Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen mit Antworten zum Rückmeldeverfahren.
Soforthilfe Corona
Rückmeldeverfahren und Rückzahlung der Soforthilfe Corona
Die Frist zur Rückmeldung Ihres Rückzahlungsbedarfs sowie zur Einreichung eines Stundungsantrags ist am 31.01.2024 abgelaufen. Die Funktion zur Einreichung der Rückmeldung wurde in der Online-Anwendung deaktiviert. Die Nachrichtenfunktion steht Ihnen über die Online-Anwendung weiterhin zur Verfügung.
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Häufige Fragen zum Rückmeldeverfahren
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