Wie können Sie die Elterngeld-Monate untereinander aufteilen? Können Sie Partnerschaftsbonusmonate bekommen? – Hier finden Sie alles Wichtige, um zu planen, wann Sie Ihr Elterngeld bekommen – und was Sie tun können, wenn sich Ihre Pläne später ändern.

Elterngeld planen
Die Elterngeld-Monate stehen Ihnen als Elternpaar gemeinsam zu. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen wann Elterngeld bekommt. Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander beziehen. Und jeder Elternteil kann für sich für jeden LebensmonatWenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter. entscheiden, ob er oder sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen will.
Bitte beachten Sie aber:
- Wenn Sie die Lebensmonate unter sich aufteilen, muss jeder von Ihnen für mindestens 2 Lebensmonate Elterngeld beantragen.
- In den ersten beiden Lebensmonaten bekommt die Mutter meistens Mutterschaftsleistungen. Dann gelten diese Monate bei ihr automatisch als Monate mit Basiselterngeld. Diese sollten Sie auf jeden Fall beantragen. Basiselterngeld können Sie in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen, Elterngeld Plus ist auch danach noch möglich.
- Ab dem 15. Lebensmonat dürfen Sie den Elterngeld-Bezug nicht mehr unterbrechen. Das heißt: Ab dann muss immer mindestens einer von Ihnen Elterngeld Plus beziehen.
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Für besonders früh geborene Kinder gelten besondere Regeln.
- Die Partnerschaftsbonusmonate können Sie für bis zu 4 zusammenhängende Lebensmonate nehmen. In dieser Zeit sind die besonderen Voraussetzungen für die Partnerschaftsbonusmonate zu erfüllen.
Eine Hilfestellung zur Planung der Elterngeld-Monate ist der Elterngeld-Rechner mit Planer des Bundes-Familienministeriums.
Ist Ihr Kind bis einschließlich 31.08.2021 geboren, können Sie die Partnerschaftsbonusmonate ausschließlich in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. In dieser Zeit müssen beide Eltern Teilzeit arbeiten, und zwar jeder zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich.
Wird Ihr Kind am 01.09.2021 oder später geboren, sind Sie noch flexibler. Sie können zwei, drei oder vier zusammenhängende Partnerschaftsbonusmonate beantragen. In dieser Zeit müssen beide Elternteile pro Woche zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.
Falls Sie alleinerziehend sind, genügt es, wenn nur Sie in diesem Umfang Teilzeit arbeiten.
Sie verlieren Ihre Partnerschaftsbonusmonate nicht, wenn Sie aufgrund der Covid-19Corona Virus Disease 2019-Pandemie im Zeitraum von 01.03.2020 bis 23.09.2022 mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon. Sie erreichen uns unter 0800 6645471*.
*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.
Nein, das ist nicht nötig. Sie können Ihre Anträge gleichzeitig stellen. Dann müssen Sie nur einen Antrag ausfüllen.
Sie können Ihre Anträge auch nacheinander stellen. Bitte stellen Sie die Anträge aber rechtzeitig. Denn rückwirkend wird Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate gezahlt.
Ja, das ist mehrfach möglich. Am besten beantragen Sie die Änderungen, bevor die Lebensmonate beginnen, die Sie ändern möchten. Denn für nachträgliche Änderungen gibt es Einschränkungen:
- Lebensmonate, für die das Elterngeld schon ausgezahlt wurde, können nicht mehr geändert werden – mit einer Ausnahme: Wenn Elterngeld Plus ausgezahlt wurde und Sie stattdessen nun lieber Basiselterngeld wollen, ist das noch möglich.
- Rückwirkend können Sie die letzten 3 Lebensmonate ändern lassen. Was länger als 3 Monate her ist, kann nicht mehr geändert werden.
- Nach dem Ende des BezugszeitraumsDer gesamte Zeitraum, für den Sie Elterngeld bekommen. sind gar keine Änderungen mehr möglich.
Bitte stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Antrag muss aber von allen unterschrieben werden, die auch den ursprünglichen Elterngeld-Antrag unterschrieben haben, also meistens von beiden Elternteilen.