
Elektrozweiradförderung für Junge Leute
Sie erhalten einen Zuschuss für einen Elektroroller, ein Elektrokraftrad oder ein PedelecEin Pedelec ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. in Höhe von 500 €.
Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

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Fahrzeuge mit einem Anschaffungspreis von weniger als 500 € inkl. Mehrwertsteuer fördern wir nicht.
Wir fördern keine gebrauchten Fahrzeuge, sondern nur Neufahrzeuge.
Elektro-Tretroller (auch e-Scooter genannt) sind nicht förderfähig, da sie nicht in die EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e oder L3e eingestuft werden und keine Pedelecs sind.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie sind eine natürliche Person im Alter zwischen 18 und 21 Jahren oder haben ein Kind im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
Ihr Hauptwohnsitz liegt im ländlichen RaumGemeinden, die zum (Verdichtungsbereich im) ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg gehören von Baden-Württemberg.
Sie kaufen ein elektrisch betriebenes Kraftrad, einen Elektroroller oder ein Pedelec, dessen Kosten mindestens 500 € betragen. Wenn Sie sich für einen Kauf in Baden-Württemberg entscheiden, unterstützen Sie unseren Einzelhandel!
Das bieten wir Ihnen an:
Die Förderung eines elektrisch betriebenen Kraftrades, Elektrorollers oder eines Pedelecs beträgt 500 €.
Förderfähig sind die Beschaffungskosten für das Standardmodell. Sonderausstattung, dazu gehört auch der zum Fahren des Fahrzeugs benötigte Helm, bezuschussen wir nicht.
Häufige Fragen
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Zum ländlichen Raum gehören Gemeinden, die in den Raumkategorien Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum oder ländlicher Raum im engeren Sinne gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg liegen.
Zum Verzeichnis der Gemeinden mit entsprechender Raumkategorisierung (Excel-Datei, 29 kB)Bitte beachten Sie, dass im Verzeichnis nur Gemeinden (und Städte) aufgeführt sind. Ortschaften und/oder Teilorte, die zufälligerweise den gleichen Namen tragen wie eine förderfähige Gemeinde, sind nicht gemeint und daher gegebenenfalls nicht förderfähig.
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Wir zahlen den Zuschuss in einer Summe aus, wenn Sie den Verwendungsnachweis, den Kaufvertrag und den Zahlungsnachweis für das geförderte Elektrozweirad vorlegen. Hierfür verwenden Sie bitte das am Seitenanfang unter Alle Dokumente und Formulare bereitgestellte Verwendungsnachweisformular und reichen es elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de ein.