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Ab sofort steht Ihnen unser Förderportal unter https://portal.l-bank.de zur Verfügung. Im Förderportal können Sie sich über ausgewählte Zuschuss-Programme der L-Bank informieren. Treten Sie mit uns in Kontakt und stellen Sie uns Ihre Fragen. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur ein paar Minuten. Aktuell ist der mobile Zugriff leider noch nicht möglich, wir arbeiten an einer schnellen Umsetzung.

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Beratungsgutschein E-Bus

  • Sie möchten als Verkehrsunternehmen auf elektrisch betriebene Busse umsteigen.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für das Beratungsgespräch bei einem ÖPNVÖffentlicher Personennahverkehr-Consulting-Unternehmen.

  • Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

Kurz erklärt

Das Land möchte die CO2-mindernde Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien fördern und den CO2- und Schadstoffausstoß im Verkehrssektor senken. Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind ein VerkehrsunternehmenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu transportieren. mit Sitz in Baden-Württemberg, das die Beratung bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Thema Umstieg auf elektrische Busse nachweisen kann.

  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 € netto durch eine Rechnung nachweisen.

  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018. Für den Beginn der Maßnahme gibt es eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VVVerwaltungsvorschrift zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten den Beratungsgutschein E-Bus als Festbetrag in Form eines Zuschusses.

  • Die Förderung beträgt pauschal 2.500 € für ein Beratungsgespräch bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein. Verwenden Sie dafür bitte das online bereitgestellte Antragsformular.

Mit dem Antrag reichen Sie bitte die Rechnung eines ÖPNV-Consulting-Unternehmens für das geführte Beratungsgespräch sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung ein. Sofern das Beratungsdatum nicht aus der Rechnung hervorgeht, müssen Sie es mit einer schriftlichen Bestätigung des ÖPNV-Consulting-Unternehmens nachweisen.

Die Antragsunterlagen können Sie fortlaufend einreichen. Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilen wir nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag ist rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei uns eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.elektromobilität-bw.de

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

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