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Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 30.11.2021 eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

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BW-e-Bus-Gutschein

  • Sie suchen eine Förderung der Betriebs- und Unterhaltungskosten für Ihre elektrisch betriebenen Busse.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für einen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Bus.

  • Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Das Land möchte die CO2-mindernde Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien fördern und den CO2- und Schadstoffausstoß im Verkehrssektor senken. Der BW-e-Bus-Gutschein ist ein Anreiz für Verkehrsunternehmen, sich für alternative Antriebstechnologien im ÖPNV zu entscheiden.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Betriebs- und Unterhaltungskosten (z.B. Netzanschlusskosten oder Kosten für eine Wärmepumpe) für elektrisch betriebene Busse

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben ein VerkehrsunternehmenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu transportieren. mit Sitz in Baden-Württemberg.

  • Sie lassen die Elektrobusse in Baden-Württemberg zu und verkehren damit überwiegend dort.

  • Sie haben nach dem 01.09.2018 erfolgreich einen Förderantrag zur Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Nahverkehr beim Bund gestellt. Für den Beginn der Maßnahme gibt es eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHOLandeshaushaltsordnung.

  • Die Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (mindestens 5 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.

  • Sie können BW-e-Bus-Gutscheine für maximal 10 Fahrzeuge bekommen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten den BW-e-Bus-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses.

  • Die Förderung beträgt pauschal 10.000 € für einen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Bus.

  • Wenn Sie zu den Ersten gehören, die einen BW-e-Bus-Gutschein beantragen, erhalten Sie zusätzlich eine Early-Bird-Prämie in Höhe von 5.000 € je Bus.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimisDe-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die nach dem EU-Beihilferecht ohne besondere Genehmigung erlaubt sind.-Beihilfe. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.

 

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.03.2021 eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie unter www.elektromobilität-bw.de.

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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