Verspätet eingegangene Förderanträge - Nachfrist bis zum 21. Januar 2022
Anträge, die nach dem 1. Oktober 2021, aber bis spätestens zum 21. Januar 2022 bei der L-Bank für die 2. Tranche eingereicht werden, können wir bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch wie folgt berücksichtigen:
Vorrang haben die bis zum 1. Oktober 2021 fristgerecht bei der L-Bank eingereichten Anträge. Die nach dem 1. Oktober 2021 eingereichten Anträge werden wir nachrangig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der L-Bank berücksichtigen. Bei gleichem Rang der zu berücksichtigenden Anträge entscheidet das Los..
Wir weisen darauf hin, dass die für die Vorlage der Verwendungsnachweise nach Nummer 8.1 der Gute-Kita-PiA-SPA-Förderung-VwV geltenden Termine eingehalten werden müssen, damit die Abrechnung des Förderprogramms mit dem Bund fristgerecht erfolgen kann. Entsprechende Formulare stellen wir rechtzeitig zur Verfügung.
Eine Antragstellung für die 1. Tranche ist nicht mehr möglich.