Technologiefinanzierung
Für Investitionen in innovative Technologien erhalten Unternehmen besonders günstige Förderdarlehen. Sie können damit zum Beispiel neue Produktionsanlagen und Maschinen finanzieren. Die Technologie-Kredite sind darüber hinaus auch für Kosten der Anpassungs-Entwicklung oder der Markterschließung einsetzbar.
Die L-Bank bietet ihre Technologie-Kredite in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Sollzinssätze dieses Programms zusätzlich. Außerdem verzichtet die L-Bank für ein ganzes Jahr auf Bereitstellungszinsen.
Neu ab 01.04.2011:
- Neuer Programmname: Technologiefinanzierung
- Erhöhung des Auszahlungssatzes von 96 % auf 100 %
- Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei außerplanmäßigen Tilgungen
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für ihre Technologie-Vorhaben eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln. Die Gelder stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dienen dem Ziel Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)
Hintergrundinformationen zur EU-Strukturförderung finden Sie auf einer speziellen Internetseite des Landes oder im Internetangebot der EU-Kommission.
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen mit bis zu 300 Beschäftigten (im Regelfall)
Was wird gefördert?
Förderfähige Vorhaben
Gefördert werden Investitionen zur
- Einführung neuer Produktionsverfahren
- Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm
Das Produkt bzw. Produktionsverfahren muss für das Unternehmen neu sein. Es muss aber nicht im Unternehmen selbst entwickelt werden. Die Einführung der Technologie sollte noch mit technischen Risiken verbunden sein.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Förderfähige Kosten
- Kosten für Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte
- Kosten für betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen
- Kosten für einen Projektleiter in der Einführungsphase
- Aufwendungen zur Markterschließung
- sowie nur bei der Einführung neuer Produkte
Kosten für externe Marktanalysen, Demonstrationsanlagen und eine Null-Serie
Grundsätzlich zielt das Technologiefinanzierung nicht auf die Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen ab. Daher greift die Förderung erst, wenn das neue Verfahren oder das neue Produkt weitgehend entwickelt ist. Der Schwerpunkt liegt auf der Anschaffung von Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten.
Wie wird gefördert?
Die Unternehmen erhalten über die Hausbank ein langfristiges Darlehen mit verbilligten Sollzinsen.
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Finanzierungsanteil
- bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten
Laufzeitvarianten
| Laufzeit (in Jahren) | tilgungsfreie Jahre | Sollzinsbindung (in Jahren) |
|---|---|---|
| 5 | 1 | 5 |
| 8 | 1 oder 2 | 8 |
| 10 | 1 oder 2 |
10 |
Auszahlung
- 96 % (ab 01.04.2011: 100 %)
Bruttodarlehensbetrag
- ab 10.000 Euro
Zinsverbilligung
Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln.
Sollzinsbindung
Der Sollzinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest.
Bereitstellungsprovision
- 0,25 % pro Monat
- Die Bereitstellungsprovision wird fällig, wenn das Darlehen nicht ein Jahr nach Zusagedatum abgerufen wird.
Zinszahlung
- vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
- Zinstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Tilgung
- vierteljährlich in gleich hohen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
- Tilgungstermine: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Sicherheiten
Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. Denn in der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.
Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (öffentliche Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaften ab 1 Mio. Euro zuständig.
Speziell für die Technologie-Kredite bietet die Bürgschaftsbank die 50-prozentige Bürgschaft Technologiefinanzierung 50 an. Die Vorteile von Technologiefinanzierung 50 sind die günstige, risikoabhängige Bürgschaftsprovision und eine vereinfachte Antragstellung. Im Rahmen des Kombi-Programms von Bürgschaftsbank und Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft (MBG) können Unternehmen zusätzlich eine stille Beteiligung der MBG erhalten.
Kombinationsmöglichkeiten
Für die gleichen förderfähigen Kosten sind folgende Kombinationen möglich:
- L-Bank-Invest der L-Bank (Neuer Programmname ab 01.04.2011: Investitionsfinanzierung)
Unternehmen, die in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern (im Großraum Stuttgart 30.000 Einwohnern) investieren, können diese Förderdarlehen beantragen. Diese Darlehen enthalten keine Zinsverbilligung des Landes.
- MezzaFin der L-Bank
Mit den Nachrang-Darlehen der L-Bank können Unternehmen ihre Vorhaben mittel- bis langfristig finanzieren. Gefördert werden vor allem Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 1 und 50 Mio. EUR.
- Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
(auch Beteiligungen außerhalb des Kombi-Produktes von Bürgschaftsbank und MBG)
Ausgeschlossen ist eine Kombination mit Zuschüssen und anderen zinsverbilligten Darlehen, wenn die Mittel zur Zinsverbilligung aus öffentlichen Haushalten (Land oder Bund) stammen und wenn die gleichen förderfähigen Kosten damit finanziert werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kombination mit Fördermitteln der EU.
