Mitte Oktober 2021 hat die L‑Bank an alle Empfänger und Empfängerinnen der Soforthilfe Corona Anschreiben mit der Bitte um Angabe von zusätzlichen Daten versandt.
Gemäß § 13 Mitteilungsverordnung hat die L-Bank als auszahlende Stelle die Pflicht, den Finanzbehörden alle ausbezahlten Soforthilfen zu melden.
Zur Erfüllung der bundesgesetzlich festgelegten Frist gegenüber der Finanzverwaltung wurde die Online-Anwendung zur Erfassung Ihrer zusätzlichen Daten am 16.01.2022 geschlossen.
Die Erfassung Ihrer Daten im Portal ist nach Ablauf der regulären Frist nicht mehr möglich. Sie können Ihre Daten (Steuer-ID/Steuernummer und Geburtsdatum/Gründungsdatum) aber noch per E-Mail an das Postfach rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de senden.
Falls die Überprüfung Ihres Liquiditätsengpasses ergibt, dass ein Rückzahlungsbedarf besteht, sind Sie verpflichtet, diesen Rückzahlungsbedarf auch nach Beendigung des Rückmeldeverfahrens mitzuteilen. Sie können auch diesen per E-Mail an das Postfach rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de senden.
Es ist nicht möglich, die Daten per Fax, per Post oder telefonisch an die L‑Bank zu übermitteln.