
Integration und gesellschaftliche Teilhabe – VwV Integration
Sie leisten Integrationsarbeit in Ihrer Kommune.
Sie erhalten einen Zuschuss in Rahmen einer Festbetragsfinanzierung je nach Projektart gemäß VwV-Integration.
Sie richten eine zentrale Ansprechstelle für die Integration ein oder bauen sie aus.
Sie engagieren sich mit sozialer Beratung und Betreuung.

Das können Sie finanzieren:
Das Land unterstützt Kommunen dabei, Strukturen für ihre Integrationsaufgaben zu schaffen. Dafür können Kommunen z. B. zentrale Ansprechstellen schaffen, Integrationsnetzwerke aufbauen oder ihre Verwaltung interkulturell öffnen. Örtliche Integrationskonzepte gehören ebenfalls dazu.
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Wir fördern Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden, unter Umständen auch freie Träger.
Das bieten wir Ihnen an:
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Projektförderung, für einzelne Maßnahmen auch mehr.
Häufige Fragen
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Das Ministerium für Soziales und Integration informiert auf seiner Website ausführlich über dieses Programm.