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Konditionen
Für die Förderkredite gilt das risikogerechte Zinssystem.
Die Konditionenübersicht mit den aktuellen Sollzinssätzen können Sie am Ende der Seite herunterladen. In der Konditionenübersicht weist die L-Bank für alle Preisklassen des risikogerechten Zinssystems die Zinsobergrenzen aller Laufzeitvarianten aus.
Antragstellung
Antragsverfahren
Die Unternehmen beantragen die Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Die Hausbanken leiten den Antrag, eventuell über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter.
Zu größeren Vorhaben nimmt der Regierungsbeauftragte für Technologietransfer des Landes Baden-Württemberg Stellung. Er legt in dieser Stellungnahme fest, welche Kosten in welcher Höhe gefördert werden können. Dem Unternehmen und der Hausbank entstehen dadurch keine Kosten.
Antragsunterlagen
- Antragsformular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm
- Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu Technologie, Neuigkeitsgrad, technologische Risiken und Markt
- Soll-Indikatorenblatt (nur für Darlehen mit EU-Kofinanzierung)
Zum Herunterladen des Antragsformulars können Sie am Ende dieser Seite zwischen zwei PDF-Versionen wählen:
- Kreditantrag
Bei der „normalen Version“ können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader am PC ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können die Einträge aber nicht abspeichern und später wieder aufrufen.
- Kreditantrag — online abspeicherbar
Bei der Version „Online abspeicherbares PDF“ können Sie das Formular ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Bitte verwenden Sie dazu den grauen Button, der auf allen Seiten des Formulars angebracht ist, und folgen dann den Hinweisen. Später können Sie die Datei wieder aufrufen und weiterbearbeiten.
Abruf des Darlehens
Darlehen mit EU-Verbilligung
Bei Darlehen mit EU-Verbilligung kann das Unternehmen die Mittel nur nachträglich abrufen. Es muss also die Rechnungen für die geltend gemachten Kosten bereits bezahlt haben. Dies muss es auf der so genannten Belegliste gegenüber der L-Bank nachweisen. Das Unternehmen reicht die Belegliste zusammen mit dem Auszahlungsantrag über die Hausbank bei der L-Bank ein.
Die L-Bank versendet Beleglisten zusammen mit der Kreditzusage. Eine ausfüllbare PDF-Version steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste im Darlehensvertrag sowie unter „Mehr Informationen“ in diesem Abschnitt.
Darlehen ohne EU-Verbilligung
Bei Darlehen ohne EU-Verbilligung können die Darlehen abgerufen werden, wenn die Mittel innerhalb von drei Monaten für das Vorhaben eingesetzt werden.
Abruf von Teilbeträgen
Das Unternehmen kann das Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen abrufen.
Mehr Informationen
Das Unternehmen muss alle Rechnungen auf der so genannten Belegliste zusammenstellen. Aufgrund der Vorgaben der EU muss das Unternehmen zusätzlich für jede einzelne Position auf der Belegliste die Rechnung (im Original) und einen Nachweis für die Zahlung (in Kopie) vorlegen. Belegliste, Rechnungen und Zahlungsnachweise reicht das Unternehmen dann zusammen mit dem jeweiligen Auszahlungsantrag über die Hausbank bei der L-Bank ein. Die L-Bank zahlt erst aus, wenn die Belege vollständig vorliegen und geprüft sind.
Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung mit RWB-EFRE-Mitteln erhalten haben, müssen die Belege nachträglich vorlegen. Die L-Bank schreibt alle betroffenen Unternehmen an.
Die L-Bank versendet Formulare für die Beleglisten zusammen mit der Kreditzusage. Eine ausfüllbare PDF-Version steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Belegliste
Für jeden Auszahlungsantrag muss eine Belegliste eingereicht werden.
Im Technologieprogramm werden nur 75 % der förderfähigen Kosten finanziert. Dies gilt auch für jede einzelne Auszahlung. Auf der Belegliste muss also mindestens das 1,33-fache des angeforderten Darlehensbetrag an Ausgaben nachgewiesen werden.
Die Belegliste darf nur Rechnungen enthalten, die schon bezahlt sind.
Die Betragsangaben müssen centgenau erfolgen.
Skonti müssen abgezogen werden, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden.
Falls das Unternehmen zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetz berechtigt ist, darf es nur die Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer angeben. Die Mehrwertsteuer wird erst nach dem Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen.
Die Belegliste muss unbedingt im Original bei der L-Bank vorliegen.
Belege: Rechnungen und Zahlungsnachweise
Für alle Positionen auf der Belegliste muss das Unternehmen zusätzlich Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.
