Achtung:

Die erneute Ausstellung von Löschungsbewilligungen, die wir bereits in der Vergangenheit ausgestellt haben, ist mit einer Gebühr von 100 Euro verbunden.

Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung

Nutzen Sie den dafür vorliegenden Antrag, wenn Sie

  • einen Teil Ihrer Grundschulden löschen möchten
  • die erteilte Löschungsbewilligung nicht mehr haben
  • eine Immobilie geerbt haben und die Löschungsbewilligung nicht finden
  • dringend eine Löschung benötigen, bevor oder zusammen mit der Rückzahlung Ihrer Darlehen (z.B. bei Verkauf eines Objekts)

Wenn Sie Ihr Darlehen kürzlich zurückgezahlt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Innerhalb von drei Monaten schicken wir Ihnen eine Löschungsbewilligung sowie eine Bestätigung über die Rückzahlung zu.

Falls Sie noch weitere Darlehen bei der L-Bank haben, erhalten Sie lediglich eine Bestätigung über die Rückzahlung dieser Darlehen.

Wichtiger Hinweis:

Eine bereits erteilte Löschungsbewilligung kann nicht rückgängig gemacht werden. Das bedeutet, dass die Abtretung dieser Grundschuld anschließend nicht mehr möglich ist.

In solchen Fällen sollten Sie die Löschung im Grundbuch vornehmen lassen und bei Bedarf eine neue Grundschuld für Ihr aktuelles Kreditinstitut eintragen lassen.