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Integration und gesellschaftliche Teilhabe – Förderaufruf 2019: Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen

  • Sie leisten Integrationsarbeit vor Ort in Ihrer Kommune.

  • Sie können einen Zuschuss in Rahmen einer Anteilsfinanzierung erhalten.

Kurz erklärt

Das Ministerium für Soziales und Integration fördert die Entwicklung landesweiter integrationspolitischer Standards in Kommunen, um die aktive Teilnahme von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in zentralen Bereichen der Gesellschaft zu unterstützen.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

  • Netzwerk Integration und kommunaler Integrationsplan: Das Land unterstützt Kommunen und kommunale Kooperationen dabei, Strukturen für ihre Integrationsaufgaben zu schaffen. Dafür können Kommunen z. B. Integrationsnetzwerke auf- bzw. ausbauen und einen örtlichen Integrationsplan (weiter-)entwickeln.

  • Maßnahmen zur Steigerung der Bürgerorientierung und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in  der Kommunalverwaltung: Wir fördern strategische und operative Maßnahmen von Kommunen im Kontext einer kulturell diversen Gesellschaft. Dies umfasst beispielsweise Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung, die Entwicklung von Leitbildern, integrationspolitischen Grundsätzen, einschlägigen Materialien und Kampagnen sowie die Vernetzung mit Migrantenselbstorganisationen und anderen vor Ort bestehenden Initiativen von zugewanderten Personen.

  • Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses von zentralen Bereichen der Gesellschaft: Wir fördern Maßnahmen, die das Verständnis der Funktionsweise zentraler Bereiche der Gesellschaft (z. B. Bildungswesen, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Behörden) fördern. Hierbei sind Formate zu wählen, die die aktive Beteiligung aller Teilnehmenden und den Dialog untereinander fördern.

  • Maßnahmen zum politischen Engagement und zur Mitgestaltung des Zusammenlebens vor Ort: Wir fördern Maßnahmen, die z. B. die Festigung eines freiheitlichen demokratischen Bewusstseins, das Verständnis von Politik und Demokratie, den Umgang mit Informationen und die eigenständige Meinungsbildung fördern.

  • Maßnahmen, die Zugänge von und zu Kommunen und Regeldiensten erleichtern und Erfolgschancen erhöhen: Wir fördern Maßnahmen zur systematischen Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen. Die Ehrenamtlichen fördern den Zugang von und zu Kommunen und Regeldiensten sowie deren Angebote für bestimmte Zielgruppen, um deren Erfolgschancen zu erhöhen; sie agieren dabei zwischen Regeldienst und Zielgruppe.

  • Innovative Maßnahmen zur Stärkung der Integration vor Ort: Wir fördern innovative Maßnahmen zur Stärkung der Integration vor Ort.

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

Wir fördern Stadt- und Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (kurz: Kommunen). Des Weiteren können wir auch freie Träger (z. B. Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten) fördern.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Projektförderung, jedoch höchstens 40.000 € für ein volles Kalenderjahr.

Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht gewährt.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Antragsfrist für die Förderrunde 2019 ist am 30.09.2019 ausgelaufen. Sie können keine Anträge mehr stellen.

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Häufige Fragen

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