitteln der EU.

Schließen


Konditionen

Für die Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem.

Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen. In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.


Antragstellung

Antragsverfahren 

Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.

Zu größeren Vorhaben nimmt der Regierungsbeauftragte für Technologietransfer  des Landes Baden-Württemberg Stellung. Er legt in dieser Stellungnahme fest, welche Kosten in welcher Höhe gefördert werden können. Dem Unternehmen und der Hausbank entstehen dadurch keine Kosten.

Antragsunterlagen

Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie am Ende dieser Seite zwischen zwei PDF-Versionen wählen:


Abruf des Darlehens

Darlehen mit EU-Verbilligung 

Bei Darlehen mit EU-Verbilligung kann das Unternehmen die Mittel nur nachträglich abrufen. Es muss also die Rechnungen für die geltend gemachten Kosten bereits bezahlt haben. Dies muss es auf der so genannten Belegliste gegenüber der L-Bank nachweisen. Das Unternehmen reicht die Belegliste zusammen mit dem Auszahlungsantrag über die Hausbank bei der L-Bank ein.

Die L-Bank versendet Beleglisten zusammen mit der Kreditzusage. Eine ausfüllbare PDF-Version steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste im Darlehensvertrag sowie unter „Mehr Informationen“ in diesem Abschnitt.

Darlehen ohne EU-Verbilligung 

Bei Darlehen ohne EU-Verbilligung können die Darlehen abgerufen werden, wenn die Mittel innerhalb von drei Monaten für das Vorhaben eingesetzt werden.

Abruf von Teilbeträgen 

Das Unternehmen kann das Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen abrufen.

Mehr Informationen

Das Unternehmen muss alle Rechnungen auf der so genannten Belegliste zusammenstellen. Aufgrund der Vorgaben der EU muss das Unternehmen zusätzlich für jede einzelne Position auf der Belegliste die Rechnung  (im Original) und einen Nachweis für die Zahlung (in Kopie) vorlegen. Belegliste, Rechnungen und Zahlungsnachweise reicht das Unternehmen dann zusammen mit dem jeweiligen Auszahlungsantrag über die Hausbank bei der L-Bank ein. Die L-Bank zahlt erst aus, wenn die Belege vollständig vorliegen und geprüft sind.
Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung mit RWB-EFRE-Mitteln erhalten haben, müssen die Belege nachträglich vorlegen. Die L-Bank schreibt alle betroffenen Unternehmen an.

Die L-Bank versendet Formulare für die Beleglisten zusammen mit der Kreditzusage. Eine ausfüllbare PDF-Version steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

 

Belegliste 

Für jeden Auszahlungsantrag muss eine Belegliste eingereicht werden. 

Im Technologieprogramm werden nur 75 % der förderfähigen Kosten finanziert. Dies gilt auch für jede einzelne Auszahlung. Auf der Belegliste muss also mindestens das 1,33-fache des angeforderten Darlehensbetrag an Ausgaben nachgewiesen werden.

Die Belegliste darf nur Rechnungen enthalten, die schon bezahlt sind.

Die Betragsangaben müssen centgenau erfolgen.

Skonti müssen abgezogen werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden.

Falls das Unternehmen zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetz berechtigt ist, darf es nur die Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer angeben. Die Mehrwertsteuer wird erst nach dem Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen.

Die Belegliste muss unbedingt im Original bei der L-Bank vorliegen.

Belege: Rechnungen und Zahlungsnachweise

Für alle Positionen auf der Belegliste muss das Unternehmen zusätzlich Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.

Die Rechnungen müssen im Original eingereicht werden.

Bei den Zahlungsnachweisen reichen Kopien. Bei Barzahlung benötigt die L-Bank Quittungen, quittierte Rechnungen oder Kassenzettel, bei unbarer Bezahlung Kopien von Kontoauszügen. Möglich sind auch Belege aus elektronischen Buchungssystemen des Unternehmens oder der Hausbank. Sie müssen jedoch Angaben zum Zahlungsempfänger, Datum und Betrag der Zahlung und zum Gegenstand der Zahlung  enthalten, sodass die L-Bank die einzelne Zahlung nachverfolgen kann.

Schließen


Spezielle Auflagen für Darlehen mit EU-Verbilligung

Die EU hat für ihre Strukturförderung bestimmte Anforderungen festgelegt, die die geförderten Unternehmen erfüllen müssen. Zum Teil weichen diese Anforderungen von den Regelungen nach Landesrecht ab. Diese zusätzlichen Anforderungen werden als zusätzliche Auflagen in die Darlehensverträge aufgenommen. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen.

