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Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2020 eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

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NOx-Minderungssysteme On-top-Förderung

  • Sie haben eine Bundesförderung für die Nachrüstung von Stickoxid-Minderungssystemen bei Dieselbussen, schweren Kommunalfahrzeugen oder leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen erfolgreich beantragt.

  • Sie haben Ihren Sitz in Baden-Württemberg.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 15 % der Umrüstungskosten.

  • Wir wurden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.

Kurz erklärt

Dieses Förderprogramm stärkt die Nachfrage nach Stickoxid-Minderungs­systemen mittels eines finanziellen Anreizes für die rechtlich nicht verbindlich vorgeschriebene Nachrüstung von Dieselbussen, schweren Kommunal­fahrzeugen und leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten.

Ihr Vorhaben

Das können Sie finanzieren:

System- und Einbaukosten für die Nachrüstung von Dieselbussen, schweren Kommunalfahrzeugen, leichten Handwerker-/Lieferfahrzeugen im gewerblichen und kommunalen Einsatz und gewerblichen schweren Handwerker-/Lieferfahrzeugen mit Abgasbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen (NOxStickoxide)

Ihre Voraus­setzungen

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie haben erfolgreich einen Förderantrag für die Nachrüstung von Dieselbussen, schweren Kommunalfahrzeugen, leichten Handwerker-/Lieferfahrzeugen im gewerblichen und kommunalen Einsatz und gewerblichen schweren Handwerker-/Lieferfahrzeugen mit einem Abgasbehandlungssystem zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen beim Bund gestellt.

  • Ihr Sitz ist in Baden-Württemberg.

  • Die Antragstellung muss beim Bund angekündigt worden sein! Sie müssen bei der Antragsstellung beim Bund angegeben haben, dass Sie eine Antragsstellung beim Land beabsichtigen. Anderenfalls ist eine Förderung durch das Land ausgeschlossen.

Unsere Leistungen

Das bieten wir Ihnen an:

  • Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der förderfähigen Umrüstungskosten richtet.

  • Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Förderfähig sind alle Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten), die der Bund als förderfähig anerkennt.

  • Die Landesförderung darf mit der Bundesförderung summiert bei Dieselbussen 20.000 € je Fahrzeug nicht überschreiten. Anträge über diesen Betrag hinaus können nicht gestellt werden.

Beihilferechtliche Grundlage für diese Förderrichtlinie ist Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Kapitel III der von der Europäischen Kommission beschlossenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 bis 2020.

Wie geht es weiter?

Jetzt Förderung beantragen

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2020 eingestellt. Sie können keine Anträge mehr stellen.

Weitere Informationen zur Förderung der Stickoxid-Minderungssysteme erhalten Sie auf der Internetseite zur Elektromobilität.

Zu den Förderbedingungen der einzelnen Bundesförderungen gelangen Sie über die folgenden Links:

Förderung der Nachrüstung von Diesel-Bussen

Förderung der Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen

Förderung der Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Die L‑Bank informiert.

Häufige Fragen

Weitere Förderprogramme

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