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Herz neben den drei Löwen Baden-Württembergs

Elterngeld und Mehrlingsgeburten

Mehrlings­geburten-Programm

  • Für Mehrlingskinder ab Drillingen

  • Zuschuss: je Mehrlingskind einmalig 1.700 €

  • Förderung direkt nach der Geburt

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Familie mit Mehrlingen ab Drillingen mit einem einmaligen Zuschuss je Mehrlingskind.

Sprechen Sie uns an

Hotline Elterngeld

*Servicezeiten: montags bis freitags 8.00 bis 16.30 Uhr | Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die +49 721 150-2862.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Familien mit Mehrlingskindern, insbesondere ab Drillingen, sind in den ersten Lebensjahren erhöhten Belastungen ausgesetzt. Das Land gewährt daher zur Unterstützung von Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen im Rahmen seiner familienfördernden Maßnahmen einen einmaligen steuerfreien und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt und soll für kinderbezogene Ausgaben eingesetzt werden.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Geburt oder Adoption von Mehrlingen (ab Drillingen)

  • Zum Zeitpunkt der Geburt: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Baden-Württemberg

  • Der berechtigte Personenkreis knüpft an das Bundeselterngeldgesetz (§§ 1 und 3 BEEG vom 06.12.2006) an.

  • Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt oder der Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt zu stellen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 1.700 €.

Sie bekommen den Zuschuss, unabhängig von Ihrem Familieneinkommen. Sie können den Zuschuss dann frei im Interesse Ihrer Kinder und Familie verwenden.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Alles, was Sie dafür benötigen, finden Sie hier auf einen Blick.

Weitere Förderprogramme

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