Die wichtigsten EU-spezifischen Auflagen betreffen folgende Bereiche:

Mehr Informationen

Öffentliches Verzeichnis der geförderten Unternehmen

Alle Unternehmen, die mit EU-Geldern gefördert werden, weden in ein Verzeichnis aufgenommen. Das Verzeichnis wird jeweils zur Jahresmitte aktualisiert (mit Stand 31.12. des Vorjahres) und auf der Internetseite des Landes zur EFRE-Förderung veröffentlicht. In das Verzeichnis aufgenommen werden nach derzeitigem Stand (März 2011) Angaben zum Unternehmen (Name) und Vorhaben sowie der Betrag der bewilligten und erhaltenen Fördermittel. Dies ist nicht der Darlehensbetrag. Ausgewiesen werden die Zinsverbilligungsmittel, die EU und Land im Rahmen der Kofinanzierung einsetzen. Dieser Betrag ist im Darlehensvertrag unter „Auflagen“ ausgewiesen.

Das aktuelle Verzeichnis der Begünstigten können Sie auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Transparenz einsehen.

Publizitätsmaßnahmen

Die Unternehmen sind verpflichtet, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung aus EU-Mitteln hinzuweisen. Wie diese Hinweise im Detail aussehen müssen, ist in dem Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen zusammengestellt. Das Merkblatt können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Aushang eines EU-Posters 

Alle geförderten Unternehmen sollen dieses Poster in der Nähe der geförderten Investitionsobjekte aushängen. Die L-Bank versendet das Poster zusammen mit den Darlehenszusagen. Eine Verpflichtung zum Aushang  besteht nicht. 

Logos von EU und Baden-Württemberg

Unternehmen, die in Broschüren, Faltblättern oder auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben vorstellen, müssen dort die Logos von EU und Land sowie Hinweise auf das zuständige Landesministerium (das Wirtschaftsministerium) aufnehmen. Auch bei Informationsveranstaltungen über das Vorhaben müssen die Logos in den Räumen angebracht werden.

Die Logos können Sie in verschiedenen Dateiformaten auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Öffentlichkeitsarbeit - Corporate Design/Logo herunterladen.

Verlinkung von Internetseiten

Unternehmen, die auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben darstellen, müssen zusätzlich zu den Logos noch auf bestimmte Internetseiten mit weiteren Informationen zur EFRE-Förderung verlinken.

Hinweisschilder und Erläuterungstafeln 

Nur Unternehmen, die mehr als 500.000 EUR öffentliche Subventionsmittel erhalten, müssen  Hinweis-Schilder oder -Tafeln aufstellen. Bei zinsverbilligten Darlehen dürfte dieser Subventionsbetrag in der Regel nicht erreicht werden. Der relevante Subventionsbetrag an EU-Mitteln und Landesmitteln ist in der Darlehenszusage ausgewiesen. 

Auskunftspflichten und Indikatorenblätter

Die EU verlangt zusätzliche Angaben zu den geförderten Unternehmen und Vorhaben. Damit möchte die EU sicherstellen, dass die geförderten Vorhaben auch den Förderzielen der EU entsprechen. Außerdem möchte sie den Erfolg der Förderung überprüfen.

Die Unternehmen müssen bei Antragstellung und nach Abschluss der Maßnahme je ein weiteres Formular (so genanntes Indikatorenblatt) einreichen. Soll-Indikatorenblatt und Ist-Indikatorenblatt enthalten zusätzliche Fragen und Angaben zu bestimmten Kennzahlen. 

Die Indikatorenblätter sind am Ende der Seite bei den Downloads verfügbar. Das Ist-Indikatorenblatt wird auch zusammen mit dem Darlehensvertrag an das Unternehmen verschickt.

Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung aus RWB-EFRE-Geldern erhalten haben, werden nachträglich angeschrieben. Sie erhalten ein spezielles Indikatorenblatt (erweitertes Ist-Indikatorenblatt) zur Nacherhebung der Daten. Damit entfällt bei Altfällen eine getrennte Erhebung von Soll- und Ist-Indikatoren.

Aufbewahrung von Unterlagen 

Das Unternehmen muss sämtliche Belege und Unterlagen, die zum geförderten Vorhaben gehören, bis zum 31.12.2021 aufbewahren. Dazu gehören zum Beispiel Schreiben zur Vergabe von Aufträgen, Kaufverträge, Rechnungen, Belege für Auszahlungen und für Zahlungseingänge sowie Buchungsbelege. Diese Unterlagen müssen bei Prüfungen bereitgehalten werden. 

Kontrollen im Unternehmen

Verschiedene Stellen sind von der EU beauftragt, Prüfungen im Unternehmen vor Ort durchzuführen. Aus allen geförderten Unternehmen wird dazu jährlich eine Stichprobe gezogen.

Schließen


Downloads Konditionen

Information

Downloads zur Antragstellung und Auszahlung

Information

Downloads Indikatorenblätter

Information

Downloads Merkblätter und Broschüren

Information

Ansprechpartner:

Hotline Wirtschaftsförderung

Telefon: 0711 122-2345
Fax: 0711 122-2674
E-Mail: wirtschaft@l-bank.de

Kontakt

Telefon:
0711 122-2345

Weitere Kontaktdaten

Alle Förderprogramme

Programmauswahl