Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung

Haben Sie Ihr Darlehen erst kürzlich zurückgezahlt? Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie von uns automatisch eine Löschungsbewilligung sowie eine Bestätigung über die Rückzahlung.

Wenn Sie noch andere Darlehen bei der L-Bank haben, bekommen Sie nur eine Bestätigung, dass diese Darlehen zurückgezahlt wurden. Eine Löschungsbewilligung können wir nicht ausstellen, weil die Grundschuld noch als Sicherheit für die restlichen Darlehen dient.

So beantragen Sie eine Löschungsbewilligung:

Bitte beachten Sie: Eine bereits erteilte Löschungsbewilligung kann nicht rückgängig gemacht werden. Das bedeutet, dass die Abtretung dieser Grundschuld anschließend nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen sollten Sie die Löschung im Grundbuch vornehmen lassen und bei Bedarf eine neue Grundschuld für Ihr aktuelles Kreditinstitut eintragen lassen.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und legen Sie die benötigten Unterlagen bei. Das sind vor allem:

  • Ein Nachweis, dass Sie den Antrag stellen dürfen (z.B. Erbnachweis)
  • Einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Einen Nachweis über die Rückzahlung, falls diese noch nicht erfolgt ist (z.B. Treuhandauftrag)

Wir können die Löschungsbewilligung nur erstellen, wenn wir Gläubiger im Grundbuch sind und die Grundschuld nicht mehr als Sicherheit für ein Darlehen dient. Unsere Gläubiger-Adresse lautet: Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 73131 Karlsruhe.

Hinweis: Die erneute Ausstellung von Löschungsbewilligungen, die wir bereits in der Vergangenheit ausgestellt haben, ist mit einer Gebühr von 100 Euro verbunden.

Wenn die Grundschuld auf mehrere Banken verteilt ist, benötigen wir die Zustimmung aller Gläubiger. Erst nach vollständiger Zustimmung können wir Ihnen die Löschungsbewilligung zusenden.