Kurz erklärt
Wir fördern Kindergartenkinder, die beim Erwerb der deutschen Sprache besondere Unterstützung benötigen.
Ab sofort steht Ihnen unser Förderportal unter https://portal.l-bank.de zur Verfügung. Im Förderportal können Sie sich über ausgewählte Zuschuss-Programme der L-Bank informieren. Treten Sie mit uns in Kontakt und stellen Sie uns Ihre Fragen. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur ein paar Minuten. Aktuell ist der mobile Zugriff leider noch nicht möglich, wir arbeiten an einer schnellen Umsetzung.
Bildung und Qualifikation
Sie fördern die Sprachentwicklung von Kindergartenkindern, die über die ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung im Rahmen des Orientierungsplanes hinaus eine zusätzliche intensive Sprachförderung benötigen.
Sie wählen die intensive Sprachförderung im Kindergarten (Förderweg ISKIntensive Sprachförderung im Kindergarten) oder Singen – Bewegen – Sprechen (Förderweg SBSSingen - Bewegen - Sprechen).
Sie erhalten einen Zuschuss von 2.200 € als Festbetrag.
Das Kultusministerium hat uns mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns.
Kurz erklärt
Wir fördern Kindergartenkinder, die beim Erwerb der deutschen Sprache besondere Unterstützung benötigen.
Ihr Vorhaben
Förderung für Kinder, die zu Beginn des SPATZSprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf-Förderprogramms noch nicht ganz ihr 3. Lebensjahr vollendet haben (2 Jahre und 7 Monate)
Sprachfördermaßnahmen im Umfang von 120 Zeitstunden pro Kindergartenjahr und Fördergruppe
Betreuung der Fördergruppen durch qualifizierte Sprachförderkräfte
Mindestens 3 Kinder pro Fördergruppe, bei mehr als 7 förderberechtigten Kindern kann die Gruppe geteilt werden.
Eine ISK-Fördergruppe können Sie mit nicht förderberechtigten Kindern auffüllen, solange Sie die Gruppengröße von 7 Kindern nicht überschreiten.
Die Förderung ist nicht geeignet für Kinder, die bereits die Schule besuchen. Diese Kinder können über das Förderprogramm HSLHausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen gefördert werden.
Ihre Voraussetzungen
Als kommunaler und freier Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen bieten Sie Kindern eine zusätzliche Sprachförderung an.
Als gemeinnützige Einrichtung, Verein oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts arbeiten Sie in Sachen Sprachförderung eng mit einem Kindergarten zusammen. Nur für diesen Fall ist das Formular Bestätigung des Kindergartenträgers zu verwenden, das Sie bei den Downloads finden.
Die geförderten Kinder sind mindestens knapp 3 Jahre alt.
Ihr Kindergarten oder Ihre Tageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.
Unsere Leistungen
Sie erhalten den Zuschuss als Festbetrag für Fördergruppen und die aktive Elternbeteiligung. Sie können Fördergruppen auch jahrgangsübergreifend bilden.
Sie können maximal 7 Kinder in eine Fördergruppe aufnehmen. Wir bezuschussen diese mit einem einheitlichen Zuschussbetrag in Höhe von 2.200 €.
In Kindergarteneinrichtungen, die einen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von 80 % und mehr haben, dürfen Sie maximal 5 Kinder in eine Fördergruppe aufnehmen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Berechnung dieses Anteils ausdrücklich die gesamte Kindertageseinrichtung, nicht die einzelne Fördergruppe.
Neu aufgenommene Flüchtlingskinder haben in aller Regel einen besonders hohen Sprachförderbedarf. Für diese Kinder können Sie daher eigene Sprachfördergruppen im Förderweg ISK bilden. Bei mehr als 4 förderberechtigten Kindern können Sie die Fördergruppe teilen. Einzelne Flüchtlingskinder können Sie auch wie bisher in andere Fördergruppen aufnehmen.
Die L‑Bank informiert.
Auskunft gibt die überregionale Arbeitsstelle frühkindliche Bildung im Regierungspräsidium Stuttgart:
Kontakt
Dr. Dietlinde Granzer
Telefon: 0711 904-17460
E-Mail: Dietlinde.Granzer@rps.bwl.de
www.kindergarten-bw.de | https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/vorschulische-bildung/fruehkindliche-bildung/
Auskunft bei musikpädagogischen Fragen sowie zur Zertifizierung der musikpädagogischen Fachkräfte gibt die Arbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Musikschulen und des Landesmusikverbands.
Kontakt
Tanya Soares
Telefon: 0711 21851-11
E-Mail: soares@musikschulen-bw.de
ARGE
www.musikschulen-bw.de
Die Förderberechtigung für die intensive Sprachförderung im Kindergarten ist gegeben, wenn das Kind eine andere Muttersprache als Deutsch spricht oder der Sprachförderbedarf von der pädagogischen Fachkraft im Kindergarten festgestellt wird (siehe 2.1 der SPATZ-Richtlinie).
Die Auszahlung der Elternbeteiligung erfolgt nach Abschluss und Prüfung der Maßnahme.
Weitere Förderprogramme