Die Rechnungen müssen im Original eingereicht werden.
Bei den Zahlungsnachweisen reichen Kopien. Bei Barzahlung benötigt die L-Bank Quittungen, quittierte Rechnungen oder Kassenzettel, bei unbarer Bezahlung Kopien von Kontoauszügen. Möglich sind auch Belege aus elektronischen Buchungssystemen des Unternehmens oder der Hausbank. Sie müssen jedoch Angaben zum Zahlungsempfänger, Datum und Betrag der Zahlung und zum Gegenstand der Zahlung enthalten, sodass die L-Bank die einzelne Zahlung nachverfolgen kann.
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Spezielle Auflagen für Darlehen mit EU-Verbilligung
Die EU hat für ihre Strukturförderung bestimmte Anforderungen festgelegt, die die geförderten Unternehmen erfüllen müssen. Zum Teil weichen diese Anforderungen von den Regelungen nach Landesrecht ab. Diese zusätzlichen Anforderungen werden als zusätzliche Auflagen in die Darlehensverträge aufgenommen. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen.
Die wichtigsten EU-spezifischen Auflagen betreffen folgende Bereiche:
- Veröffentlichung von Förderdaten der Unternehmen
- Information der Öffentlichkeit über EU-Förderung
- Auskunftspflichten für statistische Zwecke (Indikatorenblätter)
- Aufbewahrung von Unterlagen
- Zusätzliche Kontrollen im Unternehmen
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Öffentliches Verzeichnis der geförderten Unternehmen
Alle Unternehmen, die mit EU-Geldern gefördert werden, weden in ein Verzeichnis aufgenommen. Das Verzeichnis wird jeweils zur Jahresmitte aktualisiert (mit Stand 31.12. des Vorjahres) und auf der Internetseite des Landes zur EFRE-Förderung veröffentlicht. In das Verzeichnis aufgenommen werden nach derzeitigem Stand (März 2011) Angaben zum Unternehmen (Name) und Vorhaben sowie der Betrag der bewilligten und erhaltenen Fördermittel. Dies ist nicht der Darlehensbetrag. Ausgewiesen werden die Zinsverbilligungsmittel, die EU und Land im Rahmen der Kofinanzierung einsetzen. Dieser Betrag ist im Darlehensvertrag unter „Auflagen“ ausgewiesen.
Das aktuelle Verzeichnis der Begünstigten können Sie auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Transparenz einsehen.
Publizitätsmaßnahmen
Die Unternehmen sind verpflichtet, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung aus EU-Mitteln hinzuweisen. Wie diese Hinweise im Detail aussehen müssen, ist in dem Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen zusammengestellt. Das Merkblatt können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Aushang eines EU-Posters
Alle geförderten Unternehmen sollen dieses Poster in der Nähe der geförderten Investitionsobjekte aushängen. Die L-Bank versendet das Poster zusammen mit den Darlehenszusagen. Eine Verpflichtung zum Aushang besteht nicht.
Logos von EU und Baden-Württemberg
Unternehmen, die in Broschüren, Faltblättern oder auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben vorstellen, müssen dort die Logos von EU und Land sowie Hinweise auf das zuständige Landesministerium (das Wirtschaftsministerium) aufnehmen. Auch bei Informationsveranstaltungen über das Vorhaben müssen die Logos in den Räumen angebracht werden.
Die Logos können Sie in verschiedenen Dateiformaten auf der RWB-EFRE-Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum unter dem Navigationspunkt Öffentlichkeitsarbeit - Corporate Design/Logo herunterladen.
Verlinkung von Internetseiten
Unternehmen, die auf ihren Internetseiten speziell das geförderte Vorhaben darstellen, müssen zusätzlich zu den Logos noch auf bestimmte Internetseiten mit weiteren Informationen zur EFRE-Förderung verlinken.
Hinweisschilder und Erläuterungstafeln
Nur Unternehmen, die mehr als 500.000 EUR öffentliche Subventionsmittel erhalten, müssen Hinweis-Schilder oder -Tafeln aufstellen. Bei zinsverbilligten Darlehen dürfte dieser Subventionsbetrag in der Regel nicht erreicht werden. Der relevante Subventionsbetrag an EU-Mitteln und Landesmitteln ist in der Darlehenszusage ausgewiesen.
Auskunftspflichten und Indikatorenblätter
Die EU verlangt zusätzliche Angaben zu den geförderten Unternehmen und Vorhaben. Damit möchte die EU sicherstellen, dass die geförderten Vorhaben auch den Förderzielen der EU entsprechen. Außerdem möchte sie den Erfolg der Förderung überprüfen.
