Achtung:

Die Antragstellung kann ab sofort über das dafür bereitgestellte Portal erfolgen. Bitte reichen Sie keine Anträge in Papierform mehr ein.

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Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen – Förderlinie 2022

  • Sie sind als Unternehmen wirtschaftlich aktiv und damit dauerhaft am Markt tätig ODER

  • Sie sind als soloselbständige Person im Haupterwerb tätig.

  • Der Unternehmenssitz liegt in Baden-Württemberg.

  • Sie hatten ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDAGewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. (engl. = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022.

  • Ihre Energiekosten haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht.

  • Ihre EnergieintensitätVerhältnis der Energiekosten eines Unternehmens zum Nettoumsatz im beantragten Förderzeitraum.beträgt mindestens 6 %.

  • Keine Antragstellung durch/für Privatpersonen ohne eine gewerbliche Tätigkeit.

Kurz erklärt

Bund und Land unterstützen die Wirtschaft bei sprunghaft gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine. Besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen werden bei stark gestiegenen Energiekosten finanziell unterstützt.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie eine Förderung erhalten, wenn Ihre Energiekosten in Folge des Ukraine-Kriegs stark gestiegen sind.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind entweder als Unternehmen wirtschaftlich aktiv und damit dauerhaft am Markt tätig oder als soloselbständige Person im Haupterwerb tätig.

  • Sitz ist in Baden-Württemberg (das heißt Ort der Geschäftsleitung bzw. Verwaltungssitz, bei Soloselbstständigen der Hauptwohnsitz).

  • Sie beschäftigen maximal 500 Mitarbeitende im Vollzeitäquivalent.

  • Sie hatten ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022.

  • Ihre Energiekosten haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht.

  • Bei den Energiekosten handelt es sich um Kosten für den Einsatz von Energieträgern jeglicher Art zum Zweck der Produktion und Wärme- und Kälteerzeugung, nicht jedoch zum Antrieb von Verkehrsmitteln.

  • Ihre Energieintensität beträgt mindestens 6 %.

  • Sie sind kein öffentliches Unternehmen.

  • Sie sind kein Unternehmen der Energieversorgung.

  • Sie sind kein Unternehmen der Kredit- und Finanzinstitute.

  • Sie sind kein Unternehmen in SchwierigkeitenEin Unternehmen, das kurz- oder mittelfristig seine Geschäftstätigkeiten einstellen muss, wenn der Staat nicht eingreift. nach beihilferechtlichem Verständnis.

  • Sie haben für denselben beantragten Förderzeitraum keine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Härtefallhilfe eines anderen Bundeslandes erhalten.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Die finanzielle Unterstützung kann beantragt werden für
    a)    den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 oder
    b)    den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022.

  • Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich grundsätzlich nach den Mehrkosten für Energie, das heißt der Differenz zwischen den Energiekosten im beantragten Förderzeitraum und dem Vorjahreszeitraum.

     

  • Die Förderung ist auf die Höhe des negativen betrieblichen Ergebnisses beschränkt und kann maximal 200.000 € betragen.

  • Die Fördermindestgrenze liegt bei:

    – 2.000 € bei antragstellenden Unternehmen bis einschließlich 9 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) beziehungsweise

    – 4.000 € bei antragstellenden Unternehmen bis einschließlich 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) beziehungsweise

    – 6.000 € bei antragstellenden Unternehmen ab einschließlich 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).

Wie geht es weiter?

Details zur Antragstellung

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das hierfür bereitgestellte Portal der L-Bank. Ihre Daten müssen durch einen prüfenden DrittenPrüfende Dritte sind: Steuerberatungen inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfungen, vereidigte Buchprüfer*innen und Rechtsanwaltskanzleien bestätigt werden. Hierfür steht ein Formular bereit, das der prüfende Dritte ausfüllt. Das Formular reichen Sie bitte mit dem Antrag zusammen ein.


Der Antrag auf Härtefallhilfe Energie für kleine und mittlere Unternehmen 2022 Baden-Württemberg darf je Unternehmen bzw. je Unternehmensverbund nur einmal gestellt werden.

 

Auszahlung

Wir zahlen die Hilfe auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung aus, nachdem wir über Ihren Antrag entschieden haben.

Härtefallhilfen Energie kleine und mittlere Unternehmen

Häufige Fragen

FAQ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Weitere Förderprogramme

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