Elterngeld planen
Wie können Sie die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen? Können Sie den Partnerschaftsbonus bekommen? – Hier finden Sie alles Wichtige, um zu planen, wann Sie Ihr Elterngeld bekommen – und was Sie tun können, wenn sich Ihre Pläne später ändern.

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Die Elterngeld-Monate stehen Ihnen als Elternpaar gemeinsam zu. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen wann Elterngeld bekommt. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander beziehen. Und Sie können für jeden LebensmonatWenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter. entscheiden, ob Sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen wollen.
Bitte beachten Sie aber:- Sie können die Elterngeld-Monate dann untereinander aufteilen, wenn jeder von Ihnen für mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragt.
- In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt die Mutter meistens Mutterschaftsleistungen. Dann gelten diese Monate bei ihr automatisch als Monate mit Basiselterngeld.
- Basiselterngeld können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Elterngeld Plus ist auch danach noch möglich.
- Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrechen. Das heißt: Ab dann muss immer mindestens einer von Ihnen Elterngeld Plus beziehen.
- Den Partnerschaftsbonus können Sie ausschließlich für genau 4 Lebensmonate am Stück nehmen. In dieser Zeit sind die besonderen Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus zu erfüllen.
Eine Hilfestellung zur Planung der Elterngeld-Monate ist der „Elterngeld-Rechner mit Planer“ des Bundes-Familienministeriums.
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Den Partnerschaftsbonus können Sie ausschließlich in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. In dieser Zeit müssen beide Eltern Teilzeit arbeiten, und zwar jeder zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich. Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn nur Sie in diesem Umfang Teilzeit arbeiten.
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Nein, das ist nicht nötig. Sie können Ihre Anträge gleichzeitig stellen. Dann müssen Sie nur einen Antrag ausfüllen.
Sie können Ihre Anträge auch nacheinander stellen. Bitte stellen Sie die Anträge aber rechtzeitig. Denn rückwirkend wird Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate gezahlt.
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Ja, das ist mehrfach möglich. Am besten beantragen Sie die Änderungen, bevor die Lebensmonate beginnen, die Sie ändern möchten. Denn für nachträgliche Änderungen gibt es Einschränkungen:
- Lebensmonate, für die das Elterngeld schon ausgezahlt wurde, können nicht mehr geändert werden – mit einer Ausnahme: Wenn Elterngeld Plus ausgezahlt wurde und Sie stattdessen nun lieber Basiselterngeld wollen, ist das noch möglich.
- Rückwirkend können Sie die letzten 3 Lebensmonate ändern lassen. Was länger als 3 Monate her ist, kann nicht mehr geändert werden.
- Nach dem Ende des BezugszeitraumsDer gesamte Zeitraum, für den Sie Elterngeld bekommen. sind gar keine Änderungen mehr möglich.
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Bitte stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Antrag muss aber von allen unterschrieben werden, die auch den ursprünglichen Elterngeld-Antrag unterschrieben haben, also meistens von beiden Elternteilen.