Die Unternehmen müssen bei Antragstellung und nach Abschluss der Maßnahme je ein weiteres Formular (so genanntes Indikatorenblatt) einreichen. Soll-Indikatorenblatt und Ist-Indikatorenblatt enthalten zusätzliche Fragen und Angaben zu bestimmten Kennzahlen.
Die Indikatorenblätter sind am Ende der Seite bei den Downloads verfügbar. Das Ist-Indikatorenblatt wird auch zusammen mit dem Darlehensvertrag an das Unternehmen verschickt.
Unternehmen, die vor 2010 eine Förderung aus RWB-EFRE-Geldern erhalten haben, werden nachträglich angeschrieben. Sie erhalten ein spezielles Indikatorenblatt (erweitertes Ist-Indikatorenblatt) zur Nacherhebung der Daten. Damit entfällt bei Altfällen eine getrennte Erhebung von Soll- und Ist-Indikatoren.
Aufbewahrung von Unterlagen
Das Unternehmen muss sämtliche Belege und Unterlagen, die zum geförderten Vorhaben gehören, bis zum 31.12.2021 aufbewahren. Dazu gehören zum Beispiel Schreiben zur Vergabe von Aufträgen, Kaufverträge, Rechnungen, Belege für Auszahlungen und für Zahlungseingänge sowie Buchungsbelege. Diese Unterlagen müssen bei Prüfungen bereitgehalten werden.
Kontrollen im Unternehmen
Verschiedene Stellen sind von der EU beauftragt, Prüfungen im Unternehmen vor Ort durchzuführen. Aus allen geförderten Unternehmen wird dazu jährlich eine Stichprobe gezogen.
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Downloads Konditionen
02.12.2011
Regionalfinanzierung, Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Umweltfinanzierung, PDF (22 kB)
Konditionen
21.09.2011
Wirtschaftsförderung, PDF (75 kB)
Konditionen (Gesamtübersicht)
Downloads zur Antragstellung und Auszahlung
Kreditantrag - Antrag für die Kreditprogramme des Landes und für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, PDF
(353 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalfinanzierung, Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Umweltfinanzierung
Kreditantrag — online speicherbar, PDF
(550 kB)
Antrag 9078 für folgende Programme: Liquiditätskredit, Startfinanzierung, MezzaFin, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Regionalfinanzierung, Technologiefinanzierung, Tourismusfinanzierung, Umweltfinanzierung
01.01.2010
Soll-Indikatorenblatt RWB-EFRE, XLS (234 kB)
Anlage zum Antrag für Darlehen der Technologiefinanzierung (KMU-Variante) und Umweltfinanzierung mit EU-Kofinanzierung aus RWB-EFRE - für Zusagen ab 2010
Belegliste RWB-EFRE für Darlehen, PDF
(316 kB)
Belegliste - Anlage zu den Auszahlungsanträgen in Darlehensprogrammen mit EU-Kofinanzierung aus RWB-EFRE: Technologiefinanzierung (KMU-Variante), Umweltfinanzierung, ELR-Darlehen
Downloads Indikatorenblätter
01.01.2010
Soll-Indikatorenblatt RWB-EFRE, XLS (234 kB)
Anlage zum Antrag für Darlehen der Technologiefinanzierung (KMU-Variante) und Umweltfinanzierung mit EU-Kofinanzierung aus RWB-EFRE - für Zusagen ab 2010
01.01.2010
Ist-Indikatorenblatt RWB-EFRE, XLS (150 kB)
Anlage zum Schlussverwendungsnachweis für Darlehen der Umweltfinanzierung und Technologiefinanzierung (KMU-Variante) mit EU-Kofinanzierung - für Zusagen ab 2010
01.01.2010
Erweitertes Ist-Indikatorenblatt RWB-EFRE, XLS (236 kB)
Anlage zum Schlussverwendungsnachweis für Darlehen der Umweltfinanzierung oder Technologiefinanzierung (KMU-Variante) mit RWB-EFRE-Kofinanzierung - nur für Zusagen vor 2010 (ersetzt die getrennte Erhebung von Soll- und Ist-Indikatoren)
Downloads Merkblätter und Broschüren
01.08.2011
Technologiefinanzierung, PDF (1165 kB)
Merkblatt 8602
Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterium), PDF
(94 kB)
KMU-Infoblatt
01.01.2010
Publizitätsmaßnahmen RWB-EFRE, PDF (396 kB)
Merkblatt zu den Publizitäts- und Informationsmaßnahmen für Programme mit EU-Kofinanzierung aus RWB-EFRE
Gründen und Investieren, PDF
(1216 kB)
Broschüre
Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung
Telefon:
0711 122-2345
Fax:
0711 122-2674
E-Mail:
wirtschaft@l-bank.de

