
Beratungsgutschein E-Bus
Sie möchten als Verkehrsunternehmen auf elektrisch betriebene Busse umsteigen.
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für das Beratungsgespräch bei einem ÖPNVÖffentlicher Personennahverkehr-Consulting-Unternehmen.
Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Das können Sie finanzieren:
Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind ein VerkehrsunternehmenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu transportieren. mit Sitz in Baden-Württemberg, das die Beratung bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Thema Umstieg auf elektrische Busse nachweisen kann.
Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 € netto durch eine Rechnung nachweisen.
Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018. Für den Beginn der Maßnahme gibt es eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VVVerwaltungsvorschrift zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung.
Das bieten wir Ihnen an:
Sie erhalten den Beratungsgutschein E-Bus als Festbetrag in Form eines Zuschusses.
Die Förderung beträgt pauschal 2.500 € für ein Beratungsgespräch bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen.
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.
Häufige Fragen
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Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Wir zahlen den Zuschuss auf das in Antrag angegebene Konto aus, sobald der Zuwendungsbescheid bestandkräftig ist.